Wer seine Wertsachen am Arbeitsplatz offen liegen lässt und bestohlen wird, bleibt meist auf seinem Schaden sitzen. Das kann sogar dann der Fall sein, wenn die Sachen aus einem verschlossenen Rollcontainer entwendet wurden.
Nach Feierabend zur Bank
Am Arbeitsplatz wird viel geklaut. Auch den Mitarbeiter eines Krankenhauses traf es schmerzlich. Ihm wurden Schmuck und Uhren im Wert von 20 000 Euro gestohlen – aus dem Rollcontainer in seinem Büro. Weil er die Wertsachen nach Feierabend zur Bank bringen wollte, bewahrte er sie tagsüber in dem verschlossenen Rollcontainer auf. Tage vergingen und er schaffte es nicht zur Bank. Einige Zeit später stellte er fest, dass seine stets von ihm abgeschlossene Bürotür geöffnet worden war, und Schmuck und Uhren weg waren. Den dafür womöglich verwendeten Generalschlüssel bewahrte eine Kollegin in ihrem Kittel auf, der ihr kurz zuvor ebenfalls entwendet worden war.
Wie den Generalschlüssel sicher aufbewahren?
Der bestohlene Mitarbeiter gab seiner Arbeitgeberin die Schuld. Diese habe keine klaren Anweisungen gegeben, wie Generalschlüssel sicher aufzubewahren seien. Nur deswegen sei es zu dem Einbruch in sein Büro und dem Diebstahl der Wertsachen gekommen. Dafür wollte er Entschädigung und klagte (Landesarbeitsgericht Hamm, Az. 18 Sa 1409/15).
Arbeitgeber haftet nur beschränkt
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass Sachen des Arbeitnehmers wie Portemonnaie und Schlüssel, die dieser braucht, etwa um zur Arbeit zu kommen, nicht verloren gehen oder beschädigt werden. Das gilt auch für Dinge, die er für seine Tätigkeit benötigt. Nur für solche Gegenstände muss der Arbeitgeber in der Regel sichere Aufbewahrungsmöglichkeiten schaffen und bei Verlust haften. Das Gericht belehrte den Klinikmitarbeiter darüber. Dieser zog seine Klage zurück.
Tipp: Nutzen Sie abschließbare Schränke. Sperren Sie Ihr Büro immer ab. Wird Ihnen doch etwas geklaut, springt möglicherweise Ihre Hausratversicherung ein. Einige Versicherer decken Diebstahl am Arbeitsplatz ab.
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