Unser Rat
Aufschlüsseln. Schauen Sie in Ihre Kontoauszüge. Gebühren für diverse Leistungen erscheinen in der Regel nur als Sammelposten am Ende einer Abrechnungsperiode auf dem Auszug. Bitten Sie Ihre Bank oder Sparkasse um eine Aufschlüsselung, wenn Sie nicht wissen, wie viel wofür abgerechnet wurde.
Überprüfen. Lesen Sie im aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis nach, ob die Gebühr dort überhaupt aufgeführt ist. Wenn ja, erkundigen Sie sich, ob das Entgelt überhaupt oder in dieser Höhe verlangt werden darf, zum Beispiel bei Verbraucherzentralen oder Interessengemeinschaften von Bankkunden.
Beschweren. Beschweren Sie sich schriftlich über zu hohe oder unzulässige Entgelte. Bleibt das ohne Erfolg, können Sie sich bei Kreditinstituten an die Schlichtungsstellen wenden. Der Bundesverband deutscher Banken, der private Banken vertritt, führt im Internet eine Linkliste mit Ombudsleuten. Hilft auch dieses Verfahren nicht weiter, bleibt Ihnen nur noch der Rechtsweg gegen die Bank.