
Der Bundesgerichtshof (BGH). Im Frühjahr 2021 urteilte er: Banken und Sparkassen müssen Kontogebühren in Höhe von etlichen Milliarden Euro erstatten. Das Landgericht Trier ergänzte: Alle rechtswidrigen Zahlungen innerhalb der letzten zehn Jahre sind zu erstatten. © picture alliance/dpa
Banken haben rechtswidrige Kontogebühren zu erstatten. Doch viele mauern oder drohen sogar rechtswidrig mit Kündigung. test.de erklärt, wie Sie an Ihr Geld kommen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat geurteilt: Änderungen der Geschäftsbedingungen von Banken und Sparkassen samt aller Preiserhöhungen sind ohne ausdrückliche Zustimmung unwirksam. Es reicht nicht aus, Kundinnen und Kunden die neuen Bedingungen mitzuteilen und ihnen die Möglichkeit zum Widerspruch zu geben. Die Folge: Alle Gebührenerhöhungen vor Verkündung des Urteils waren unwirksam. Sparkassen und Banken müssen die über die ursprünglich vereinbarten Gebühren hinaus gezahlten Beträge erstatten – bis zehn Jahre zurück. So hat es jüngst das Landgericht Trier entschieden. Zumindest die ab 2018 gezahlten rechtswidrigen Gebührenerhöhungen muss die Sparkasse Berlin nach Ansicht der Richter am Kammergericht Teilnehmern der Musterklage gegen das Institut erstatten.
Die Landgerichte Dessau-Roßlau und Hannover haben in einem Eilverfahren auf Antrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) ergänzt: Die Unterschrift unter einen Überweisungsauftrag oder die fortgesetzte Nutzung des Kontos dürfen Banken und Sparkassen nicht als Zustimmung zu den aktuellen Kontobedingungen werten.
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Ich meine mich zu erinnern, dass die SparDa München mehrmals den Kontotyp auf nicht Online-Konto änderte, weil wir den Kontoauszug nicht rechtzeitig abgerufen haben.
(stand auch in den Bedingungen das das so sein sollte). Einige Male wurde das rückgängig gemacht, nachdem ich interveniert hatte. Die Kontonummer hatte sich nicht geändert. War auch so dass man trotz Online-Kontoführung einzelne Überweisungen per Papier einreichen konnte (glaube wurden sogar kostenfrei ausgeführt).
Denke das könnte ein Thema sein, dass nicht nur mich betrifft. Falls sie das aufgreifen könnten, wäre das interessant.
Danke.
Angeblich sollen zwei Klagen des VBZ anhängig sein. Konkrete Einzelheiten bleiben der Öffentlichkeit verborgen. Nicht einmal der/die Klagetitel und eine terminbasierte Forderung werden kommuniziert. Zwischenzeitlich dürften bei unzähligen betroffenen Bürgern die 6-monatige Verjährung abgelaufen sein. Dann nützen sogenannte „verbraucherfreundliche Urteile“ - insbesondere wegen der 10-Jahresfrist - nur noch wenigen, wenn überhaupt. Wer hat Interesse an der Verfahrens- oder/und Urteilsverschleppung? Aufklärung tut Not!
Hallo in die Runde,
hat einer vielleicht schon Erfahrungen mit Justify und der Anwalts Kanzlei
McGEE Thomson & Vorster zur Bankgebühren-Rückforderung gemacht?
Ich habe mal beide per Mail angeschrieben, es gab leider keine Rückmeldung.
@Stiftung_Warentest: Die Frage der Verjährung war ein Teil der Begründung, dass keine Schlichtung vorgenommen wurde. Ein anderer Teil war die Frage, ob die Regelung zur Entgelterhöhung überhaupt auch auf den Fall der Bonuspunkte angewendet werden kann, und dann war noch ein weiterer Punkt die Frage, ob die Commerzbank hier zuständig sei oder nicht. Gerade in den beiden letzten Punkten hatte ich mir eigentlich eine Klärung erhofft.
Das wollte ich nur noch klarstellen.
@alle: Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen!