Neue Steuervorteile für betriebl. Altersvorsorge
Steuerregeln für Arbeitnehmer, die selbst Lohn investieren | |
Für die Beiträge | Für die Rente |
Steuerregeln für Arbeitnehmer, die selbst Lohn investieren | |
Für die Beiträge | Für die Rente |
Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds – Verträge ab 2005 | |
Investierter Lohn ist bis zur Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung steuerfrei.1 Das sind dieses Jahr bis zu 2 472 Euro. Für den steuerfrei eingezahlten Lohn sparen Arbeitnehmer außerdem bis 2008 die Sozialabgaben. 2005 ist die Grenze für die Einzahlung vermutlich etwas höher. | Renten und Kapitalauszahlungen aus Verträgen, in die Arbeitnehmer steuerfrei Lohn einzahlen, sind später voll steuerpflichtig. |
Direktversicherungen – Vertragsabschluss und mindestens eine Beitragszahlung vor 2005 | |
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können vereinbaren, dass die Beiträge weiter bis zur Höhe von 1 752 Euro im Jahr mit 20 Prozent pauschal versteuert werden. Sie können ab Januar aber auch auf die Steuerfreiheit übergehen, wenn die in den Altverträgen vereinbarten Leistungen die oben bei Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds genannten Bedingungen erfüllen. Wollen sie die Pauschalbesteuerung behalten, müssen sie bis zum 30. Juni 2005 bei der Firma schriftlich auf die Steuerfreiheit verzichten. | Renten aus Verträgen, deren Beiträge mit 20 Prozent pauschal versteuert werden, sind nur zum Teil steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Teil ist ab 2005 niedriger als bisher. |
Pensionskassen – Vertragsabschluss und mindestens eine Beitragszahlung vor 2005 | |
Ist der in Pensionskassen investierte Lohn höher als derzeit 2 472 Euro, kann der Chef bei Altverträgen vom Rest weiter bis zu 1 752 Euro im Jahr mit 20 Prozent pauschal versteuern. | Renten aus Verträgen, deren Beiträge mit 20 Prozent pauschal versteuert werden, sind nur zum Teil steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Teil ist ab 2005 niedriger als bisher. |
Unterstützungskassen und Pensionszusagen | |
Investierter Lohn ist wie bisher in beliebiger Höhe steuerfrei. Bis zur Grenze von derzeit 2 472 Euro im Jahr fallen dafür bis 2008 auch die Sozialabgaben weg. | Werkspensionen und Kapitalauszahlungen sind später wie Arbeitslohn voll steuerpflichtig. |
- 1 Arbeitnehmer können auch versteuerten Lohn einzahlen und dann Riester-Förderung bekommen. Diese ist bei der betrieblichen Altersvorsorge aber nicht die erste Wahl.