Neue Steuerregeln für private Renten- und LebensVS
Verträge | Steuervorteile | |
für die Beiträge | für die Leistungen | |
Verträge | Steuervorteile | |
für die Beiträge | für die Leistungen | |
Rürup-Rentenversicherung | Vom Beitrag erkennt das Finanzamt nächstes Jahr 60 Prozent als Sonderausgaben an. In den nächsten 20 Jahren steigt der anerkannte Prozentsatz jedes Jahr um 2 Prozent bis auf 100 Prozent im Jahr 2025. | Renten sind so wie die gesetzliche Rente steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Teil ist für jeden Jahrgang von Rentnern verschieden. Wie hoch er jeweils ist, zeigt die Tabelle "Steuerpflichtige Rente". |
Klassische Rentenversicherungen – Verträge ab 2005 | Beiträge sind keine Sonderausgaben und können nicht von der Steuer abgesetzt werden. | Renten sind zum Teilsteuerpflichtig. Der steuerpflichtige Teil hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab und ist niedriger als bisher. |
Klassische Rentenversicherungen – Verträge vor 2005 | Bei Beginn der Laufzeit und mindestens einer Beitragszahlung vor 2005 sind 88 Prozent der Beiträge Sonderausgaben. Sie werden zusammen mit anderen Versicherungsbeiträgen bis maximal 1 500 Euro | Kapitalleistungen sind steuerfrei. |
Kapitallebensversicherungen – Verträge ab 2005 | Beiträge sind keine Sonderausgaben und können nicht von der Steuer abgesetzt werden. | Kapitalleistungen sind nach Abzug der bis dahin gezahlten Beiträge voll steuerpflichtig. Es sei denn, die Versicherung läuft mindestens zwölf Jahre und der Versicherte erhält frühestens mit 60 Jahren das Kapital. Dann sind Kapitalleistungen so wie aus klassischen Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht steuerpflichtig (siehe oben). |
Kapitallebensversicherungen – Verträge vor 2005 | Bei Beginn der Laufzeit und mindestens einer Beitragszahlung vor 2005 sind 88 Prozent der Beiträge Sonderausgaben. Sie werden zusammen mit anderen Versicherungsbeiträgen bis maximal 1 500 Euro im Jahr anerkannt werden | Kapitalleistungen sind steuerfrei. |
Fondsgebundene klassische Renten- und Kapitallebensversicherungen – Alt- und Neuverträge | Die Beiträge sind keine Sonderausgaben. | Für Alt- oder Neuverträge gelten dieselben Steuervorteile wie für Alt- oder Neuverträge von nicht fondsgebundenen klassischen Renten- oder Kapitallebensversicherungen (siehe oben). |
Sofortrentenversicherungen – Alt- und Neuverträge | Der Beitrag ist ab 2005 nur als Sonderausgabe absetzbar, wenn der Vertrag die Bedingungen der Rürup-Versicherung erfüllt. Dann erkennt das Finanzamt ihn wie bei der Rürup-Police an (siehe oben). | Renten aus Alt- und Neuverträgen, die nicht die Bedingungen der Rürup-Versicherung erfüllen, sindnur zum Teilsteuerpflichtig. Die steuerpflichtige Höhe hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab und ist niedriger als bisher. |
Rentenversicherungen mit Riester-Förderung | In die Riester-Verträge zahlt der Staat Zulagen ein. | Renten sind voll steuerpflichtig. |