Die Krankenkasse muss einen Magenbypass zahlen, wenn bei einer Adipositas-Patientin alle konservativen Therapien erfolglos blieben. Die Frau hatte über Jahrzehnte Diäten gemacht, oft Sport getrieben und Ernährungsberatungen genutzt. Nun reicht das ärztliche Attest, dass diese Methoden erschöpft sind (Sozialgericht Düsseldorf, Az. S 27 KR 351/14).