Dextro Energy Keine Werbung mit Gesund­heits­effekten

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Dextro Energy - Keine Werbung mit Gesund­heits­effekten

© Stiftung Warentest

Dextro Energy darf ihre trau­benzuckerreichen Plätt­chen, Drops und Pulver weiterhin nicht mit gesund­heits­bezogenen Angaben bewerben. Das hat der Gerichts­hof der Europäischen Union bestätigt. Damit wurde der Einspruch des Unter­nehmens gegen ein erst­instanzliches Urteil zurück­gewiesen. Dextro Energy wollte seine Produkte mit Effekten auf den Energiestoff­wechsel vermarkten. Zwar hatte die europäische Behörde diese geplante Aussage wissenschaftlich bestätigt. Doch sowohl die Europäische Kommis­sion als auch die Richter sagten „nein“: Sie wollen Lebens­mitteln, die über­wiegend aus Zucker bestehen, kein positives Image verleihen.

Dextro Energy ist mit seinen Anträgen gescheitert

In einem Päck­chen Dextro Energy classic stapeln sich acht Täfelchen à knapp 6 Gramm. Jedes besteht aus 89 Prozent Trau­benzucker – fach­sprach­lich Glukose genannt – und enthält etwa 22 Kilokalorien. Glukose gehört zu den Einfach­zuckern, geht schneller ins Blut als etwa Zweifach­zucker wie Haus­halts­zucker und hat fast so viele Kalorien wie jede andere Zuckers­orte (mehr dazu Alternativen zu Zucker). Der Anbieter Dextro Energy aus dem nord­rhein-west­fälischen Meerbusch bemüht sich seit 2011 seine auch interna­tional gehandelten Produkte mit gesund­heits­bezogenen Angaben bewerben zu können. Dazu hat er verschiedene Vorschläge bei der EU einge­reicht, darunter die Aussagen „Glucose wird im Rahmen des normalen Energiestoff­wechsels verstoff­wechselt“ und „Glucose unterstützt die normale körperliche Betätigung“. Solche gesund­heits­bezogenen Angaben, sogenannte Health-Claims, muss die Europäische Behörde für Lebens­mittel (Efsa) wissenschaftlich prüfen und die Europäische Kommis­sion dann absegnen.

Deutsch­land: Weniger Zucker wäre gesünder

2012 gab die Efsa eine Einschät­zung zu den beantragten Health Claims ab. Sie bestätigte, dass die glukosereichen Produkte tatsäch­lich einen Beitrag zum Energiestoff­wechsel leisten. Doch Vertreter von EU-Mitglieds­ländern sprachen sich dagegen aus, daraus Health Claims abzu­leiten und zuzu­lassen. Sie verwiesen auf verschiedene zuckerkritische Stellung­nahmen. So prangert etwa die Welt­gesund­heits­organisation Zucker seit langem als Ursache chro­nischer Krankheiten an und fordert Kinder und Erwachsene auf, weniger davon zu konsumieren. Auch die Deutsche Gesell­schaft für Ernährung (DGE) hat fest­gestellt, dass die Bundes­bürger zu viele Kohlenhydrate vor allem aus Süßig­keiten und gesüßten Getränken aufnehmen statt aus Voll­korn­produkten. Das Urteil des EuGH vom 16. März 2016, das nun bestätigt wurde, weist auch darauf hin, dass nach der Health-Claim-Verordnung von 2006 keine gesund­heits­bezogenen Angaben gemacht werden sollen, die den allgemein anerkannten Ernährungs- und Gesund­heits­grund­sätzen zuwider­laufen.

Tipp: Mehr über Health-Claims lesen Sie auf test.de im Beitrag Das Ende der Werbelügen. Im Special Zucker in Lebensmitteln erfahren Sie wie viel Zucker wo drin ist – und wie Sie das heraus­finden.

Keine einseitige Beschreibung positiver Effekte

2015 entschied die Europäische Kommis­sion im Falle Dextro Energy, keinen der beantragten Health-Claims in die offizielle Health-Claim-Liste aufzunehmen. Dagegen reichte der Anbieter Klage ein. Die hatte das Gericht der Europäischen Union am 16. März 2016 abge­wiesen. Im Urteil hieß es, dass die beantragten gesund­heits­bezogenen Angaben den Verbrauchern ein „wider­sprüchliches und verwirrendes Signal“ senden und zum Verzehr von Zucker aufrufen würden. Nationale und interna­tionale Behörden rieten zudem, weniger Zucker zu essen. Hinzu komme, dass die beantragten Health Claims einseitig positive Effekte beschrieben, ohne die „mit einem über­mäßigem Zucker­verzehr einhergehenden Gefahren“ zu erwähnen.

Diese Meldung ist am 19.03.2016 erschienen und wurde seitdem mehr­mals aktualisiert, zuletzt am 08.06.2017.

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Gelöschter Nutzer am 09.06.2017 um 12:26 Uhr
Wie nennt man das gleich nochmal?

Fassen wir einmal zusammen: Was der Hersteller auf die Produkte schreiben wollte, ist wissenschaftlich bestätigt und unzweifelhaft.
Politiker möchten aber nicht, das diese Wahrheiten (niemand zweifelt sie ja an) die Verbraucher lesen und dann selbst entscheiden, was sie tun oder lassen.
Wie bezeichnet man es, wenn Politiker entscheiden, dass eine Wahrheit nicht ausgesprochen werden darf, weil es das Volk zu etwas Unerwünschtem verleiten könnte? Na, wie nennt man das wohl?