Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie beschriften einen Briefumschlag, kleben eine Marke drauf und stellen fest, die Anschrift ist falsch. Sie schneiden die Marke aus und kleben Sie auf den richtig beschrifteten Umschlag. Was Sie bestimmt nicht wissen: Das ist verboten. So will es eine Klausel in den Service-Informationen der Deutschen Post. "Ausgeschnittene Postwertzeichen (aufgedruckt oder bereits verklebt) dürfen nicht zur Freimachung von Sendungen verwendet werden", heißt es da.
Der Verbraucherschutzverein hat die Post wegen dieser Klausel jetzt abgemahnt. Seine Begründung: Die Tatsache, dass eine Briefmarke bereits aufgeklebt war, bedeutet nicht, dass sie missbräuchlich verwendet wurde. Schließlich kann sich ja jeder mal verkleben. Deshalb hat jeder auch das Recht, die Briefmarke noch einmal abzulösen und wieder zu gebrauchen.
Um eine mehrfache Verwendung von Briefmarken zu verhindern, "entwertet" die Post sie mit ihrem Poststempel. Er ist der einzige Beweis für eine Beförderung. Und lässt die Deutsche Post AG die Briefmarken ungestempelt, so ist das eben ihr eigenes Risiko.
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@B.Borys: Wir haben das nicht weiter verfolgt. Wenn ich das richtig sehe, führt die Post die Klausel in Ihrem Preisverzeichnis weiter. Ich reiche Ihre Nachfragen mal als Anreung im Hause weiter. (maa)
"Der Verbraucherschutzverein hat die Post wegen dieser Klausel jetzt abgemahnt" - was ist denn daraus geworden, hat sich etwas geändert oder gilt die Bestimmung noch?