Bevor die Deutsche Bank ihren Aktionären keine Dividende zahlt, hätte sie ihrem Vorstand wenigstens die Vergütung kürzen müssen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main hervor (Az. 3-5 O 154/16). Das Gericht bemängelt den Beschluss der Deutsche-Bank-Hauptversammlung, gar keine Dividende auszuschütten. Den Aktionären werde ein Mindestbetrag vorenthalten. Dagegen habe der Vorstand lediglich auf Boni verzichtet. Das Gericht erklärte auch den Beschluss der Hauptversammlung für nichtig, Vorstand und Aufsichtsrat zu entlasten.
Geklagt hatte eine Gruppe kritischer Aktionäre. Welche Folgen das Urteil hat, ist noch offen. „Wir werden die Urteilsbegründung prüfen und behalten uns vor, in Berufung zu gehen“, erklärte die Deutsche Bank.