Der neue Personalausweis bringt Ihnen mehr Sicherheit und Komfort fürs Internet. Aber es gibt auch Risiken und Nebenwirkungen. test.de sagt, was Sie zum neuen Ausweis wissen müssen.
Was Sie mitbringen müssen
- Ihren bisherigen Personalausweis.
- 28,80 Euro oder die ec-Karte, um die Gebühren zu bezahlen. Unter 24-jährige zahlen 22,80 Euro.
- 3,5 mal 4,5 Zentimeter großes Foto Ihres Kopfs (gerade und zentriert, neutraler Hintergrund, das Gesicht soll 3,2 bis 3,6 Zentimeter hoch sein; detaillierte Informationen der Bundesdruckerei).
Was Sie bekommen
- Brief mit vorläufiger persönlicher Identifikationsnummer (Pin), persönlicher Entsperrnummer („Puk“ für personal unblocking key) und Ihrem Sperrkennwort. Die Daten dürfen nicht verloren gehen und müssen geheim bleiben. Sie brauchen den Brief bei der Ausweisabholung nicht, müssen aber bestätigen, dass sie ihn erhalten haben.
- Ausweis im Scheckkartenformat.
Vorderseite: Foto, Vorname, Name, Tag und Ort der Geburt, Staatsangehörigkeit, letzter Tag der Gültigkeit, sowie eine Seriennummer und die sogenannte Zugangsnummer („Can“ für card access number).
Rückseite: Augenfarbe, Größe, Adresse, Ausstellungsdatum und -behörde, soweit vorhanden Ordens- oder Künstlernamen, sowie maschinenlesbare Zone (ohne zusätzliche Daten)
Chip mit allen Daten und Datei des Ausweisbildes, auf Wunsch auch Fingerabdrücken der Zeigefinger und ebenfalls auf Wunsch: Möglichkeit zur elektronischen Identifikation und qualifizierten Signatur von elektronischer Daten („digitale Unterschrift“).
Was Sie damit machen können
- Ausweisen durch Vorlage.
Neu: Behörden wie Polizei, Grenzschutz und Steuerfahndung haben über spezielle Lesegeräte Zugriff auf das digitale Foto und gegebenenfalls auch die Fingerabdruck-Daten und können Sie als Ausweisinhaber dadurch stets sicher identifizieren. Die Daten sind nur im Ausweis und sonst nicht gespeichert. Eine rein elektronische Rasterfahndung ist nicht möglich. Erlaubt ist die Nutzung der Daten allein zur Identifizierung vor Ort. Sie sind sofort anschließend wieder zu löschen. Unklar ist allerdings, welche Regeln für ausländische Behörden gelten. Datenbanken mit Bild- und Fingerabdruckdaten ermöglichen eine weitgehend automatisierte und weitreichende Überwachung. - Neu: Elektronisch identifizieren - sofern Sie die eID-Funktion nicht abschalten lassen.
- Neu: Digital unterschreiben - sofern Sie ein Signaturzertifikat erwerben.
Was Sie sonst noch tun müssen
- Den Verlust oder Diebstahl Ihres Ausweises müssen Sie so schnell wie möglich der für Sie zuständigen Meldestelle anzeigen.
Was zu beachten ist
- Nicht mehr erlaubt ist: Den Personalausweis als Pfand zu verlangen oder entgegenzunehmen. Das neue Personalausweisgesetz verbietet das. Pikant: Das betrifft unter anderem auch den Bundestag. Besucher mussten früher den Personalausweis am Eingang abgeben und erhielten dafür einen Besucherausweis. Jetzt verlangt die Bundestagsverwaltung eine Bahncard oder ähnliche Karte als Pfand.
- Nach Ansicht des Bundesinnenministeriums ebenfalls verboten: Fotokopien des Personalausweis. Im Personalausweisgesetz findet sich allerdings kein ausdrückliches Fotokopierverbot. Das Verbot ergibt sich nach Ansicht der Ministerialbeamten indirekt daraus, dass der Staat Eigentümer des Ausweises ist und allein Behörden befugt sind, Ausweisdaten zu erheben. Bußen oder Strafen drohen allerdings allein fürs Kopieren des Ausweises nicht. Klar: Wer in Fälschungsabsicht handelt, macht sich strafbar und im Einzelfall kann die Ausweis-Kopie einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz darstellen. Der genaue Hintergrund ist unklar. Offenbar will das Innenministerium die Zugangsnummer „Can“ nicht in falschen Händen sehen. Sie ist dazu da, Meldestellen-, Polizei- und Grenzschutzbeamten den Zugriff auf die Daten im Ausweis zu ermöglichen. Privatleute ohne Zugang zu Behördensystemen können die Can allerdings kaum missbrauchen.
Lesen Sie auf der nächsten Seite:Elektronische Identität (eID)