
Wehrhafter Eigentümer: Ludwig Waldmann.
Was tun, wenn man als Wohnungseigentümer der eigenen Verwaltungsfirma nicht über den Weg traut? Man fragt nach und handelt, so wie es Eigentümer Ludwig Waldmann getan hat. Er hat dafür gesorgt, dass seine Immobilie nun von einer anderen Firma verwaltet wird – gegen den Widerstand der alten Verwaltung, die sogar vor Gericht zog. Finanztest schildert seinen Fall.
Plötzlich mehr Kosten für Versicherung
Ludwig Waldmann aus Frankfurt am Main prüfte die Jahresabrechnung für seine Eigentumswohnung und stutzte: Warum bezahlte die Eigentümergemeinschaft in Frankfurt am Main rund 6 000 Euro pro Jahr für die Gebäudeversicherung? Waren es zuvor nicht rund 3 400 Euro gewesen? Der ehrenamtliche Beirat fragte daraufhin die Verwalterfirma, die Impuls Immobilien-Verwaltungs GmbH. Die musste einräumen, dass sie die alte Versicherung gekündigt und einen neuen Vertrag abgeschlossen hatte – ohne Beteiligung des Beirats. Der Bruder des Geschäftsführers, ein Versicherungsmakler, hatte die neue Police vermittelt.
Verwaltung wird abgesetzt
Waldmann fühlte sich getäuscht. Eine Versicherung muss die Verwaltung „in Abstimmung“ mit dem gewählten Beirat abschließen. Das steht im Anhang des Verwaltervertrags. Gemeinsam mit 16 weiteren Eigentümern forderte Waldmann eine außerordentliche Eigentümerversammlung. Tagesordnungspunkt Nummer eins: die vorzeitige Abberufung des Verwalters. Eine Mehrheit stimmte im Februar dieses Jahres dem Antrag zu.
Verwaltungsfirma zieht vor Gericht
Die geschasste Verwaltungsfirma zog gegen die Abberufung vor Gericht – und unterlag. Das Vertrauensverhältnis zum Beirat sei zerstört und eine weitere Zusammenarbeit für die Eigentümer nicht zumutbar, attestierte das Amtsgericht Frankfurt am Main (Az. 33 C 1123/12 (26), nicht rechtskräftig). Der Geschäftsführer der Firma war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Kein Einzelfall
Schon einmal ist ein Verwalter über den aufmerksamen Eigentümer Waldmann gestolpert. Dieser Amtsträger hatte wiederholt eine falsche Jahresabrechnung vorgelegt. Waldmann forderte immer wieder eine Korrektur. Als die Verwalterbestellung auslief, wollte der Verwalter nicht mehr antreten.
Tipp: Prüfen Sie, ob die Jahresabrechnung nachvollziehbar ist und vergleichen Sie die Zahlen mit den Angaben aus dem Vorjahr. Sprechen Sie mit dem gewählten Verwaltungsbeirat, falls Ihnen etwas auffällt. Sie können auch selbst nachforschen: Im Büro des Verwalters darf jeder Eigentümer die Unterlagen einsehen, urteilt der Bundesgerichtshof (Az. V ZR 66/10).