Der Fall Kein Versicherungsschutz bei zu spät gezahltem Beitrag

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Die beste Versicherung nutzt nichts, wenn Versicherungsnehmer nicht darauf achten, ihre Versicherungsbeiträge pünktlich zu zahlen. Diese Erfahrung machte auch Stephanie Bloomquist, als sie im November 2002 für sechs Wochen in die USA flog. Dass sie noch die Rechnungen für die Hausrat- und Haftpflichtversicherung bezahlen musste, hatte die Urlauberin schlicht vergessen. Wieder zu Hause fand sie in ihrem Briefkasten die Rechnung und Mahnung der Axa Versicherungs AG über den Jahresbeitrag von 225,06 Euro. Noch bevor Bloomquist den angemahnten Betrag überwiesen hatte, passierte es: Der Wasserschlauch der Spülmaschine platzte. Es kam zu Wasserschäden.

Stephanie Bloomquist war zu diesem Zeitpunkt nicht versichert, weil die Versicherungsrechnung noch offen war. Zwar hatte sie direkt nach ihrem Urlaub eine Überweisung an ihre Bank geschickt – aber per Post. Durch die Feiertage zum Jahreswechsel wurde das Geld so erst nach dem Schadensfall von ihrem Konto abgebucht.

Versicherungen müssen in einem solchen Fall nicht zahlen. Denn wer seine Beiträge nicht rechtzeitig zahlt, verliert den Versicherungsschutz, wenn die Versicherung im Mahnschreiben auf diese drastische Konsequenz hingewiesen hat. An diese Formalien hatte sich die Axa gehalten. Nach Rückfrage übernahm die Axa ohne Anerkennung einer Rechtspflicht dennoch den Schaden.

Tipp: Sorgen Sie dafür, dass Ihre Post im Urlaub erledigt wird. Oder zahlen Sie Ihre Versicherungsprämie per Einzugsermächtigung. Vergisst die Versicherung, das Geld rechtzeitig abzubuchen, geht das nicht zu Ihren Lasten. Der Versicherungsschutz besteht weiter.

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