Als Andrea Hültz für ihren Sohn Simon eine Kinderinvaliditätsversicherung bei der Barmenia abschließen wollte, hätte sie durch eine Falschangabe beinahe den Schutz riskiert: Im Onlineantrag lautete eine Frage anders als in der Papierversion.
Der Vertreter ging mit Hültz den Onlineantrag an seinem Laptop durch. „Bestehen oder bestanden weitere Unfall- oder Krankenhaustagegeldversicherungen?“, lautete eine Frage. Andrea Hültz antwortete wahrheitsgemäß mit „nein“. Doch in der Papierfassung, die sie anschließend unterschreiben sollte, lautete dieselbe Frage: „Bestehen oder bestanden weitere Unfall- bzw. Krankenhaustagegeldversicherungen oder wurden solche beantragt?“
Durch den Zusatz wurde die Antwort „nein“ unwahr, da die Kundin zuvor bei einer anderen Gesellschaft einen Antrag gestellt, dann aber keinen Vertrag geschlossen hatte. Wäre Andrea Hültz dieses Detail nicht aufgefallen, hätte sie im Antrag die Unwahrheit gesagt. Wegen solcher Fehler kann ein Versicherer später dem Kunden die Leistung verweigern.
Die Kundin bestand deshalb auf einer Korrektur. Doch die war auch nach mehrfachem Hin- und Hertelefonieren zwischen Vertreter und Hauptverwaltung nicht möglich. Deshalb versicherte sie ihren Sohn lieber bei einer anderen Gesellschaft – in Papierform mit Direktdurchschlag.
Auf Nachfrage von Finanztest kündigte die Barmenia an, der Fehler werde nun schnellstmöglich korrigiert. Die Abweichung sei bei der technischen Umsetzung des Onlineantrags im Jahr 2009 leider übersehen worden, erklärte eine Unternehmenssprecherin.
Auch in anderen Anträgen wolle die Barmenia die Fragen noch einmal überprüfen und dies künftig regelmäßig kontrollieren. Bislang seien dem Unternehmen aber keine weiteren Abweichungen zwischen Online- und Papieranträgen bekannt.
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