Der Fall Gefähr­licher Fehler im Online­antrag

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Als Andrea Hültz für ihren Sohn Simon eine Kinder­invaliditäts­versicherung bei der Barmenia abschließen wollte, hätte sie durch eine Falsch­angabe beinahe den Schutz riskiert: Im Online­antrag lautete eine Frage anders als in der Papier­version.

Der Vertreter ging mit Hültz den Online­antrag an seinem Laptop durch. „Bestehen oder bestanden weitere Unfall- oder Kranken­haus­tagegeld­versicherungen?“, lautete eine Frage. Andrea Hültz antwortete wahr­heits­gemäß mit „nein“. Doch in der Papierfassung, die sie anschließend unter­schreiben sollte, lautete dieselbe Frage: „Bestehen oder bestanden weitere Unfall- bzw. Kranken­haus­tagegeld­versicherungen oder wurden solche beantragt?“

Durch den Zusatz wurde die Antwort „nein“ unwahr, da die Kundin zuvor bei einer anderen Gesell­schaft einen Antrag gestellt, dann aber keinen Vertrag geschlossen hatte. Wäre Andrea Hültz dieses Detail nicht aufgefallen, hätte sie im Antrag die Unwahr­heit gesagt. Wegen solcher Fehler kann ein Versicherer später dem Kunden die Leistung verweigern.

Die Kundin bestand deshalb auf einer Korrektur. Doch die war auch nach mehr­fachem Hin- und Hertelefonieren zwischen Vertreter und Haupt­verwaltung nicht möglich. Deshalb versicherte sie ihren Sohn lieber bei einer anderen Gesell­schaft – in Papierform mit Direkt­durch­schlag.

Auf Nach­frage von Finanztest kündigte die Barmenia an, der Fehler werde nun schnellst­möglich korrigiert. Die Abweichung sei bei der tech­nischen Umsetzung des Online­antrags im Jahr 2009 leider über­sehen worden, erklärte eine Unter­nehmens­sprecherin.

Auch in anderen Anträgen wolle die Barmenia die Fragen noch einmal über­prüfen und dies künftig regel­mäßig kontrollieren. Bislang seien dem Unternehmen aber keine weiteren Abweichungen zwischen Online- und Papier­anträgen bekannt.

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