
Endlich weiß Angelika Böhm, dass ihre Betriebsrente erhalten bleibt.
Die Idee klingt gut: Die Deutsche Unterstützungskasse vermittelt Firmen eine betriebliche Altersvorsorge für ihre Mitarbeiter und hält dafür die Angebote von 16 Versicherern bereit. Für die Firmen ist das bequem: Die Verträge werden von der Deutschen Unterstützungskasse verwaltet. Doch für die Versicherten kann genau das zum Problem werden, wie die Verkäuferin Angelika Böhm erfahren musste.
Böhms Arbeitgeber, der die Beiträge bezahlt, wechselte zu einem anderen Anbieter. Der alte Vertrag beim Volkswohl Bund blieb stehen. Die 56-jährige durfte das Geld nicht mitnehmen. Der Volkswohl Bund stellte in Aussicht, ihr Guthaben könne ausgezahlt werden – falls die Deutsche Unterstützungskasse zustimmt. Wenn nicht, verjähre ihr Anspruch nach drei Jahren.
Die Unterstützungskasse antwortete mehr als ein Jahr lang nicht auf Briefe des Volkswohl Bundes. Auch Böhm und ihr Arbeitgeber bekamen keine Antwort. Erst als Finanztest nachfragte, reagierte die Kasse: Das Geld wird bei Böhms Rentenbeginn als Rente oder Einmalzahlung ausgezahlt. Ihr Anspruch kann nicht verjähren.