Seat wirbt mit „auto emoción“. Beim Kunden Sven Labrenz aus Netphen hat der Autohersteller das Werbeversprechen eingelöst und für ordentlich „emoción“ gesorgt: Sven Labrenz ist sauer.
An seinem Wagen war das Fenster ins Türinnere gerauscht, er benötigte Hilfe. Sein Seat-Händler reparierte – kostenlos. Der Defekt fiel unter die Mängelgewährleistung, die kostenlose Nachbesserung war gesetzlich geschuldet.
Ärgerlich wurde es, als Sven Labrenz den Händler um Erstattung der Kosten für seine Fahrt zur und von der Werkstatt bat. Er hatte wegen des Mangels über 140 Kilometer fahren müssen. Gegenwert nach Bundesreisekostenordnung: 43,08 Euro. Doch der Händler wiegelte ab.
Ein Marathon an Mails, Telefonaten und Briefen zwischen Kunde, Händler und der Firma Seat begann – für Labrenz ohne Erfolg. Dabei regelt das Bürgerliche Gesetzbuch in § 439: „Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.“
Auch Seat kannte die klare Regel, Kunde Labrenz hatte sie der Autofirma aufgeschrieben. Doch selbst auf Nachfrage von Finanztest begründete die Autofirma ihr Verhalten nicht.
Erst kurz vor Redaktionsschluss erklärte Seat-Sprecherin Melanie Stöckl, dass man Sven Labrenz die Fahrtkosten erstatten werde. „Wir haben einen Fehler gemacht.“
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