
Der Tauchanzug blieb trocken, obwohl Jürgen Zerwas eine Karibik-Kreuzfahrt mit drei Tauchgängen bei Aida gebucht hatte. Der erste fiel wegen angeblich hohem Wellengang aus, zum zweiten hatte sich kaum jemand angemeldet, beim dritten war das Boot kaputt. „Dieser Tauchgang in Belize wäre für mich das Highlight gewesen“, sagt der Finanztest-Leser. Er forderte Entschädigung. Aida verwies auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB): Aida vermittle die Ausflüge nur, verantwortlich seien Veranstalter vor Ort. Aida bot als Entschädigung 150 Euro Bordguthaben für die nächste Reise an.
Zerwas lehnte ab und zog vor Gericht. Das Amtsgericht Rostock urteilte: Es ist höhere Gewalt, wenn Tauchgänge wegen Wellengang ausfallen. Teilnehmerzahlen dürfen über AGB geregelt werden – für beides gibt es keine Entschädigung. Für den ausgefallenen Tauchgang in Belize schon: 100 Euro (Az. 47 C 94/17). Der Kläger: „Da bei der Buchung die Veranstalter vor Ort nicht genannt werden, konnte sich Aida nicht aus der Verantwortung stehlen. Ich hoffe, das Urteil hilft anderen unzufriedenen Kunden.“
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