Im Ausgabeschacht eines Geldautomaten liegt jede Menge Bares. Was tun? Mitnehmen? Abgeben?
Die Berliner Berufsschülerin Tanja Weber* hat die 1 000 Euro eingesteckt, die sie im Automaten der Sparkasse in Alt-Glienicke fand.
Nach einiger Zeit lieferte sie das Geld dann doch am Schalter ab. Nun konnte die Sparkasse das Geld aber nicht mehr dem Eigentümer zuordnen. Und ein Kunde, der Geld vermisst, hatte sich nicht gemeldet. So ging das Geld zum Fundbüro.
Üblicherweise bleibt ein Fund dort höchstens sechs Monate, dann gehört er dem Finder. Doch die späte Ehrlichkeit von Tanja Weber wurde nicht belohnt. Da sie das Geld in einer Sparkasse gefunden hatte, griff eine Ausnahme. Eine Sparkassenfiliale gilt als öffentliches Gebäude und Funde in öffentlichen Gebäuden oder Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs gehören nicht dem Finder. Hätte Tanja Weber das Geld bei einer Privatbank gefunden, gehörte es nun ihr.
Ihren Anspruch auf Finderlohn hat Weber auch verwirkt. Eigentlich hätten ihr für den 1 000-Euro-Fund im öffentlichen Gebäude 40 Euro zugestanden. Der Finderlohn entfällt jedoch, da sie das Geld nicht sofort abgab.
* Name von der Redaktion geändert.
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