Demenz Private Haft­pflicht­versicherung ist Pflicht

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Demenz - Private Haft­pflicht­versicherung ist Pflicht

Demenz­kranke handeln oft anders als erwartet. Eine gute Haft­pflicht­versicherung ist für sie unentbehr­lich.

Herd aus, Tür zu: Nicht nur die Hilfe von Freunden und Angehörigen ist für Demenz­kranke unentbehr­lich. Auch gut lesbare Notizen an Küchen- und Wohnungs­tür leisten einen wichtigen Beitrag, dass sich Betroffene trotz der Krankheit in ihren eigenen vier Wänden zurecht­finden. Doch was, wenn trotzdem etwas passiert? Eine private Haft­pflicht­versicherung ist für Demenzpatienten und deren Angehörige unerläss­lich. test.de sagt, was gute Policen leisten sollten.

Versicherung muss nicht jeden aufnehmen

Die Gefahr ist immer da: Ein Wasch­becken läuft über, das vergessene Bügel­eisen löst einen Schwelbrand aus oder der Kranke läuft in einem unbe­obachteten Moment aus dem Haus und vor ein Auto. Um dann zumindest finanzielle Nachteile abzu­federn und für Ersatz­ansprüche nicht selbst gerade­stehen zu müssen, ist eine private Haft­pflicht­versicherung ein Muss. Jeder sollte so eine Police besitzen. Es gibt nur ein Problem: Die Anbieter sind nicht verpflichtet, jeden Interes­senten aufzunehmen. Außerdem können sie bestehende Verträge kündigen, wenn ihnen die Kosten zu hoch werden oder der Kunde Risiken verschwiegen hat.

Patienten bleiben versichert

Deshalb warnt das Familien­ministerium im Internet: Demenz sei eine nach­trägliche Gefahr­erhöhung, über die die Versicherung informiert werden müsse. „Wer das versäumt, riskiert, dass die Leistung verweigert wird.“ Selbst mit der Meldung seien Kunden noch nicht aus dem Schneider. Laut Ministerium müssen sie dann mit Beitrags­erhöhungen rechnen. „Im schlechtesten Fall kündigt der Versicherer.“ Vergleich­bare Warnungen sind auf der Internetseite der Alzheimer Gesell­schaft zu lesen. Laufen die 1,4 Millionen Demenz­kranken in Deutsch­land also Gefahr, bald ohne Versicherungs­schutz dazu­stehen? Beim Gesamt­verband der Deutschen Versicherungs­wirt­schaft will man davon nichts wissen. „Demenz ist keine Gefahr­erhöhung“, sagt Sprecherin Katrin Rüter de Escobar. „Es gibt keine Pflicht, sie zu melden. Die Patienten bleiben versichert.“

Keine Zuschläge, keine Kündigung

Die Stiftung Warentest hat nachgefragt bei den Versicherern mit den besten Angeboten aus unserer Analyse Private Haftpflichtversicherung . Keiner der Anbieter fragt im Antrag, ob der Interes­sent an Demenz leidet, keiner kassiert bei einer Erkrankung Zuschläge, keiner droht mit Kündigung oder verlangt eine nach­trägliche Meldung. Im Gegen­teil. Die Gesell­schaften versichern, im Ernst­fall zu leisten. Das bestätigen auch andere Anbieter: „Wir kündigen nicht wegen einer Erkrankung“, schreibt die Ammerländer. „Demenz muss weder gemeldet werden noch kann der Versicherer kündigen“, bestätigt die Gothaer. „Keine Melde­pflicht“, sagt die Allianz. Nach der Anfrage von test will das Bundes­familien­ministerium seine Webseite nun aktualisieren.

Oft zahlt die Versicherung trotzdem nicht

Wenn die Versicherung im Schadens­fall trotzdem nicht zahlt, hat das einen anderen Grund: Wer dement ist, gilt laut Gesetz als „delikts­unfähig“. Wenn er nicht gerade einen lichten Moment hat, muss er für Schäden nicht haften – ähnlich wie Kinder unter sieben Jahre. Konkret bedeutet das: Wenn ein Sechs­jähriger mit dem Rad an einem Auto entlang­schrammt, erhält der Besitzer ebenso wenig Schaden­ersatz, wie wenn ein Alzheimer­patient mit dem Rollator dasselbe tut. Das gilt auch, wenn der Patient versichert ist: Die Versicherung zahlt nur, wenn er dazu verpflichtet wäre.

Haft­pflicht- agiert als Rechts­schutz­versicherung

Zieht der Auto­fahrer dagegen vor Gericht, leistet die Privathaft­pflicht: Sie wehrt die Ansprüche auf eigene Kosten ab, auch vor Gericht. In der Praxis wirkt sie dann wie eine Rechts­schutz­versicherung. Für Angehörige von Demenz­kranken kann das trotzdem zum Problem werden. Das Gefühl, im Recht zu sein, hilft wenig, wenn der geschädigte Auto­fahrer ein netter Nach­bar oder Kollege ist. Wer es sich mit ihm nicht verscherzen möchte, versichert Delikts­unfähigkeit mit. Dann zahlt die Gesell­schaft auch, wenn der Kunde rein recht­lich nicht haft­bar ist. Bei den Anbietern in der Tabelle ist diese Klausel meist ohne Mehr­kosten im Vertrag enthalten. Allerdings gilt oft ein Limit von 10 000 Euro.

Tipp: Sehen Sie in Ihrer Police nach, ob Delikts­unfähigkeit versichert ist. Vor allem bei alten Verträgen ist das oft nicht der Fall. Achten Sie darauf, dass der Schutz nicht auf Kinder begrenzt ist. Bei der Interrisk etwa steht „versicherte Person“, bei der Gothaer „Kinder/Sons­tige Personen“. Beide Formulierungen beziehen auch erwachsene Demenz­kranke ein. Um eine Police aufzurüsten, genügt oft ein Anruf. Es ist nicht nötig, auf eine bestehende Demenz hinzuweisen – es sei denn, der Versicherer fragt danach.

Aufsichts­pflicht verletzt?

Ein weiteres Risiko, das Angehörige von Demenz­kranken im Blick behalten sollten: Sie können selbst zum Ziel von Schaden­ersatz­ansprüchen werden – und zwar, wenn der Geschädigte beweist, dass sie ihre Aufsichts­pflicht verletzt haben. Eine solche Pflicht trifft aber selbst Eheleute nur in besonderen Fällen: zum Beispiel, wenn sie als amtliche Betreuer die volle Personen­sorge für den kranken Partner über­nommen haben. Auch als Haus­halts­vorstand können sie mithaften, wenn sie auf vorhersehbare Gefahren nicht angemessen reagieren. Wer also weiß, dass der Patient mit dem Rollator regel­mäßig Blech­schäden produziert und ihn auf voll­besetzten Park­plätzen dennoch allein lässt, muss damit rechnen, dass Auto­besitzer ihn zur Kasse bitten. Unter anderem deshalb sollten Angehörige unbe­dingt eine eigene Haft­pflicht­police besitzen. Sie zahlt auch bei grob fahr­lässiger Verletzung der Aufsichts­pflicht.

Keine Angst vor einem Rauswurf

Was vorkommen kann, ist, dass Versicherer nach einem Schaden kündigen. Dazu sind sie nach jedem Schadens­fall berechtigt. Wenn das passiert, sollten Kunden zeit­nah bei einem sehr guten anderen Anbieter anheuern.

Tipp: Die Haft­pflicht ist eine der wichtigsten Versicherungen. Jeder sollte sie haben. Mit dem Haftpflicht-Vergleich der Stiftung Warentest können Sie gute und güns­tige Tarife finden.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Insomnia am 07.03.2021 um 12:36 Uhr
Ehepartner/ getrennte Haushalte

Nach mehrmaliger Nachfrage und unter Hinweis auf ihre Versicherungsbedingungen hat die HUK24 eingesehen, dass der Ehepartner auch in einem Pflegeheim versichert ist :-)

Insomnia am 01.03.2021 um 20:46 Uhr
Ehepartner/ getrennte Haushalte

@ST: Vielen Dank. Die HUK24 hat mir heute für einen neuen Vertrag das Gegenteil mitgeteilt.

Profilbild Stiftung_Warentest am 01.03.2021 um 11:57 Uhr
Ehepaar / getrennte Haushalte

@Imsomnia: In den aktuellen Bedingungen ist die Mitversicherung des Ehepartners in einer Privathaftpflichtversicherung für die Familie gegeben. Denn eine „häusliche Gemeinschaft“ wird hier bei Ehepaaren nicht gefordert. Bei älteren Verträgen sollten Sie sich noch einmal vergewissern, was in den Bedingungen steht. Anders sieht es z.B. bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft aus. (maa)

Insomnia am 28.02.2021 um 09:39 Uhr
Partnerversicherung getrennte Haushalte?

Hallo ST Team,
gibt es Haftpflichtversicherungen die den Ehepartner, im Rahmen einer Partnerversicherung mitversichern, obwohl dieser dauerhaft in einem Pflegeheim untergebracht ist (kein gemeinsamer Haushalt?)
Danke für Ihre Unterstützung

SSteinkamp am 26.07.2015 um 23:32 Uhr
Private Haft­pflicht­versicherung im Pflegeheim

Der Artikel geht auf die Betreuung eines Demenzkranken durch einen amtlichen Betreuer ein. Aber wie ist die Versicherungsnotwendigkeit bei Demenz im Pflegeheim, Altersheim, Seniorenheim?