
Die Debeka Bausparkasse führt für alte Bausparverträge eine Servicepauschale von bis zu 24 Euro im Jahr ein. Auch die LBS Bayern will künftig eine Kontogebühr erheben. Wir haben die Rechtslage mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geprüft und empfehlen betroffenen Bausparern, der neuen Gebühr umgehend schriftlich zu widersprechen. Dann müssen sie die neue Gebühr nicht zahlen. Hier erklären unsere Experten, wie Sie vorgehen müssen.
Neue Servicepauschale für alte Verträge
Die Debeka Bausparkasse informiert Kunden derzeit darüber, dass sie für ihre Bausparverträge rückwirkend zum 1. Januar 2017 eine neue Servicepauschale einführt. Für die „bauspartechnische Verwaltung und Steuerung des Kollektivs sowie die Führung der Zuteilungsmasse“ sollen Bausparer im Tarif BS1 24 Euro und im Tarif BS3 12 Euro im Jahr zahlen. Ausgenommen sind nur Verträge, die im Rahmen einer Vor- oder Zwischenfinanzierung an die Bausparkasse abgetreten oder verpfändet wurden.
Schweigen soll als Zustimmung gelten
Finanztest hat die Rechtslage mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geprüft. Die alten Debeka-Bedingungen lassen keine Servicepauschale zu. Sie kann deshalb nur mit Zustimmung des Bausparers eingeführt werden. Doch Vorsicht: Die Zustimmung gilt laut Vertragsbedingung als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang des Schreibens widerspricht.
Widerspruch einlegen
Debeka-Bausparer sollten der Einführung der Servicepauschale daher umgehend schriftlich widersprechen. Dann müssen sie die Gebühr nicht zahlen. Nachteile entstehen ihnen durch den Widerspruch nicht. Die Bausparkasse darf ihnen deswegen nicht kündigen. Das hat ein Sprecher der Debeka auf Nachfrage von test.de bestätigt.
Zustimmung fingiert
Kaum ein Bausparer dürfte mit der neuen Pauschale einverstanden sein. Offenbar spekuliert die Bausparkasse darauf, dass viele die Bedingungsänderung oder den kleinen Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit übersehen. Das kann leicht passieren. Denn die Information schickt die Debeka zusammen mit dem Jahreskontoauszug und einem Packen weiterer Unterlagen wie dem Antrag auf Wohnungsbauprämie und der Steuerbescheinigung.
LBS Bayern will auch kassieren
Die Bayerische Landesbausparkasse versucht mit dem gleichen Trick eine neue Kontogebühr von 9,60 Euro im Jahr einzuführen. Die Bedingungsänderung ist sogar noch leichter zu übersehen als bei der Debeka, weil sie klein gedruckt in die Erläuterungen zum Jahreskontoauszug eingeblockt ist. Auch für Kunden der LBS Bayern gilt: Sofort widersprechen und die Gebühr sparen.
Viel Ärger mit Bausparkassen
Die Einführung neuer Gebühren ist nur der jüngste Versuch von Bausparkassen, Kunden mit gut verzinsten Altverträgen zu vergraulen. Streit gibt es mehr als genug. Denn die Bausparkassen gehen in Zeiten niedriger Zinsen zunehmend rauer mit ihren Kunden um. Sie kündigen massenhaft gut verzinste Altverträge, kürzen die Sparbeiträge, verlangen Nachzahlungen oder weigern sich, umstrittene Gebühren zu erstatten. Antworten auf die wichtigsten Streitfragen geben wir in unseren FAQ Bausparverträge.
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