
Die Gemeinde Neukirchen in Schleswig-Holstein darf von Eigentümern eines Mobilheims auf einem Campingplatz eine Zweitwohnungssteuer erheben (Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Az. 2 A 186/15 und 2 A 179/14). Die Mobilheime ähneln einem einfachen Ferienhaus, so die Richter.
Geklagt hatte der Besitzer eines rund 26 Quadratmeter großen Mobilheims und ein Camper mit einem 46-Quadratmeter-Heim. Der eine sollte für drei Jahre rund 660 Euro, der andere für drei Jahre rund 1 122 Euro zahlen. Nach Ansicht des Gerichts müssen sie die Steuer zahlen. Als Wohnung gilt jede abgeschlossene Wohneinheit mit Kochnische, Toilette mit Wasserspülung sowie Waschbecken mit fließend Wasser. Die Existenz einer Heizung ist nicht Voraussetzung. Dass das Heim auf Rädern steht und von einem Sattelzug fortbewegt werden kann, ändert nach Ansicht des Gerichts nichts an der Steuerpflicht.
2007 sah bereits das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen eine Zweitwohnungssteuer für Dauercamper als rechtlich zulässig an (Az. 9 LB 5/07).
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- Ein Ferienhaus bietet Erholung – und wirft bei Vermietung zusätzlich Einnahmen ab. Das ruft das Finanzamt auf den Plan. Die Stiftung Warentest erklärt alle Steuerregeln.
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- Nicht jeder Camper findet immer einen freien Zeltplatz oder Stellplatz für das Wohnmobil. Darf man dann mit dem Zelt in den Wald oder mit dem Wohnmobil an den Strand?...
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- Wohnmobile sind auch bei Dieben beliebt. Wer den Camper richtig sichert, macht es Einbrechern aber schwer. Im Fall der Fälle helfen spezielle Inhaltsversicherungen.
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