Identitätsdiebstahl: „Konto im Blick behalten“

Sittig hat sich schon erfolgreich gegen Inkassounternehmen gewehrt.
Finanztest-Redakteur und Rechtsexperte Michael Sittig klärt auf, welche Folgen Identitätsmissbrauch und Identitätsdiebstahl im Netz haben können – und wie man sich am besten dagegen wehrt. Wie Sie sich vor Betrug im Internet schützen, zeigen wir auch in unserem Special Online-Shopping.
Betrüger arbeiten mit gehackten Daten
Welche Folgen kann ein Identitätsmissbrauch für mich haben?
Der Klassiker: Ein Betrüger hat zwar nicht Ihre Bank- oder Kreditkarte, aber irgendwoher Ihren Namen und die Kontodaten. Damit kauft er anschließend online zu Ihren Lasten ein, zum Beispiel ein teures Handy. Als Empfangsadresse gibt er beim Einkauf nicht Ihre Adresse an, sondern eine abweichende Anschrift. Wenn die bestellte Ware dort ankommt, fangen die Täter den Paketboten zum Beispiel direkt vor der Haustür ab und nehmen das Handy unter Ihrem Namen und einer gefälschten Unterschrift an. Sie erfahren von Ihrer angeblichen Handybestellung erst mit der Belastung auf Ihrem Konto oder wenn der Onlineshop die ersten Mahn- und Drohbriefe an Sie verschickt.
Hafte ich, wenn ein Hacker in meinem Namen Kaufverträge abschließt?
Nein, bezahlen müssen Sie nur, was Sie bestellt haben. Es muss ein Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Verkäufer zustande gekommen sein. Beim oben beschriebenen Handybetrug haben Sie keinen Kaufvertrag geschlossen. In vielen Fällen wird der Onlineshop Ihnen zunächst nicht glauben, wenn Sie sagen, dass Sie das Handy nicht bestellt und auch gar nicht bekommen hätten. Vielleicht schaltet der Händler sogar ein Inkassounternehmen ein, das bei Ihnen Druck macht. Sie als Verbraucher sind aber rechtlich in einer guten Position. Selbst wenn der Onlineshop Sie tatsächlich verklagen würde, hätte er wenig Chancen. Denn er kann nicht nachweisen, dass Sie das Handy bestellt haben. Auch die Umstände sprechen für Sie: die Unterschrift bei Übergabe des Handys ist ja gefälscht. Außerdem ging die Ware nicht an Ihre Wohnadresse.
Konto im Auge behalten
Wie wehre ich mich am besten, wenn ich Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden bin?
Das Wichtigste ist: Behalten Sie Ihr Bankkonto und Ihre Kreditkartenabrechnung im Auge. Sobald Ihr Konto durch Dritte unberechtigt belastet wurde, sollten Sie die Belastung rückgängig machen. Das ist beim Onlinebanking mit wenigen Klicks über die Funktion „Lastschrift zurückgeben“ ganz einfach möglich. Kurz darauf haben Sie Ihr Geld wieder. Länger dauert es, einen Kreditkartenmissbrauch erfolgreich zu reklamieren. Wurden Ihre Kreditkartendaten von Betrügern zum Shoppen benutzt, müssen Sie sich umgehend bei Ihrem Kreditkartenunternehmen melden. Oft verlangen die Kreditkartenunternehmen, dass Sie zusätzlich Anzeige erstatten. In der Regel wird es nach einem Kreditkartenmissbrauch auch ratsam sein, die Karte sperren zu lassen und eine neue zu beantragen. Wenn das alles erledigt ist, muss Ihnen das Kreditkartenunternehmen das unzulässig abgebuchte Geld erstatten. Das dauert zwar ein paar Wochen, aber am Ende haben Sie keinen finanziellen Schaden. Übrigens:
Bekomme ich einen negativen Schufa-Eintrag, wenn ich solche Zahlungen an ein Unternehmen verweigere?
Nein. Inkassobüros drohen damit zwar manchmal. Aber wenn Sie Opfer eines Bestellbetrugs geworden sind und der angeblichen Forderung gegen Sie widersprochen haben, darf es nach der bisherigen Rechtsprechung zu keinem Schufa-Eintrag kommen. Schreiben Sie die Inkassofirma per Einschreiben an und widersprechen Sie. Kommen dennoch weitere Drohbriefe, können Sie diese ab dann ignorieren. Wenn Sie über das Inkassounternehmen zum ersten Mal vom Kartenmissbrauch erfahren, sollten Sie wenigstens einmal darauf antworten, den Sachverhalt erklären und bestreiten, dass Sie etwas bestellt haben. Einmal jährlich sollten Sie online (meineschufa.de) eine kostenlose Auskunft über die zu Ihrer Person bei der Schufa gespeicherten Daten anfordern.
Paypal-Käuferschutz
Was passiert, wenn mein Paypal-Konto gehackt wurde und Kriminelle mein Guthaben dort zum Onlineshopping nutzen?
Paypal selbst verspricht seinen Kunden bei Kontomissbrauch Käufer- beziehungsweise Verkäuferschutz. Allerdings gibt es viele Nutzer, die beklagen, dass ihnen der Schutz verweigert worden sei. Das liegt auch daran, dass Kriminelle die Lücken des Schutzes kennen und ausnutzen. Beispiel: Ein Betrüger hackt ein Paypal-Konto und bezahlt darüber Ware, die er persönlich beim arglosen Verkäufer abholt. Bei Abholung greift der Verkäuferschutz nicht. Dieser gilt nur, wenn der Verkäufer die Ware mit aussagekräftigem Versandbeleg verschickt. Folge: Der Kunde, dessen Paypal-Konto gehackt wurde, genießt wegen des Kontomissbrauchs Käuferschutz. Paypal holt das Geld vom Verkäuferkonto zurück und schreibt es dem Käufer wieder gut. Der Verkäufer steht am Ende ohne Geld und Ware da.
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