Daten­schutz im Check

Unser Rat

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Halb­wegs aussagekräftig erklären GMX, Maxdome, Napster, Otto, Watchever und Zalando, wie sie mit Kunden­daten umgehen. Die anderen geprüften Daten­schutz­erklärungen sind oft eher ein Frei­brief zur Daten­erhebung und -vermarktung.

So minimieren Sie Risiken

  • Informieren. Lesen Sie den kompletten Text der Daten­schutz­erklärung durch. Gibt es Alternativen, etwa bei Cloudspeichern, wählen Sie den Dienst, der am wenigsten personenbezogene Daten erhebt und die verständlichste Daten­schutz­erklärung hat.
  • Geheim halten. Geben Sie nur Pflicht­daten an. So vermindern Sie den Abfluss persönlicher Informationen.
  • Ungenau bleiben: Nutzen Sie Internet­dienste nach Möglich­keit pseudonym. So vermindern Sie die Gefahren eines Daten­miss­brauchs durch Hacker.
  • Daten streuen. Liefern Sie sich nicht einem einzigen Anbieter aus, wählen Sie für E-Mail, Internetrecherche oder soziale Netz­werke verschiedene Anbieter. Das verringert zwar nicht die von Ihnen erzeugte „Daten­wolke“, doch wissen einzelne Firmen nun weniger über Sie. Auch im Falle eines Daten­lecks ist es besser, wenn Ihre personenbezogenen Informationen über mehrere Dienste gestreut und nicht bei einem Unternehmen konzentriert sind.
  • Einstellen. Etliche Internet­dienste bieten aus der Daten­schutz­erklärung heraus über Links eine Hilfe beim Konfigurieren etwa der Privatsphäre-Einstel­lungen. Lesen Sie die Hinweise und wählen Sie passende Daten­schutz­einstel­lungen.
  • Cookies löschen. Das Speichern von Cookies sollten Sie in Ihrem Webbrowser blockieren. Viele Internet­dienste laufen aber nur mit Cookies, kleinen Dateien, die Ihr Surf­verhalten dokumentieren. Stellen Sie den Browser in diesem zumindest so ein, dass er Cookies nur von der besuchten Seite zulässt und regel­mäßig, etwa beim Programm­ende löscht.
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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Syrex am 08.12.2017 um 21:30 Uhr
    Von einen Einkauf bei Otto kann ich nur abraten

    Am Black Friday den 24.11.2017 bestellte ich bei Otto eine PS4 für 184,99 der Preis war dafür sehr okay ABERRRRR hätte ich gewusst was mich b ei dieser Bestellung erwartet hätte ich lieber 100 euro mehr woanders bezahlt als mir diesen STRESS an zu tun.
    Am Montag den 27.11 wollte ich nach gucken ob meine PS4 schon im Versand ist und musste bedauerlicher Weise erfahren das mein Account gelöscht worden ist. Es hatte mich eine Woche lang jeden Tag 2h telefonieren mit denen gekostet in dieser Zeit wurde mir vorgeworfen ich hätte gewollt ,dass der Account gelöscht wird. Was aber schon rein vom logischen Denken total dämlich wäre da ich am Freitag das Geld bereits überwiesen hatte. Mir wurde in der gesamten Woche täglich versprochen das mich eine Person anruft die mir weiter helfen kann da es von denen auch nach mehrfach wiederholten weiterleiten und langer Wartezeit in der Warteschleife keiner helfen konnte. Dann endlich am Donnerstag nac

  • DerHerrSprach am 13.03.2016 um 08:42 Uhr
    Beispiel Bose SoundTouch

    Wer Bose SoundTouch nutzen will muss die App installieren. So werden wir Kunden verkauft : "Wir können alle Informationen, die wir erfassen, mit persönlichen und anderen Informationen kombinieren, die wir aus anderen Quellen erhalten, sowohl online als auch offline. Diese Informationen können zu Bose-Datenbanken (einschließlich Cloud-Datenbanken), die sich in den Vereinigten Staaten oder anderen Orten befinden, übertragen oder darin gespeichert werden, oder sie können an Bose-Tochtergesellschaften, autorisierte Händler und Wiederverkäufer von Bose-Produkten, vertrauenswürdige externe Dienstleister, die in unserem Namen handeln, oder Musik-Streaming-Dienste oder andere Inhaltsanbieter auf der ganzen Welt weitergegeben werden. "

  • hartmut.wilde am 24.02.2016 um 20:39 Uhr
    @Remember_Carthage, Mocker und elmar_knipp:

    In diesem Fall muss ich Remember_Carthage teilweise zustimmen:
    Wenn jemand nur deshalb kurz nach Vertragsabschluss (egal, ob Kreditvertrag oder Abo) nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat, weil er durch eine rechtswidrige Formulierung davon abgehalten wurde, ist es sicherlich völlig richtig, wenn er das nun nachholen kann.
    Wer damals aber mit dem eigentlichen Vertrag völlig zufrieden war und niemals vorgehabt hätte, den Vertrag zu widerrufen und das jetzt nur tut, weil die Widerrufsklausel nicht richtig formuliert war und die Zinsen niedriger sind, handelt m.E. zumindest moralisch fragwürdig (Remember_Carthage nennt es "windig").
    Wobei ich mir leider nicht sicher bin, ob die Banken "im umgekehrten Fall" die gleichen Moralvorstellungen gehabt hätten... Siehe Kündigung von Sparverträgen mit hoher Verzinsung...
    @test: Vielen Dank für den Artikel zu den Datenschutzbestimmungen!

  • elmar_knipp am 24.02.2016 um 20:20 Uhr
    @Remember_Carthage

    Wenn Sie aufgrund von Unachtsamkeit oder Undurchschaubarkeit der Bedingungen in eine Abo-Falle getappt sind, dann sind Sie wahrscheinlich auch froh, rechtskonforme Widerrufsbelehrungen und -bedingungen vorzufinden, um das ungewollte Abo wieder loszuwerden. Im Übrigen: Banken und Kreditinstitute nutzen jede, aber wirklich jede sich bietende Möglichkeit aus, um an das Geld der Kunden zu kommen, und das durchaus auch unter teilweise sehr kreativer Auslegung rechtlicher Rahmenbedingungen. Verbraucher, die Rechtskonformität als Maßstab an das Handeln der Banken anlegen und die zur Verfügung stehenden rechtichen Möglichkeiten zur Wahrnehmung ihrer Interessen nutzen, als "windige Verbraucher" abzuqualifizieren, offenbart schon eine bemerkenswerte Einstellung. Im Gegensatz zu "Normal-Verbrauchern" verfügen Banken über Justitiare, die sehr genau wissen, was sie wie tun (müssen). Verbraucher müssen dagegen vorgelegte Texte "fressen", wenn sie ihr Ziel erreichen wollen. - Danke für den Artikel!

  • Gelöschter Nutzer am 24.02.2016 um 15:00 Uhr
    @Mocker

    Also für mich sind das windige Verbraucher. Sie haben mit einer Bank im gegenseitigen Einverständnis einen Vertrag zu bekannten Kosten und Zinsen abgeschlossen. Dann erfahren sie etliche Jahre später, dass die Widerrufsbelehrung angeblich im siebzehnten Komma nicht den unverständlichen Vorgaben des Gesetzgebers entsprach. OK. Weil mittlerweile die Zinsen sehr viel niedriger sind, wird von dieser Lücke also reichlich Gebrauch gemacht. Das ist rechtlich sicherlich einwandfrei. Es bleibt dennoch windig. Man stelle sich mal den umgekehrten Fall vor, wenn Banken so vorgegangen wären.