Legale und illegale Überwachungsmethoden
Manchmal ist Überwachung in Betrieben zulässig. Aber auch erlaubte Kontrollen sind nur möglich, wenn der Betriebsrat zugestimmt hat.
Verboten | Erlaubt | |
Verboten | Erlaubt | |
Heimliche Videoüberwachung | Dauerhafte oder befristete Kameraaufzeichnungen, die Verhalten, Leistung oder disziplinarische Verstöße von Mitarbeitern dokumentieren, sind unzulässig. Selbst bei Verdacht auf eine Straftat darf der Arbeitgeber generell keine Büros, Aufenthaltsräume sowie Toiletten und Waschräume mit Videotechnik überwachen. | In öffentlich zugänglichen Räumen (etwa in den Verkaufsräumen eines Supermarkts) kann der Arbeitgeber versteckte Videokameras aufbauen, wenn ein begründeter Verdacht auf eine Straftat besteht. Der Aufzeichnungszeitraum ist auf weniger als vier Wochen begrenzt. Ist die Frist abgelaufen oder ein Täter überführt, müssen alle Daten sofort gelöscht werden. |
Mitlesen von E-Mails | Lässt der Arbeitgeber das Schreiben privater E-Mails zu oder verbietet er es seinen Mitarbeitern nicht ausdrücklich, darf er keinerlei E-Mails mitlesen. | Sind E-Mails in der Firma nur auf dienstliche Kommunikation beschränkt, unterliegen sie wie geschäftliche Briefe nicht dem Fernmeldegeheimnis. Vorgesetzte können sich E-Mails vorlegen lassen oder einen Extrazugang einräumen lassen. Der Mitarbeiter muss darüber informiert werden. |
Abhören von Telefon- | Der Arbeitgeber darf die Telefone seiner Mitarbeiter nicht abhören. Dem Vorgesetzten ist es auch nicht erlaubt, die Telefonnummern der Gesprächspartner von Mitarbeitern auszuspähen. | Führen andere Formen der Leistungskontrolle von Call-Center-Mitarbeitern nicht zum Erfolg, darf der Chef in Stichproben Gespräche verdeckt mithören. Er muss den Beschäftigten vier Tage vorher informieren und der Gesprächspartner am anderen Ende muss einverstanden sein. |
Konten-Screening | Ein pauschaler elektronischer Abgleich der Kontodaten von Zulieferern mit den Namen oder Konten von Arbeitnehmern ist unzulässig. | Liegt gegen einen einzelnen Arbeitnehmer ein nachweisbarer Anfangsverdacht auf eine Straftat vor, darf der Arbeitgeber Konten von Lieferanten nach Hinweisen auf den Verdächtigen untersuchen. |
Krankendaten | Verboten sind:
| Unternehmen dürfen Krankheitszeiten für die Lohnabrechnung speichern, aber nicht die Art der Krankheit. |