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Mit der Erlaubnis von zehn Patienten prüften wir bei deren Hausärzten, ob die Mitarbeiter am Telefon auf Datenschutz achten. Anrufer aus unserem Prüfinstitut gaben sich als Angehörige der Patienten aus und fragten je nach Situation verschiedene Dinge. In manchen Fällen wollten sie wissen, ob ihr Verwandter, den sie vorgeblich suchten, in der Praxis sei. Ansonsten behaupteten sie, sie meldeten sich im Auftrag des Patienten – er sei zum Beispiel gerade verhindert oder heiser. Dann erkundigten sie sich nach Laborwerten oder verordneten Arzneien.
In den Hörer geplaudert
In acht der zehn Praxen gab das Personal freimütig die gewünschten Auskünfte – ohne die Identität oder Berechtigung der Anrufer zu hinterfragen. Wir erfuhren bei unseren Nachfragen, ob der vermeintlich gesuchte Patient in der Praxis sitzt oder nicht. Es geht aber niemanden etwas an, ob und wo ein Patient behandelt wird. Auch über Laborwerte wurde informiert, inklusive Einordnung wie „Der Wert ist minimal erhöht“. Manche Mitarbeiterinnen nannten auch wie verlangt die Arzneien. Ferner erzählte eine ungefragt von vergangenen Arztbesuchen und Dosisanpassungen und schob hinterher: „Ich sehe hier auch eine Überweisung für den HNO-Arzt.“
Zurückhaltung bei Rezepten
In zwei der zehn Praxen hielt man sich bedeckt. In beiden Fällen hatten die Anrufer nach Medikamenten gefragt und zudem gesagt, ihr Angehöriger brauche ein neues Rezept. Eine Angestellte bat um Rücksprache mit dem Patienten, die andere um sein persönliches Erscheinen.
Risiko von Datenlecks
Es scheint freundlich und serviceorientiert, wenn das Personal am Telefon unkompliziert Auskunft gibt – birgt nur leider Risiken. Jeder, der nur ein bisschen etwas über einen Patienten weiß, kann beim Arzt anrufen und sensible Daten erfragen. Vorstellbar wäre zum Beispiel, dass Verwandte oder Arbeitgeber nachforschen, ob jemand wirklich wie behauptet beim Arzt sitzt. Oder dass sie Dinge über seine Gesundheit herausfinden, die er für sich behalten will – etwa eine beginnende Demenz.
Tipp: Haben Sie Verständnis, wenn Praxisangestellte am Telefon keine Auskunft geben – oder die Berechtigung überprüfen. Manche Praxen vergeben Passwörter oder Code-Nummern, womit sich Patienten am Telefon ausweisen können. Oder sie nutzen Kommunikationswege, die grundsätzlich als sicher gelten: Sie geben Infos nur persönlich in der Praxis, per Rückruf beim Patienten – ausschließlich an ihn selbst – oder per Post in einem verschlossenen Briefumschlag.
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Diese ganze Sache ist Schwachsinn oder nicht richtig durchdacht. Vor der Regelung habe ich meine Blutwerte immer per EMail bekommen. Nun bekomme ich nichts mehr oder muss mir die Unterlagen vom Arzt holen. Dabei ist der EMail Verkehr vom Arzt zum Mail-Server und vom Mail-Server zu mir verschlüsselt. Also wer sollte dann in der Mitte sitzen.
Der Arzt sagte mir, die Übersendung per Fax ist aber erlaubt. So ein Schwachsinn. Diese Daten sind nicht verschlüsselt und benutzen seit VoIP den gleichen Weg wie meine EMails. Und mein Router im Haus sendet mir die Faxe als EMail auf meinen PC.
Kommentar vom Autor gelöscht.
Ohne probleme kann man vieles auf Behörden fast alles.. mithören, im Arbeitsamt, die räume sind winzig , der schallschutz / Sichtschutz ..lächerlich...
Die zwischentüren sind überall auf. Problemlos hört man jedes gesprochene wort. Überall liegen Akten offen..
@Ger: Die Patientenakte enthält idealerweise Ihre gesamte Krankheitshistorie beim entsprechenden Arzt. Für den Versicherer könnten zwei Dinge interessant sein. Das wäre zum einen Ihr aktueller medizinischer Zustand, der die Versicherungsleistung begründet – bspw. eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, weil Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können – und zum anderen, ob Sie bei Abschluss dieser Versicherung alle Vorerkrankungen angegeben haben. Unter Umständen haben Sie etwas vergessen, das durch die Patientenakte nun sichtbar wird. Das könnte dazu führen, dass der Versicherer aufgrund unrichtiger Angaben bei Vertragsschluss die Leistung verweigert. Für diese Prüfung muss der Versicherer grundsätzlich die gesamte Akte einsehen können. Juristen gehen aber davon aus, dass nur der Zeitraum maßgeblich ist, der schon bei Abschluss des Vertrags durch die Fragen des Versicherers abgedeckt wurde. Angenommen Sie haben 2014 eine entsprechende Versicherung abgeschlossen und der Versicherer hat dabei nach Vorerkrankungen der letzten fünf Jahre gefragt, dann darf er Ihre Patientenakte ab 2009 einsehen. Am besten, Sie schauen dazu in Ihre Kopie des damals ausgefüllten Fragebogens vom Versicherer und in die Versicherungsbedingungen zum Vertrag.
Weitere Informationen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie in der FAQ: https://www.test.de/FAQ-Berufsunfaehigkeitsversicherung-Ihre-Fragen-unsere-Antworten-1560151-0/#question-19 (SL)
Sie allein bestimmen, in welchem Umfang sie ihren Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Keine Versicherung kann sie dazu zwingen. Sie müssen dann aber auch die Konsequenzen tragen. Vor dem Abschluss eines Vertrages kann ein solches Verhalten dazu führen, dass die Versicherung mit ihnen keinen Vertrag mehr abschließt. Nach Abschluss kann es bis hin zur Leistungsverweigerung gehen, gegen die sie dann erst mühsam vor Gericht klagen müssen.