Wie ernst nimmt Ihre Arztpraxis das Thema Datenschutz? Oft erhalten Sie erste Hinweise darauf bei der Anmeldung und im Wartezimmer:
- Abstand. Können andere Patienten mithören? Gibt es einen Diskretionsabstand am Tresen?
- Sichtschutz. Sind die Daten auf dem Monitor einsehbar? Aktiviert sich der Bildschirmschoner automatisch nach kurzer Zeit?
- Telefon. Teilt die Sprechstundenhilfe Patienten medizinische Befunde am Telefon mit, so dass andere es hören können?
- Fax. Steht das Faxgerät so, dass Patienten Informationen auf dem Fax erkennen können?
- Laborproben. Stehen oder liegen Patientendaten wie namentlich gekennzeichnete Proben unverschlossen in der Praxis?
- Zum Mitnehmen. Werden Befunde oder Rechnungen in einen Umschlag gesteckt?
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- Arzttermin-Portale versprechen einfache und schnelle Vermittlungen von Terminen – ideal für Berufstätige. Auch Menschen auf der Suche nach einem neuen Arzt können von...
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- Wer sich nebenberuflich im (mobilen) Test- oder Impfcenter in Corona-Zeiten engagiert, kann bis zu 3 000 Euro steuerfrei erhalten. Das gilt auch im Jahr 2022.
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- Diese Telefonnummer sollte sich jeder merken, im Handy abspeichern oder zu Hause gut sichtbar aufhängen: 116 117. In den vergangenen Wochen ist die Nummer bekannter...
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und was ist mit den Krankenkassen?
Das ist richtig. Pauschal wird für eine Auskunft gerne 10 Euro abgerechnet (den genauen Verweis in der Gebührenordnung habe ich nicht zur Hand). Günstiger ist es mit einer Auskunft nach BDSG. Diese ist kostenlos.
Inwieweit ist das Recht auf Akteneinsicht für den Patienten gewährleistet, wenn der Arzt verstirbt oder seine Praxis aufgibt? Wer bekommt dann die Patienten-Akten, wenn kein Nachfolger zur Verfügung steht?
Was passiert mit extern gelagerten Patienten-Akten in diesem Falle (Cloud etc.)? Wem gegenüber kann der Patient nun seinen Anspruch geltend machen?
19.11.2014
Bin seit Jahren Abonnent beider Zeitschriften.
Ich kann sagen,dass beide Zeitschriften sehr lehrreich sind für den der lernen will.
Die Verbraucherzentralen setzen sich besser für den Verbraucher ein als der Gesetzgeber..
Habe mir das Buch von Norbert Blüm gekauft mit dem Titel "Einspruch".
Endlich mal ein ehemaliger Politiker der die Wahrheit über unsere Richter und Anwälte schreibt.
Sehr lobenswert. Hoffentlich denken die regierenden nach und ändern was. Aber ich habe wenig Hoffnung bis gar keine.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Fliege
Im letzten Absatz wird Datensicherheit als Synonym für Datenschutz verwendet. Das ist nicht richtig.
Datenschutz: Schutz der Daten vor Zugriff Dritter
Datensicherheit: Schutz der Daten vor Verlust durch z.B. Festplattendefekt