Pro Bereich prüften wir fünf Anbieter – plus Google.
Alle Testergebnisse für Datenauskunft 06/2019
Social Media

Einfach lesbar. Bis auf Instagram stellten alle sozialen Netzwerke im Test die Daten nutzerfreundlich dar.
Die Auskünfte hatten aber viele Info-Lücken – etwa zum Zweck der Datenverarbeitung und zur Profilbildung. Facebook, Instagram und WhatsApp gehören alle zum Facebook-Konzern.
Shopping

Relativ wenige Lücken. Drei von fünf Anbietern übersandten recht umfassende Auskünfte – Amazon ließ aber viele Infos zum Umgang mit den Daten weg, Notebooksbilliger erwähnte weder Aktivitäten wie Einkäufe noch die Serviceanfragen der Tester. Meist waren die Auskünfte einfach zu lesen, nur bei Amazon wurden einige Inhalte sehr technisch präsentiert.
Dating

Viele Mängel. Grindr antwortete gar nicht, Lesarion ließ große Lücken, Tinder schrieb teils auf Englisch. Abschreckend: C-Date gab an, für wiederholte Auskünfte 5 Euro zu fordern. Zum Positiven: Parship informierte sehr umfassend, C-Date, Parship und Tinder boten einfache Lesbarkeit, Tinder zeigte große Sorgfalt beim Authentifizieren der anfragenden Nutzer.
Fitnesstracker

Probleme beim Erhalt. Die von Samsung versendeten Dateien ließen sich zunächst nicht öffnen, bei Apple war der Download umständlich. Viele Dateien im schwer lesbaren JSon-Format. Lesbarkeit nur bei Polar und Samsung einfach. Samsung hielt in zwei Fällen die gesetzliche Frist nicht ein. Fitbit schrieb teils auf Englisch.
Allrounder

Viele Datenquellen. Google betreibt viele Dienste. Die bereitgestellten Dateien sind meist einfach lesbar. Die Auskunft hat aber viele Lücken im Informationsteil.
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- Der Umgang mit Daten ist in der Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt. Wir erklären, welche Rechte sich daraus für Verbraucher ergeben.
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- Einen Tag lang haben wir alles erfasst, was unser Redakteur Martin Gobbin online am Handy macht. Wir waren nicht allein: 128 Tracker haben ihn ebenfalls ausspioniert.
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- Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs könnten Versicherte zukünftig interne Vermerke oder Korrespondenzen erhalten, wenn sie von ihrer Versicherung Auskunft...
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@schnellie: Wir haben Daten nach Artikel 15 der DSGVO abgefragt. Lesen Sie hier, wie wir vorgegangen sind: www.test.de/Datenauskunft-Was-Amazon-Facebook-und-Co-ueber-ihre-Kunden-wissen-5474639-5474643/
Bei den Anbietern müssen wir uns leider auf eine Auswahl beschränken und können nicht allen individuellen Leserwünschen gerecht werden. (DB)
Schade, dass keine Daten schriftlich (Mail, Post, Fax) bei z.B. Facebook.com, Instagram.com und WhatsApp.com angefordert wurden! Es werden ja auch Daten von Personen gesammelt, die keinen Account dort haben oder auch nicht mehr haben etc...
Aber wen wundert es, wenn selbst Stiftung Warentest, bei z.B. u.a. super seriös Facebook, einen Account haben...
Und warum dann auch noch Größen wie Twitter dort erst gar nicht vorkommen, aber z.B. Grindr...
Neuerdings beobachte ich, dass sich der Datenschutz seit Einführung der DSGVO in Bezug auf Adresshändler nicht verbessert hat. Ging ich doch davon aus, dass diese wohl meine Einwilligung zum gewerblichen Handel mit meinen Daten benötigen. Weit gefehlt! Ich bekomme in letzter Zeit vermehrt Werbepost von Hilfswerken, Lotterien, etc., obwohl ich niemals meine Daten selbst dort hingab. Von Unternehmen mit seriös klingenden Namen wie Deutsche Post Direkt GmbH, die sich allesamt auf Art. 6 I f DSGVO berufen. Dort steht: "Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn [sie] zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich [ist], sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen [...]". Höchst bedenklich, dass mein Grundrecht (!) auf informationelle Selbstbestimmung hinter den monetären Interessen von Adresshändlern zurückzutreten hat! Ist das Datenschutz?
Danke für diesen hilfreichen Test. Gerade im Rechtsgebiet des Datenschutzes fällt es schwer, den Überblick über seine Rechte zu behalten, um diese ggf. auch nachdrücklich durchsetzen zu können. Zumal wie dargelegt, viele Unternehmen eben nur unzureichend den Bestimmungen nachkommen, sei es aus Unkenntnis oder mit Absicht. Aber solange es keine klaren Vorgaben gibt, wie die Datenauskunft konkret mindestens auszusehen hat, werden sich die Unternehmen das nach ihrem Gusto machen.