
Carola Elbrecht ist Rechtsreferentin im Marktwächter-Team Digitale Welt. © Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Auskünfte sollten für alle verständlich sein, fordert Digital-Expertin Carola Elbrecht vom Verbraucherzentrale Bundesverband.
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Alle Testergebnisse für Datenauskunft 06/2019Was hat die Datenschutz-Grundverordnung bislang gebracht?
Sie hat Verbraucher für Datenschutz sensibilisiert und Rechtssicherheit geschaffen. In der gesamten EU gilt nun für alle hier verfügbaren Online-Dienste dasselbe Datenschutzrecht, egal ob der Anbieter in Deutschland, Irland oder den USA sitzt.
Wie gehen Firmen mit dem Auskunftsrecht der Nutzer um?
Wir sehen da oft eine Art Salamitaktik: Bei der ersten Anfrage geben manche Unternehmen nur wenige Daten raus. Erst wenn der Nutzer nachhakt, erhält er weitere Informationen. Ein solches gestuftes Verfahren stellt unnötige Hürden für Verbraucher auf und ist von der Verordnung eigentlich nicht vorgesehen.
Sind die Datenauskünfte für Nutzer einfach zu verstehen?
Bei der Darstellung ist oft noch Luft nach oben. Die DSGVO nennt zwar keine konkreten Standards, verlangt die Auskunft aber „in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache“. Das Lesen muss also auch ohne Informatikstudium möglich sein, sonst läuft der Auskunftsanspruch ins Leere.
Gibt es Schlupflöcher, die Firmen aktuell ausnutzen?
Manche Unternehmen informieren in den Auskünften nicht über Nutzerdaten, die sie in pseudonymisierter Form – etwa mit ID-Kennziffern – speichern. Aus ihrer Sicht besteht kein Personenbezug, da die Daten nicht mit einem Klarnamen verknüpft sind. Unabhängig davon ist es aber möglich, solche IDs zurückzuverfolgen und somit den jeweiligen Nutzer doch zu identifizieren.
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- Der Umgang mit Daten ist in der Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt. Wir erklären, welche Rechte sich daraus für Verbraucher ergeben.
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- Amazon, Google, Apple, Microsoft und Facebook – die Enthüllungen der letzten Monate haben gezeigt: Wo sogenannte „künstliche Intelligenz“ zur Spracherkennung...
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- Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs könnten Versicherte zukünftig interne Vermerke oder Korrespondenzen erhalten, wenn sie von ihrer Versicherung Auskunft...
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@schnellie: Wir haben Daten nach Artikel 15 der DSGVO abgefragt. Lesen Sie hier, wie wir vorgegangen sind: www.test.de/Datenauskunft-Was-Amazon-Facebook-und-Co-ueber-ihre-Kunden-wissen-5474639-5474643/
Bei den Anbietern müssen wir uns leider auf eine Auswahl beschränken und können nicht allen individuellen Leserwünschen gerecht werden. (DB)
Schade, dass keine Daten schriftlich (Mail, Post, Fax) bei z.B. Facebook.com, Instagram.com und WhatsApp.com angefordert wurden! Es werden ja auch Daten von Personen gesammelt, die keinen Account dort haben oder auch nicht mehr haben etc...
Aber wen wundert es, wenn selbst Stiftung Warentest, bei z.B. u.a. super seriös Facebook, einen Account haben...
Und warum dann auch noch Größen wie Twitter dort erst gar nicht vorkommen, aber z.B. Grindr...
Neuerdings beobachte ich, dass sich der Datenschutz seit Einführung der DSGVO in Bezug auf Adresshändler nicht verbessert hat. Ging ich doch davon aus, dass diese wohl meine Einwilligung zum gewerblichen Handel mit meinen Daten benötigen. Weit gefehlt! Ich bekomme in letzter Zeit vermehrt Werbepost von Hilfswerken, Lotterien, etc., obwohl ich niemals meine Daten selbst dort hingab. Von Unternehmen mit seriös klingenden Namen wie Deutsche Post Direkt GmbH, die sich allesamt auf Art. 6 I f DSGVO berufen. Dort steht: "Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn [sie] zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich [ist], sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen [...]". Höchst bedenklich, dass mein Grundrecht (!) auf informationelle Selbstbestimmung hinter den monetären Interessen von Adresshändlern zurückzutreten hat! Ist das Datenschutz?
Danke für diesen hilfreichen Test. Gerade im Rechtsgebiet des Datenschutzes fällt es schwer, den Überblick über seine Rechte zu behalten, um diese ggf. auch nachdrücklich durchsetzen zu können. Zumal wie dargelegt, viele Unternehmen eben nur unzureichend den Bestimmungen nachkommen, sei es aus Unkenntnis oder mit Absicht. Aber solange es keine klaren Vorgaben gibt, wie die Datenauskunft konkret mindestens auszusehen hat, werden sich die Unternehmen das nach ihrem Gusto machen.