Daten­auskunft

„Das muss ohne Informatik­studium gehen“

4
Daten­auskunft - Was Amazon, Facebook und Co über ihre Kunden wissen

Carola Elbrecht ist Rechts­referentin im Markt­wächter-Team Digitale Welt. © Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Auskünfte sollten für alle verständlich sein, fordert Digital-Expertin Carola Elbrecht vom Verbraucherzentrale Bundes­verband.

Daten­auskunft Alle Testergebnisse für Daten­aus­kunft 06/2019 freischalten

Was hat die Daten­schutz-Grund­ver­ordnung bislang gebracht?

Sie hat Verbraucher für Daten­schutz sensibilisiert und Rechts­sicherheit geschaffen. In der gesamten EU gilt nun für alle hier verfügbaren Online-Dienste dasselbe Daten­schutz­recht, egal ob der Anbieter in Deutsch­land, Irland oder den USA sitzt.

Wie gehen Firmen mit dem Auskunfts­recht der Nutzer um?

Wir sehen da oft eine Art Salami­taktik: Bei der ersten Anfrage geben manche Unternehmen nur wenige Daten raus. Erst wenn der Nutzer nach­hakt, erhält er weitere Informationen. Ein solches gestuftes Verfahren stellt unnötige Hürden für Verbraucher auf und ist von der Verordnung eigentlich nicht vorgesehen.

Sind die Daten­auskünfte für Nutzer einfach zu verstehen?

Bei der Darstellung ist oft noch Luft nach oben. Die DSGVO nennt zwar keine konkreten Stan­dards, verlangt die Auskunft aber „in präziser, trans­parenter, verständlicher und leicht zugäng­licher Form in einer klaren und einfachen Sprache“. Das Lesen muss also auch ohne Informatik­studium möglich sein, sonst läuft der Auskunfts­anspruch ins Leere.

Gibt es Schlupf­löcher, die Firmen aktuell ausnutzen?

Manche Unternehmen informieren in den Auskünften nicht über Nutzer­daten, die sie in pseudonymisierter Form – etwa mit ID-Kenn­ziffern – speichern. Aus ihrer Sicht besteht kein Personenbe­zug, da die Daten nicht mit einem Klar­namen verknüpft sind. Unabhängig davon ist es aber möglich, solche IDs zurück­zuver­folgen und somit den jeweiligen Nutzer doch zu identifizieren.

4

Mehr zum Thema

4 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 30.01.2020 um 09:25 Uhr
    Datenabfrage

    @schnellie: Wir haben Daten nach Artikel 15 der DSGVO abgefragt. Lesen Sie hier, wie wir vorgegangen sind: www.test.de/Datenauskunft-Was-Amazon-Facebook-und-Co-ueber-ihre-Kunden-wissen-5474639-5474643/
    Bei den Anbietern müssen wir uns leider auf eine Auswahl beschränken und können nicht allen individuellen Leserwünschen gerecht werden. (DB)

  • schnellie am 29.01.2020 um 16:33 Uhr
    Selbst 1 Euro zu viel für das Gebotene...

    Schade, dass keine Daten schriftlich (Mail, Post, Fax) bei z.B. Facebook.com, Instagram.com und WhatsApp.com angefordert wurden! Es werden ja auch Daten von Personen gesammelt, die keinen Account dort haben oder auch nicht mehr haben etc...
    Aber wen wundert es, wenn selbst Stiftung Warentest, bei z.B. u.a. super seriös Facebook, einen Account haben...
    Und warum dann auch noch Größen wie Twitter dort erst gar nicht vorkommen, aber z.B. Grindr...

  • dantm am 12.06.2019 um 17:12 Uhr
    Kein Datenschutz vor Adresshändlern

    Neuerdings beobachte ich, dass sich der Datenschutz seit Einführung der DSGVO in Bezug auf Adresshändler nicht verbessert hat. Ging ich doch davon aus, dass diese wohl meine Einwilligung zum gewerblichen Handel mit meinen Daten benötigen. Weit gefehlt! Ich bekomme in letzter Zeit vermehrt Werbepost von Hilfswerken, Lotterien, etc., obwohl ich niemals meine Daten selbst dort hingab. Von Unternehmen mit seriös klingenden Namen wie Deutsche Post Direkt GmbH, die sich allesamt auf Art. 6 I f DSGVO berufen. Dort steht: "Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn [sie] zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich [ist], sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen [...]". Höchst bedenklich, dass mein Grundrecht (!) auf informationelle Selbstbestimmung hinter den monetären Interessen von Adresshändlern zurückzutreten hat! Ist das Datenschutz?

  • dantm am 12.06.2019 um 16:54 Uhr
    Sehr wichtiges Thema - sehr nützlicher Test!

    Danke für diesen hilfreichen Test. Gerade im Rechtsgebiet des Datenschutzes fällt es schwer, den Überblick über seine Rechte zu behalten, um diese ggf. auch nachdrücklich durchsetzen zu können. Zumal wie dargelegt, viele Unternehmen eben nur unzureichend den Bestimmungen nachkommen, sei es aus Unkenntnis oder mit Absicht. Aber solange es keine klaren Vorgaben gibt, wie die Datenauskunft konkret mindestens auszusehen hat, werden sich die Unternehmen das nach ihrem Gusto machen.