Daten­auskunft

So sind wir vorgegangen

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Daten­auskunft Alle Testergebnisse für Daten­aus­kunft 06/2019

Im Test: 21 Internet­dienst­leister – der Allrounder Google sowie je fünf aus den Bereichen Social Media, Shopping, Dating und Fitnes­stra­cker. Wir wählten eine Mischung aus großen und etwas kleineren Diensten. Erhebungs­zeitraum: November 2018 bis März 2019.

Unter­suchung: Pro Dienst meldeten sich drei Tester als Neukunden an und nutzten ihn. Bei Social Media und Google nahmen wir bestehende Konten. Die Tester schickten etwa Nach­richten, kauf­ten ein, suchten Partner und nutzten die gekauften Fitnes­stra­cker. Zudem stellten sie eine Anfrage an den Kunden­service. Dann baten sie per E-Mail oder Kontaktformular (bei Social Media, wenn möglich, via App) um Auskunft nach Artikel 15 der DSGVO. Lag nach zwei Wochen noch keine Antwort vor, fragten sie erneut an. Die Tester protokollierten den Erhalt der Daten­kopien und die Infos zum Umgang der Firmen mit den Daten. Sie bewerteten subjektiv die Nutzerfreundlich­keit der Darstellung, etwa wie einfach die Dateien zu lesen waren.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 30.01.2020 um 09:25 Uhr
Datenabfrage

@schnellie: Wir haben Daten nach Artikel 15 der DSGVO abgefragt. Lesen Sie hier, wie wir vorgegangen sind: www.test.de/Datenauskunft-Was-Amazon-Facebook-und-Co-ueber-ihre-Kunden-wissen-5474639-5474643/
Bei den Anbietern müssen wir uns leider auf eine Auswahl beschränken und können nicht allen individuellen Leserwünschen gerecht werden. (DB)

schnellie am 29.01.2020 um 16:33 Uhr
Selbst 1 Euro zu viel für das Gebotene...

Schade, dass keine Daten schriftlich (Mail, Post, Fax) bei z.B. Facebook.com, Instagram.com und WhatsApp.com angefordert wurden! Es werden ja auch Daten von Personen gesammelt, die keinen Account dort haben oder auch nicht mehr haben etc...
Aber wen wundert es, wenn selbst Stiftung Warentest, bei z.B. u.a. super seriös Facebook, einen Account haben...
Und warum dann auch noch Größen wie Twitter dort erst gar nicht vorkommen, aber z.B. Grindr...

dantm am 12.06.2019 um 17:12 Uhr
Kein Datenschutz vor Adresshändlern

Neuerdings beobachte ich, dass sich der Datenschutz seit Einführung der DSGVO in Bezug auf Adresshändler nicht verbessert hat. Ging ich doch davon aus, dass diese wohl meine Einwilligung zum gewerblichen Handel mit meinen Daten benötigen. Weit gefehlt! Ich bekomme in letzter Zeit vermehrt Werbepost von Hilfswerken, Lotterien, etc., obwohl ich niemals meine Daten selbst dort hingab. Von Unternehmen mit seriös klingenden Namen wie Deutsche Post Direkt GmbH, die sich allesamt auf Art. 6 I f DSGVO berufen. Dort steht: "Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn [sie] zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich [ist], sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen [...]". Höchst bedenklich, dass mein Grundrecht (!) auf informationelle Selbstbestimmung hinter den monetären Interessen von Adresshändlern zurückzutreten hat! Ist das Datenschutz?

dantm am 12.06.2019 um 16:54 Uhr
Sehr wichtiges Thema - sehr nützlicher Test!

Danke für diesen hilfreichen Test. Gerade im Rechtsgebiet des Datenschutzes fällt es schwer, den Überblick über seine Rechte zu behalten, um diese ggf. auch nachdrücklich durchsetzen zu können. Zumal wie dargelegt, viele Unternehmen eben nur unzureichend den Bestimmungen nachkommen, sei es aus Unkenntnis oder mit Absicht. Aber solange es keine klaren Vorgaben gibt, wie die Datenauskunft konkret mindestens auszusehen hat, werden sich die Unternehmen das nach ihrem Gusto machen.