- Selbst löschen. Wer eigene Foreneinträge löschen möchte, sollte selbst aktiv werden. Am besten mit der Löschfunktion im Forum. Bietet Ihr Forum keine Löschfunktion, kontaktieren Sie den Anbieter.
- Per Mail begründen. Schreiben Sie eine kurze Mail an den Forenbetreiber und bitten Sie um Löschung oder Anonymisierung Ihres Beitrags. Formulieren Sie freundlich und knapp, begründen Sie Ihren Löschwunsch kurz. Das steigert Ihre Erfolgsaussichten.
- Helfen lassen. Wer die Mühe scheut, kann eine Löschagentur mit dem Schriftverkehr beauftragen. Solche Aufträge gehen aber schnell ins Geld: 30 bis über 200 Euro pro Löschvorgang.
- Meldefunktion nutzen. Kontaktieren Sie den Anbieter der Webseite und melden Sie unerwünschte Inhalte. Soziale Netzwerke wie Facebook, Google+ und Co. bieten dafür automatisierte Meldefunktionen. Bei Facebook können Sie verknüpfte Inhalte auf Ihrer Seite sogar selbst entfernen. Das erreichen Sie auch über die Meldefunktionen.
- Fremde Beiträge löschen. Wer fremde Beiträge löschen lassen möchte, muss sich gegenüber dem Autor der Beiträge oder dem Anbieter der Webseite legitimieren. Einfachste Lösung: Sprechen Sie den Autor direkt an (Freunde etwa, die ein Foto von Ihnen veröffentlicht haben) und bitten um Löschung. Im Streitfall bleibt nur der Rechtsweg.
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Statt einem Löschdienst 200€ zu geben für eine Leistung, die man leicht selbst erbringen kann, würde ich das Gelder eher in einen Anwalt investieren und den Rechtsweg beschreiten wenn es wirklich sein muss.
Soweit ich weiß, lassen sich tatsächlich beleidigende oder gegen das Urheberrecht verstoßende Tweets schon löschen, in dem man bei Twitter ein längeres Formular ausfüllt.
Der Grund "Dieser Tweet ist nervig" sorgt dafür, dass der Tweet und dessen Urheber für den Meldenden nicht mehr sichtbar und somit blockiert ist, an sich aber noch für andere sichtbar, bestehen bleibt.
Kommentar vom Autor gelöscht.
Hallo Antefix,
bis wann definieren Sie "Jung únd Alt"?
Ab 14 Jahren ist man bekanntlich strafmündig und für seine Untaten selbst
verantwortlich.
Ab 18 Jahren kan ich ohne Begleitung Auto fahren.Ich bin dann zwar
etwas älter als 14,fühle mich aber immer noch Jung.Ihrer Meinung zufolge,
dürfte ich dann bei einer Verkehrswidrigkeit auch nicht so hoch belangt
werden,als wenn ich z.B.30 Jahre alt bin?
Die Mehrzahl der Leser - bis hierher - hat sich womöglich 'ertappt' gefühlt und würde keinen Datenlöscher (mit)finanzieren wollen. Verständlich, aber nur für den Fall, dass die Peinlichkeiten nicht selbst verursacht worden sind. Man denke an Prominente wie Bettina W. Aber was hat sie nicht auch für einen Aufwand treiben müssen, um da heil bei rauszukommen. War bestimmt auch nicht billig (hätte eine RSV / Rechtsschutzversicherung kaum finanziert, weil noch Neuland).