Der Fall. Robert tippt im Zorn ein paar markige Sätze ins Forum: „Soll Amazon mit seinem Logistikzentrum doch nach Rumänien verschwinden, wenn ihnen die Löhne in Deutschland nicht passen. Dann dürften sie aber auch nur noch nach Rumänien liefern. Viel Spaß mit dem Geschäft dort.“ Für einen Betriebsrat und Gewerkschafter ist dieser Kommentar keine Empfehlung. Weltfremd ist er obendrein. Robert erkennt das und möchte den Beitrag wieder löschen.
Die Rechtslage. Als Autor ist Robert für den Inhalt seiner Forumbeiträge verantwortlich. Allerdings gelten die Nutzungsbedingungen des Betreibers. Einige Foren wünschen keine Löschung, damit die Chronologie der Beiträge erhalten bleibt. In diesem Fall hat der Autor keine direkte Möglichkeit zum Löschen. Beispiel im Test: Das Forum von Gutefrage.net möchte alle Beiträge erhalten, die einmal veröffentlicht sind.
Die Lösung. Bietet das Forum keine Löschfunktion, fragen Sie beim Anbieter nach, bitten um Löschung und begründen Ihren Wunsch. Kommt eine Löschung nicht infrage, hilft es, wenn der Forumbetreiber Ihren Beitrag anonymisiert, damit Sie nicht mehr namentlich auftauchen. Bei Foren mit Löschfunktion können Sie Beiträge selbst löschen oder anonymisieren.
Die hilfreichen Geister. Wer Zeit und Mühe scheut, kann den Löschauftrag an eine Agentur vergeben. Bei Foren funktioniert das in der Regel, kostet im günstigsten Fall aber 29,95 Euro pro Beitrag Tabelle: Agenturen - Daten löschen als Dienstleistung. Der Preis wird für den Auftrag fällig, auch wenn die Löschung scheitert, weil der Forumbetreiber sie verweigert. Der Erfolg hängt in erster Linie vom Betreiber des Forums ab, nicht von der Agentur.
Der hohe Preis. Die teuerste Agentur im Test, Reputation-Defender.de, berechnete dem Testkunden mehr als 250 Euro für die Löschung von zwei Forumbeiträgen. Dafür verschickte sie auch anwaltliche Schreiben.
-
- Einzelpersonen haben das Recht, Links aus den Trefferlisten von Suchmaschinenbetreibern wie Google entfernen zu lassen. Wie das geschehen soll, hat der Europäische...
-
- Wer andere im Netz kritisiert, muss sich an Regeln halten. Unser Knigge für Onlinekritik klärt, wo das Recht auf freie Meinungsäußerung endet.
-
- Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Datenschutzabkommen „Privacy Shield“ zwischen der Europäischen Union und der USA am 16. Juli 2020 gekippt. Die Vereinbarung,...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Statt einem Löschdienst 200€ zu geben für eine Leistung, die man leicht selbst erbringen kann, würde ich das Gelder eher in einen Anwalt investieren und den Rechtsweg beschreiten wenn es wirklich sein muss.
Soweit ich weiß, lassen sich tatsächlich beleidigende oder gegen das Urheberrecht verstoßende Tweets schon löschen, in dem man bei Twitter ein längeres Formular ausfüllt.
Der Grund "Dieser Tweet ist nervig" sorgt dafür, dass der Tweet und dessen Urheber für den Meldenden nicht mehr sichtbar und somit blockiert ist, an sich aber noch für andere sichtbar, bestehen bleibt.
Kommentar vom Autor gelöscht.
Hallo Antefix,
bis wann definieren Sie "Jung únd Alt"?
Ab 14 Jahren ist man bekanntlich strafmündig und für seine Untaten selbst
verantwortlich.
Ab 18 Jahren kan ich ohne Begleitung Auto fahren.Ich bin dann zwar
etwas älter als 14,fühle mich aber immer noch Jung.Ihrer Meinung zufolge,
dürfte ich dann bei einer Verkehrswidrigkeit auch nicht so hoch belangt
werden,als wenn ich z.B.30 Jahre alt bin?
Die Mehrzahl der Leser - bis hierher - hat sich womöglich 'ertappt' gefühlt und würde keinen Datenlöscher (mit)finanzieren wollen. Verständlich, aber nur für den Fall, dass die Peinlichkeiten nicht selbst verursacht worden sind. Man denke an Prominente wie Bettina W. Aber was hat sie nicht auch für einen Aufwand treiben müssen, um da heil bei rauszukommen. War bestimmt auch nicht billig (hätte eine RSV / Rechtsschutzversicherung kaum finanziert, weil noch Neuland).