Daten löschen im Internet

Melde­funk­tionen in sozialen Netz­werken: Twitter hat nichts weggezwitschert

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Soziale Netz­werke und Platt­formen bieten Melde­funk­tionen zum Schutz vor Belästigung und Mobbing. Nutzer sollen so gegen unlieb­same Videos, Fotos und Texte vorgehen können. Klappt das? Wir haben es ausprobiert.

Instagram

Daten löschen im Internet - So entfernen Sie Fotos und Texte

Platt­form zum Teilen von Fotos und Videos – vor allem direkt vom Smartphone. Markenzeichen: Fotos im Sofort­bild­format. Name der Melde­funk­tion: „Als unan­gebracht melden“. Grund anklick­bar, Beispiel: „Dieses Foto bringt andere in Gefahr: Belästigung oder Mobbing“. Erfolg im Test: Instagram entfernt den Link vom Foto zum Profil des Meldenden. Auf der Profilseite des Urhebers bleibt das Foto jedoch sicht­bar.

Facebook

Daten löschen im Internet - So entfernen Sie Fotos und Texte

Größtes soziales Netz­werk welt­weit. Name der Melde­funk­tion: „Beitrag melden“, „Foto melden“. Grund anklick­bar, Beispiel: „Ich bin auf dem Foto und es gefällt mir nicht“. Erfolg im Test: Facebook sendet eine Nach­richt an den Urheber, der das Foto einge­stellt hat, mit der Bitte, es zu löschen. Wenn der nicht reagiert, bleibt das Foto auf der Seite stehen. Über die Funk­tion „Markierung entfernen“ kann der Meldende die verknüpften Inhalte von seiner eigenen Facebookseite entfernen. Das funk­tioniert auch, ohne es Facebook zu melden.

Google+

Daten löschen im Internet - So entfernen Sie Fotos und Texte

Zweitgrößtes soziales Netz­werk welt­weit. Name der Melde­funk­tion: „Diesen Beitrag melden“. Der Grund lässt sich ankli­cken, Beispiel: „Das ist diskriminierend, belästigend oder schikanierend: Ich fühle mich hier­durch belästigt.“Erfolg im Test: Google+ entfernt Bild und Text im Profil des Meldenden. Auf der Profilseite des Urhebers bleiben Bild, Text und Link aber sicht­bar.

Youtube

Daten löschen im Internet - So entfernen Sie Fotos und Texte

Portal zum Hoch­laden und Ansehen von Videos. Wir wollten einen Kommentar löschen. Name der Melde­funk­tion: „Melden“ für Videos, "Spam oder Miss­brauch melden" für Kommentare. Der Grund ist anklick­bar, Beispiel: „Belästigung oder Mobbing: Ich fühle mich hier­durch belästigt.“Erfolg im Test: Youtube entfernt den monierten Kommentar.

Twitter

Daten löschen im Internet - So entfernen Sie Fotos und Texte

Platt­form zum Austausch von Kurz­nach­richten. Twitter (eng­lisch für Gezwitscher) steht sinn­bild­lich für den Austausch von Neuig­keiten (Tweets). Wir wollten einen unerwünschten Text löschen lassen. Name der Melde­funk­tion: „Blockieren oder Melden“. Grund anklick­bar, Beispiel: „Dieser Tweet ist nervig“. Kein Erfolg im Test: Twitter reagierte nicht. Der Urheber des bean­standeten Beitrags erhielt keine Nach­richt. Der Tweet blieb online.

Fazit: Wer sich durch einen Beitrag in sozialen Netz­werken belästigt fühlt, sollte die Melde­funk­tion des Anbieters nutzen. Bis auf Twitter reagierten alle Netz­werke und Portale im Test wie versprochen. Sie löschen die Verknüpfung auf der Webseite des Meldenden. Der bean­standete Beitrag, egal ob Foto oder Text, verschwindet dort. Der Melder hat damit mehr erreicht als die beiden im Test beauftragten Agenturen. Auf der Profilseite des Urhebers bleibt der Beitrag allerdings stehen, solange der die Löschung ablehnt.

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5 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

SBrucherseifer am 09.02.2015 um 13:32 Uhr
Preis-Leistung?

Statt einem Löschdienst 200€ zu geben für eine Leistung, die man leicht selbst erbringen kann, würde ich das Gelder eher in einen Anwalt investieren und den Rechtsweg beschreiten wenn es wirklich sein muss.

Meekah am 07.02.2015 um 11:36 Uhr
Twitter

Soweit ich weiß, lassen sich tatsächlich beleidigende oder gegen das Urheberrecht verstoßende Tweets schon löschen, in dem man bei Twitter ein längeres Formular ausfüllt.
Der Grund "Dieser Tweet ist nervig" sorgt dafür, dass der Tweet und dessen Urheber für den Meldenden nicht mehr sichtbar und somit blockiert ist, an sich aber noch für andere sichtbar, bestehen bleibt.

Meekah am 07.02.2015 um 11:33 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

BÄRENHOF32 am 06.02.2015 um 19:35 Uhr
"Dumme Daten @ Antefix v.30.1.

Hallo Antefix,
bis wann definieren Sie "Jung únd Alt"?
Ab 14 Jahren ist man bekanntlich strafmündig und für seine Untaten selbst
verantwortlich.
Ab 18 Jahren kan ich ohne Begleitung Auto fahren.Ich bin dann zwar
etwas älter als 14,fühle mich aber immer noch Jung.Ihrer Meinung zufolge,
dürfte ich dann bei einer Verkehrswidrigkeit auch nicht so hoch belangt
werden,als wenn ich z.B.30 Jahre alt bin?

Antefix am 06.02.2015 um 19:08 Uhr
Falsche Daten

Die Mehrzahl der Leser - bis hierher - hat sich womöglich 'ertappt' gefühlt und würde keinen Datenlöscher (mit)finanzieren wollen. Verständlich, aber nur für den Fall, dass die Peinlichkeiten nicht selbst verursacht worden sind. Man denke an Prominente wie Bettina W. Aber was hat sie nicht auch für einen Aufwand treiben müssen, um da heil bei rauszukommen. War bestimmt auch nicht billig (hätte eine RSV / Rechtsschutzversicherung kaum finanziert, weil noch Neuland).