Soziale Netzwerke und Plattformen bieten Meldefunktionen zum Schutz vor Belästigung und Mobbing. Nutzer sollen so gegen unliebsame Videos, Fotos und Texte vorgehen können. Klappt das? Wir haben es ausprobiert.

Plattform zum Teilen von Fotos und Videos – vor allem direkt vom Smartphone. Markenzeichen: Fotos im Sofortbildformat. Name der Meldefunktion: „Als unangebracht melden“. Grund anklickbar, Beispiel: „Dieses Foto bringt andere in Gefahr: Belästigung oder Mobbing“. Erfolg im Test: Instagram entfernt den Link vom Foto zum Profil des Meldenden. Auf der Profilseite des Urhebers bleibt das Foto jedoch sichtbar.

Größtes soziales Netzwerk weltweit. Name der Meldefunktion: „Beitrag melden“, „Foto melden“. Grund anklickbar, Beispiel: „Ich bin auf dem Foto und es gefällt mir nicht“. Erfolg im Test: Facebook sendet eine Nachricht an den Urheber, der das Foto eingestellt hat, mit der Bitte, es zu löschen. Wenn der nicht reagiert, bleibt das Foto auf der Seite stehen. Über die Funktion „Markierung entfernen“ kann der Meldende die verknüpften Inhalte von seiner eigenen Facebookseite entfernen. Das funktioniert auch, ohne es Facebook zu melden.
Google+

Zweitgrößtes soziales Netzwerk weltweit. Name der Meldefunktion: „Diesen Beitrag melden“. Der Grund lässt sich anklicken, Beispiel: „Das ist diskriminierend, belästigend oder schikanierend: Ich fühle mich hierdurch belästigt.“Erfolg im Test: Google+ entfernt Bild und Text im Profil des Meldenden. Auf der Profilseite des Urhebers bleiben Bild, Text und Link aber sichtbar.
Youtube

Portal zum Hochladen und Ansehen von Videos. Wir wollten einen Kommentar löschen. Name der Meldefunktion: „Melden“ für Videos, "Spam oder Missbrauch melden" für Kommentare. Der Grund ist anklickbar, Beispiel: „Belästigung oder Mobbing: Ich fühle mich hierdurch belästigt.“Erfolg im Test: Youtube entfernt den monierten Kommentar.

Plattform zum Austausch von Kurznachrichten. Twitter (englisch für Gezwitscher) steht sinnbildlich für den Austausch von Neuigkeiten (Tweets). Wir wollten einen unerwünschten Text löschen lassen. Name der Meldefunktion: „Blockieren oder Melden“. Grund anklickbar, Beispiel: „Dieser Tweet ist nervig“. Kein Erfolg im Test: Twitter reagierte nicht. Der Urheber des beanstandeten Beitrags erhielt keine Nachricht. Der Tweet blieb online.
Fazit: Wer sich durch einen Beitrag in sozialen Netzwerken belästigt fühlt, sollte die Meldefunktion des Anbieters nutzen. Bis auf Twitter reagierten alle Netzwerke und Portale im Test wie versprochen. Sie löschen die Verknüpfung auf der Webseite des Meldenden. Der beanstandete Beitrag, egal ob Foto oder Text, verschwindet dort. Der Melder hat damit mehr erreicht als die beiden im Test beauftragten Agenturen. Auf der Profilseite des Urhebers bleibt der Beitrag allerdings stehen, solange der die Löschung ablehnt.
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Statt einem Löschdienst 200€ zu geben für eine Leistung, die man leicht selbst erbringen kann, würde ich das Gelder eher in einen Anwalt investieren und den Rechtsweg beschreiten wenn es wirklich sein muss.
Soweit ich weiß, lassen sich tatsächlich beleidigende oder gegen das Urheberrecht verstoßende Tweets schon löschen, in dem man bei Twitter ein längeres Formular ausfüllt.
Der Grund "Dieser Tweet ist nervig" sorgt dafür, dass der Tweet und dessen Urheber für den Meldenden nicht mehr sichtbar und somit blockiert ist, an sich aber noch für andere sichtbar, bestehen bleibt.
Kommentar vom Autor gelöscht.
Hallo Antefix,
bis wann definieren Sie "Jung únd Alt"?
Ab 14 Jahren ist man bekanntlich strafmündig und für seine Untaten selbst
verantwortlich.
Ab 18 Jahren kan ich ohne Begleitung Auto fahren.Ich bin dann zwar
etwas älter als 14,fühle mich aber immer noch Jung.Ihrer Meinung zufolge,
dürfte ich dann bei einer Verkehrswidrigkeit auch nicht so hoch belangt
werden,als wenn ich z.B.30 Jahre alt bin?
Die Mehrzahl der Leser - bis hierher - hat sich womöglich 'ertappt' gefühlt und würde keinen Datenlöscher (mit)finanzieren wollen. Verständlich, aber nur für den Fall, dass die Peinlichkeiten nicht selbst verursacht worden sind. Man denke an Prominente wie Bettina W. Aber was hat sie nicht auch für einen Aufwand treiben müssen, um da heil bei rauszukommen. War bestimmt auch nicht billig (hätte eine RSV / Rechtsschutzversicherung kaum finanziert, weil noch Neuland).