Daten löschen im Internet

Beispiel 1: Kompromittierendes Foto löschen bei Facebook & Co.

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Der Fall. Oliver hat ein Foto von Jule bei Facebook gepostet: die angehende Juristin nach der Party etwas zu ausgelassen mit Cock­tail im Auto. Jule hat nicht darüber nachgedacht. Nach einer verpatzten Bewerbung will sie, dass das Foto verschwindet.

Die Rechts­lage. Die Veröffent­lichungs­rechte eines Fotos liegen für gewöhnlich beim Fotografen. Hat der sein Modell ungefragt abge­lichtet, kann das Modell das Recht auf das eigene Bild geltend machen (Paragraf 22, Kunst-Urheber­rechts­gesetz). Jule hat der Aufnahme damals nicht wider­sprochen. Selbst löschen kann sie das Foto nicht: Tech­nischen Zugriff hat nur der Autor der Facebook-Seite, auf der das Bild veröffent­licht ist – also Oliver.

Die Lösung. Bitten Sie die Person, die das Bild einge­stellt hat, es zu entfernen. Das ist die einfachste Lösung. Haben Sie damit keinen Erfolg, melden Sie das Bild über die Melde­funk­tion des Portal­betreibers als uner­wünscht. Portale wie Instagram und Facebook entfernen darauf­hin zumindest die Verknüpfung auf der Portalseite des Meldenden. Das Bild verschwindet aus Ihrem Profil. Auf der Seite des Autors bleibt es dagegen erhalten. Auch der Link vom Bild zu Ihrer Profilseite funk­tioniert weiter.

Der Rechtsweg. Soll das Bild ganz verschwinden und der Autor weigert sich, bleibt nur der Rechtsweg: Sie müssten einen Anwalt oder eine Agentur beauftragen, die ihn abmahnen und eine Löschung durch­setzen. Aussicht auf Erfolg besteht, wenn Ihr Recht auf das eigene Bild berührt ist oder Sie das Urheberrecht haben. Letzteres gilt für Fotos, die Sie selbst gemacht haben. Manchmal hilft ein Anwalts­schreiben, einfach weil es Druck aufbaut.

Die hilf­reichen Geister. Die Agenturen konnten im Test keine Löschung von Bildern auf fremden Webseiten erreichen. Kein Wunder: Die Hürde ist hoch und den Rechtsweg haben wir nicht beschritten. Unsere Test­personen sollten anonym bleiben. Bemerkens­wert aber, dass die beauftragten Agenturen das Bild auch nicht aus dem Profil des Auftrag­gebers entfernen ließen. Das zumindest haben die Test­personen außer bei Twitter in Eigen­initiative selbst erreicht (Meldefunktionen in sozialen Netzwerken).

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • SBrucherseifer am 09.02.2015 um 13:32 Uhr
    Preis-Leistung?

    Statt einem Löschdienst 200€ zu geben für eine Leistung, die man leicht selbst erbringen kann, würde ich das Gelder eher in einen Anwalt investieren und den Rechtsweg beschreiten wenn es wirklich sein muss.

  • Meekah am 07.02.2015 um 11:36 Uhr
    Twitter

    Soweit ich weiß, lassen sich tatsächlich beleidigende oder gegen das Urheberrecht verstoßende Tweets schon löschen, in dem man bei Twitter ein längeres Formular ausfüllt.
    Der Grund "Dieser Tweet ist nervig" sorgt dafür, dass der Tweet und dessen Urheber für den Meldenden nicht mehr sichtbar und somit blockiert ist, an sich aber noch für andere sichtbar, bestehen bleibt.

  • Meekah am 07.02.2015 um 11:33 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • BÄRENHOF32 am 06.02.2015 um 19:35 Uhr
    "Dumme Daten @ Antefix v.30.1.

    Hallo Antefix,
    bis wann definieren Sie "Jung únd Alt"?
    Ab 14 Jahren ist man bekanntlich strafmündig und für seine Untaten selbst
    verantwortlich.
    Ab 18 Jahren kan ich ohne Begleitung Auto fahren.Ich bin dann zwar
    etwas älter als 14,fühle mich aber immer noch Jung.Ihrer Meinung zufolge,
    dürfte ich dann bei einer Verkehrswidrigkeit auch nicht so hoch belangt
    werden,als wenn ich z.B.30 Jahre alt bin?

  • Antefix am 06.02.2015 um 19:08 Uhr
    Falsche Daten

    Die Mehrzahl der Leser - bis hierher - hat sich womöglich 'ertappt' gefühlt und würde keinen Datenlöscher (mit)finanzieren wollen. Verständlich, aber nur für den Fall, dass die Peinlichkeiten nicht selbst verursacht worden sind. Man denke an Prominente wie Bettina W. Aber was hat sie nicht auch für einen Aufwand treiben müssen, um da heil bei rauszukommen. War bestimmt auch nicht billig (hätte eine RSV / Rechtsschutzversicherung kaum finanziert, weil noch Neuland).