
Kompromittierende Fotos, verräterische Links und peinliche Kommentare: Wer solche Spuren im Internet loswerden möchte, braucht viel Zeit, Hartnäckigkeit und etwas Glück. Ob das mit Hilfe von spezialisierten Dienstleistern besser klappt als auf eigene Faust, wollten die Multimedia-Experten der Stiftung Warentest in einem Feldversuch herausfinden. Dazu haben sie in Foren und Sozialen Netzwerken Texte und Bilder gepostet – und anschließend versucht, sie wieder löschen zu lassen.
Unbedachte Postings können den Job kosten
Der neue Job schien Jule sicher. „Ich denke, Sie werden unsere Verkehrsrechtsexpertin“, hatte der Chef der Anwaltskanzlei sie verabschiedet. Ein paar Tage später platzt der Traum. Der Anwalt entdeckt bei Facebook ein Foto von Jule mit Cocktail am Steuer. Ein Freund hatte die Aufnahme gepostet. Der unbedachte Partyschnappschuss ist Jules Aus. Der Fall ist nicht echt, aber durchaus realistisch: Personalabteilungen scannen heute die Onlinespuren ihrer Bewerber. Das Internet vergisst nichts. Es sei denn, wir achten auf unsere Daten und beharren im Einzelfall auf Löschung.
Feldversuch mit Allerweltsbeiträgen
Funktioniert das Löschen von Daten im Internet? Lassen sich Forumeinträge und Fotos zuverlässig entfernen? Die Stiftung Warentest hat es ausprobiert. Ein Team von Testern legte über Monate hinweg Spuren im Internet: Fotos bei Facebook, Google+ und Co, Tweets bei Twitter, Kommentare bei Youtube und Beiträge in verschiedenen Foren ohne Löschfunktion. Anschließend versuchten die Tester, die Löschung zu erreichen. Sie nutzten dafür die Meldefunktionen der sozialen Netzwerke und beauftragten drei Webagenturen, die Reputationsmanagement und Datenlöschen als Dienstleistung anbieten: Dein-guter-Ruf.de, Web-Killer.de und Reputation-Defender.de.
Hilfe für 30 bis über 200 Euro
Die Dienstleistung kostet zwischen 29,95 und über 200 Euro pro Löschvorgang. Dafür schreiben die Agenturen an den Betreiber der Webseite und bitten um Löschung. Selbst löschen können die Agenturen natürlich nicht. Was die Agenturen in unserem Feldversuch erreichten und ob sie erfolgreicher sind als Nutzer, die sich selber mit ihrem Löschbegehren an die jeweilige Website wenden, erfahren Sie, wenn Sie den Test freischalten.
Fotos löschen ist am kompliziertesten
Für Forumeinträge gilt: Ob die Löschung erfolgreich ist, hängt in erster Linie vom Betreiber des Forums ab. Einige Foren entfernen die Beiträge nicht, sie anonymisieren sie aber. Dadurch geht der Bezug zum Urheber verloren. Der gute Ruf bleibt gewahrt, die Tester werteten das als Erfolg. Wer Geld sparen möchte, kann selbst aktiv werden und dem Betreiber des Forums mailen. Der Testbericht verrät, wie gut das klappt und ob diese Vorgehensweise auch bei sozialen Netzwerken funktioniert. Außerdem lesen Sie dort, warum es am kompliziertesten ist, Fotos löschen zu lassen – und wie Sie dieses Ziel dennoch erreichen können.
-
- Suchmaschinen müssen Artikel nur dann aus Trefferlisten löschen, wenn Angaben darin nachweislich falsch sind. Das haben EuGH und Bundesgerichtshof (BGH) festgelegt.
-
- Wer andere im Netz kritisiert, muss sich an Regeln halten. Unser Knigge für Onlinekritik klärt, wo das Recht auf freie Meinungsäußerung endet.
-
- Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Datenschutzabkommen „Privacy Shield“ zwischen der Europäischen Union und der USA am 16. Juli 2020 gekippt. Die Vereinbarung,...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Statt einem Löschdienst 200€ zu geben für eine Leistung, die man leicht selbst erbringen kann, würde ich das Gelder eher in einen Anwalt investieren und den Rechtsweg beschreiten wenn es wirklich sein muss.
Soweit ich weiß, lassen sich tatsächlich beleidigende oder gegen das Urheberrecht verstoßende Tweets schon löschen, in dem man bei Twitter ein längeres Formular ausfüllt.
Der Grund "Dieser Tweet ist nervig" sorgt dafür, dass der Tweet und dessen Urheber für den Meldenden nicht mehr sichtbar und somit blockiert ist, an sich aber noch für andere sichtbar, bestehen bleibt.
Kommentar vom Autor gelöscht.
Hallo Antefix,
bis wann definieren Sie "Jung únd Alt"?
Ab 14 Jahren ist man bekanntlich strafmündig und für seine Untaten selbst
verantwortlich.
Ab 18 Jahren kan ich ohne Begleitung Auto fahren.Ich bin dann zwar
etwas älter als 14,fühle mich aber immer noch Jung.Ihrer Meinung zufolge,
dürfte ich dann bei einer Verkehrswidrigkeit auch nicht so hoch belangt
werden,als wenn ich z.B.30 Jahre alt bin?
Die Mehrzahl der Leser - bis hierher - hat sich womöglich 'ertappt' gefühlt und würde keinen Datenlöscher (mit)finanzieren wollen. Verständlich, aber nur für den Fall, dass die Peinlichkeiten nicht selbst verursacht worden sind. Man denke an Prominente wie Bettina W. Aber was hat sie nicht auch für einen Aufwand treiben müssen, um da heil bei rauszukommen. War bestimmt auch nicht billig (hätte eine RSV / Rechtsschutzversicherung kaum finanziert, weil noch Neuland).