
Der TV-Empfänger SL 30 T2 von Comag hatte einige Schwierigkeiten, als die neue Antennentechnik DVB-T2 HD Ende März in den Regelbetrieb überging. Der Anbieter gab rasch ein Software-Update heraus. Doch einige Nutzer konnten ihr Gerät nach der Aktualisierung plötzlich gar nicht mehr einschalten. test.de erklärt, worauf beim Update zu achten ist und was Kunden im Schadensfall tun können.
Neue Software löst alte Probleme
Bereits im April hatten wir über die technischen Probleme berichtet, die beim Comag SL 30 T2 auftraten, nachdem DVB-T2 HD von der Testphase in den Regelbetrieb gewechselt war. Comag wollte dieses Problem per Software-Update lösen. An sich gelang das auch – zumindest auf unserem Testgerät: Nach der Installation des Updates wies das Gerät aus unserem Test von DVB-T2-HD-Receivern keine Fehler mehr auf. Zusätzlich stattete der Anbieter noch nicht verkaufte Modelle mit der neuen Software aus, sodass Neukunden ohne Zwischenfälle Fernsehen in HD genießen konnten.
Receiver mit Lan-Buchse: Der Teufel steckt im Detail
Einige Leser machten uns jedoch darauf aufmerksam, dass sich ihr Gerät nach dem Update nicht mal mehr einschalten ließ. Ein möglicher Grund: Eventuell haben die betroffenen Nutzer die falsche Datei heruntergeladen. Comag verkauft zwei Varianten des SL 30 T2: eine mit Lan-Netzwerkbuchse und eine andere ohne Lan-Anschluss. Die Updates für diese zwei Modelle unterscheiden sich. Installiert ein Besitzer des Gerätes ohne Lan die Datei für das Modell mit Lan, können die von unseren Lesern beschriebenen Totalausfälle nicht ausgeschlossen werden. Das Gleiche gilt, wenn ein Nutzer auf einem Modell mit Lan die Datei für den Receiver ohne Lan einspielt.

Oben ist die Variante mit Lan-Buchse zu sehen, unten das Gerät ohne diesen Netzwerkanschluss.
Nur eins der zwei Updates ist sofort zu sehen
Zwar weist Comag online mit der Produktbezeichnung und einem warnenden Foto darauf hin, dass der Nutzer genau prüfen sollte, welches Update er auswählt. Doch in der Eile mag mancher das übersehen haben, zumal Comag die beiden Updates mit unterschiedlicher Priorität anzeigt. Auf der Startseite von Comag ist (Stand 9. Juni 2017) nur das Update für das Modell mit Lan zu finden. Wer das Update für das Gerät ohne Lan benötigt, muss sich über „Support Produkte“ > „Receiver“ durchklicken und an zahlreichen Satelliten-Receivern vorbei scrollen, ehe er die gewünschte Variante des SL 30 T2 findet. Das hätte Comag geschickter lösen können, schließlich sind Nutzer nur dann in der Lage, die Verwechslung zu vermeiden, wenn sie von der Verwechslungsgefahr wissen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung folgen
Bei der Auswahl der Update-Datei ist also Vorsicht geboten. Wer auf Nummer Sicher gehen will, klickt auf die folgenden Links: Hier gibt es das Update für den SL 30 T2 ohne Lan und hier das Update für den SL 30 T2 mit Lan. Um Fehler bei der Aktualisierung zu vermeiden, sollten Nutzer der jeweiligen Update-Anleitung folgen, die Comag ebenfalls auf den verlinkten Seiten bereitstellt.
Comag hilft bei der Aktualisierung
Der Anbieter leistet auch Unterstützung beim Aktualisieren der Receiver-Software. Gegenüber der Stiftung Warentest versprach Comag: „Wir sind sehr kulant, wenn der Kunde das Update nicht eigenständig hinbekommt. Gerne können die Kunden das Gerät zu uns schicken, wir kümmern uns dann um das Update. Der Versand sollte allerdings vom Kunden bezahlt werden. Ebenso sind wir immer bereit, telefonisch Hilfestellung bei der Installation zu geben.“ Auf der Comag-Homepage ist für technischen Unterstützungsbedarf lediglich die Nummer einer recht teuren Hotline zu finden. Auf Nachfrage der Stiftung Warentest teilte die Firma jedoch mit, dass Kunden sich auch über die lokale und damit deutlich günstigere, für viele Nutzer sogar kostenlose Nummer 0 71 61 / 50 30 63 3 melden können.
Im Schadensfall erst zum Händler, dann zum Hersteller
Erster Ansprechpartner im Falle eines Defekts ist der Händler, der das Gerät verkauft hat. Innerhalb der ersten zwei Jahre nach Kauf haftet er für Sachmängel. Während der ersten sechs Monate liegt die Beweislast bei ihm: Er muss das Gerät umtauschen, es sei denn, er kann nachweisen, dass der Defekt durch den Besitzer verursacht wurde. Im Fall des Comag SL 30 T2 ist die Lage allerdings etwas verzwickt: Der Schaden könnte durchaus daher stammen, dass der Nutzer das falsche Update installiert hat. Sollte der Händler den Umtausch verweigern, können sich Kunden auch direkt an den Hersteller wenden. Comag teilte auf Anfrage der Stiftung Warentest mit, die Firma könne Fälle, in denen versehentlich das falsche Update installiert wurde, meist in einem persönlichen Gespräch mit dem betroffenen Kunden lösen.
Tipp: Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Reklamation und Kaufrecht finden Sie im großen FAQ Kaufrecht auf test.de.
Garantie und Gewährleistung durch Update nicht gefährdet
Einige Leser zeigten sich aufgrund von Formulierungen in der Bedienungsanleitung des SL 30 T2 besorgt, dass sie durch das Update ihren Anspruch auf Garantie oder Sachmängelhaftung (früher „Gewährleistung“) verlieren würden. So heißt es in der Anleitung: „Änderungen am Gerät führen zum Erlöschen der Garantie und Gewährleistung des Herstellers.“ Comag erklärte gegenüber der Stiftung Warentest, dieser Ausschluss beziehe sich selbstverständlich nicht auf vom Anbieter selbst zur Verfügung gestellte Updates für die jeweilige Gerätevariante. Die Anleitung gibt außerdem folgenden Hinweis: „Beachten Sie, dass es im Zusammenhang mit einem externen USB-Speichermedium technisch bedingt zu Datenfehlern kommen kann. Wir als Hersteller des Receivers übernehmen keinerlei Haftung für Datenverlust oder Beschädigung im Zusammenhang mit dem Gebrauch der USB-Schnittstelle (...).“ Laut Comag ist dieser Passus nur für den Fall gedacht, dass ein Nutzer einen fehlerhaften oder von Schädlingen befallenen Datenträger für die Installation des Updates verwendet.
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* An dieser Stelle ist am 24. April 2017 eine Meldung über das Update des Comag-Receivers erschienen. Wir haben sie am 9. Juni 2017 umfangreich aktualisiert.