DVAG DVAG: Beratungspflichten verletzt

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Die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG) in Frankfurt am Main, einer der größten deutschen Finanzvermittler, muss einer Kundin 22.000 Mark Schadenersatz zahlen. So viel Geld hatte die Anlegerin aufgrund fehlerhafter Beratung durch eine DVAG-Vermittlerin verloren. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-21 0319/99, nicht rechtskräftig) entschieden.

Die Anlegerin wollte eine Erbschaft zur Aufbesserung ihrer Rente sicher anlegen. Die Beraterin der DVAG empfahl ihr Investmentfondsanteile der Deutschen Investment Trust GmbH (DIT), die sich auch positiv entwickelten. Später riet sie zum Verkauf und empfahl der Anlegerin, Anteile an einem anderen Fonds der DIT, dem Thornton-Lux Tiger Fond, zu kaufen, der in Südostasien investiert. Über die erheblichen Risiken dieser Anlage habe die DVAG-Beraterin die Anlegerin nicht informiert, teilte der Göttinger Rechtsanwalt Jürgen Machunsky mit. Diese habe seine Mandantin erst erkannt, als sie ein Merkblatt der Dresdner Bank gelesen habe. Daraufhin habe sie die Papiere verkauft und einen Verlust von knapp 22.000 Mark erlitten.

Diesen Betrag forderte die Frau nun von der DVAG zurück. Vor Gericht erhielt sie Recht. Die Vermittlerin habe ihre Beratungspflichten gegenüber der Anlegerin schuldhaft verletzt, weil sie die Frau weder über das generelle Risiko von Aktienfonds noch über die besonderen Risiken des Südostasienmarktes sowie über die Währungsrisiken zutreffend und vollständig aufgeklärt habe.

Den Einwand des Finanzkonzerns, die Vermittlerin sei selbstständige Handelsvertreterin und habe nicht im Namen der DVAG gehandelt, wies das Gericht zurück. Schon die Firmierung der Beraterin als "Deutsche Vermögensberatung" lasse für den verständigen Bürger den Anschein entstehen, dass die Beratung durch die Deutsche Vermögensberatungs AG erfolgt sei.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 09.04.2014 um 08:45 Uhr
Vermögensberatungsgesellschaft

@JonaS95: Bei diesem Artikel handelt es sich um die Schilderung eines einzelnen, von einem Gericht bewerteten Vorganges. Weitere allgemeine Informationen finden Sie unter www.test.de Suche / DVAG. Bei konkreten inhaltlichen Fragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. (AK)

JonaS95 am 08.04.2014 um 19:14 Uhr
Vermögensberatungsgesellschaft

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