
Die Zusteller vom Paketdienst DHL der Deutschen Post dürfen Päckchen oder Pakete nicht einfach beim Nachbarn abgeben, wenn der eigentliche Empfänger nicht da ist. Das dürfen sie nur, wenn sie ihn auch über die Ersatzzustellung informieren. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden (Az. 6 U 165/10).
Aufgrund einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte sich das Gericht das Kleingedruckte von DHL genauer angesehen. Es stellte fest, dass DHL sich darin nicht verpflichtet, den Empfänger über die Ersatzzustellung zu benachrichtigen. Das müsse aber sein, meinte das Gericht.
Die Deutsche Post hat auf Anfrage erklärt, dass der Einwurf einer Benachrichtigungskarte schon lange geübte Praxis bei DHL sei. Das Unternehmen will jetzt schnell die eigenen Geschäftsbedingungen anpassen.