Ein Kameraball für Rundum-Fotos, ein Luxusresort an der Ostsee, ein von datenhungrigen Weltkonzernen unabhängiger Computerserver: All diese Projekte sind per Crowdfunding finanziert worden. Die Idee dahinter: Viele Anleger sollen mit kleinen Summen große Projekte stemmen – und bei Erfolg davon profitieren. Doch wie gut klappt die Schwarmfinanzierung? Wo können Anleger investieren? Was müssen sie dabei beachten? Wir haben uns 22 Crowdfunding-Plattformen genauer angesehen.
Liste der 22 getesteten Produkte
- Bergfürst
- Exporo
- Home Rocket
- iFunded
- ReaCapital
- Zinsbaustein
- Zinsland
- Aescuvest
- Companisto
- Conda
- Deutsche Mikroinvest
- Finnest
- FunderNation
- Green Rocket
- Innovestment
- Kapilendo
- Seedmatch
- Bettervest
- Crowd4Climate
- Econeers
- Greenvesting
- LeihDeinerUmweltGeld
Wie funktioniert Crowdfunding?
Mit kleinen Beträgen etwas Neues ermöglichen und dabei noch die Chance auf große Gewinne haben – davon träumen viele Anleger. Immobilien, erneuerbare Energien, Start-ups mit innovativen Produkten: Die Bandbreite an Projekten, die über Schwarmfinanzierung versuchen, an Geld zu kommen, ist vielfältig. Die Projekte stellen sich auf Internetplattformen vor, beschreiben ihre Ziele und sagen, wie viel Geld sie dafür benötigen. Während einer festgelegten Zeitspanne entscheiden Anleger, ob sie Geld zusagen. In der Regel verleihen sie es gegen Zinsen und akzeptieren, im Insolvenzfall erst nachrangig bedient zu werden: Sie sind erst dann an der Reihe, wenn alle vorrangigen Gläubiger befriedigt worden sind – und dann noch Geld vorhanden ist. Man spricht daher von Nachrangdarlehen.
Was passiert, wenn nicht genug Geld zusammenkommt?
Wird die Zielsumme in der Fundingphase verfehlt, erhalten Anleger ihr eingezahltes Geld zurück. Kommt genug Geld zusammen, bekommen die Unternehmen und Projekte die Mittel. Über die Plattformen sollen sie Anleger weiterhin regelmäßig über den Fortgang ihrer Geschäfte informieren. Manchmal geht so ein Projekt auch schief, wie das Beispiel Panono zeigt. Der Anbieter einer Kugelpanorama-Kamera musste im Mai 2017 Insolvenz anmelden.
Diese Fragen beantwortet der Finanztest-Artikel
- Was ist erlaubt?
- Wir sagen, wie viel Geld Anleger beim Crowdfunding investieren dürfen und erklären weitere rechtliche Vorgaben.
- Welche Möglichkeiten gibt es?
- Wir beschreiben ausführlich die Plattformen für die drei Segmente Immobilien, Start-ups und mittelständische Unternehmen sowie erneuerbare Energien.
- Wie groß sind die Gefahren?
- Wir zeigen an Beispielrechnungen die Risiken und Chancen solcher Projekte auf.
- Worauf muss ich achten?
- Unsere Checklisten zeigen, auf was Anleger bei der Auswahl einzelner Projekte besonders achten sollten.
Schwarmfinanzierung: Kleiner Markt, großes Wachstum
Die Historie der Crowdfunding-Szene ist noch recht kurz, die Zahl abgeschlossener Projekte überschaubar. In Deutschland legten die Schwarmfinanzierer 2011 los. Im Jahr 2016 liehen sich Anbieter nach Angaben des Internet-Informationsportals Crowdfunding.de knapp 64 Millionen Euro. Allein im ersten Halbjahr 2017 waren es schon rund 73 Millionen Euro. Der Markt ist also noch klein, wächst aber stürmisch.
22 Crowdfunding-Plattformen im Test
Finanztest hat bezüglich Konditionen, Auswahlkriterien und Erfolgen alle Plattformen befragt, die bis Frühjahr 2017 innerhalb von rund 20 Monaten mindestens zwei Vermögensinformationsblätter für Projekte bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) eingereicht haben. 22 Plattformen nahmen an der Untersuchung teil. Wir stellen die Crowdfunding-Segmente Immobilien, Start-ups und mittelständische Unternehmen sowie erneuerbare Energien vor – und sagen, worauf Interessenten bei der Auswahl ihres Finanzierungsobjekts achten müssen. Denn eines muss Anlegern klar sein: Die Plattformen vermitteln nur zwischen Kapitalhungrigen und Interessenten. Sie beraten die potenziellen Geldgeber nicht bei der Frage, ob ein Projekt zu ihnen passt. Das müssen die Anleger selbst entscheiden – und das ist gar nicht so einfach, wie unser Test zeigt.
[Update 11.12.17] Innovestment pleite
Die Betreiberin der Crowdfunding-Plattform Innovestment.de, die Innovestment GmbH aus Berlin, ist insolvent (Az. 36i IN 5083/17). Geschäftsführerin Christin Friedrich teilte Mitte November 2017 mit, für die Nutzer ändere sich vorerst nichts. Ihre über die Plattform vermittelten Verträge blieben bestehen, Unternehmen könnten direkt mit Investoren kommunizieren. Das gilt auch, falls die Plattform eingestellt wird. Als einzige Plattform verschaffte Innovestment Anlegern zumindest indirekte Mitspracherechte bei ihren Investments . Dafür gründete sie Zweckgesellschaften. Diese seien nicht betroffen, weil ihre Gesellschafterin, die Innovestment Holding GmbH, nicht insolvent ist. Ein Insolvenzgrund: Das Modell ließ sich nicht ohne Weiteres fortführen, weil Plattform und zu finanzierende Firmen seit einer Gesetzesänderung im Sommer 2017 nicht verflochten sein dürfen. Innovestment gehört zu den 22 Crowdfunding-Plattformen, die wir im September 2017 getestet haben.
-
- Wieder Sorgen für grüne Anleger im grauen Kapitalmarkt: Die Te Solar Sprint II GmbH & Co. KG aus Aschheim hat ein Nachrangdarlehen nicht wie geplant Ende Juni 2018...
-
- Im März 2015 haben wir erstmals vor der Oil & Gas Invest AG (OGI AG) aus Frankfurt am Main gewarnt (Warnliste). Sie wollte mit Anlegergeld in den USA nach Öl bohren....
-
- Als die Rahl-Geschäftsbesorgungsgesellschaft mbH, Duisburg, im Jahr 2018 Anlegern der liquidierten Autark Invest AG den Umtausch ihrer Nachrangdarlehen in nicht...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Ch_ristian: Im nächsten Heft wird kein Test zu den Crowdfunding-Plattformen veröffentlicht. Weiter in die Zukunft hinein, darf ich keine Infos zu geplanten Veröffentlichungen nach außen tragen. Ob und wenn ja, welche Infos aus diesem test weiterhin aktuell sind, wissen auch wir erst, wenn wir die Plattformen erneut einer Untersuchung unterzogen worden sind.
Der Artikel ist aus dem Jahr 2017. Ist es angedacht, diesen zu aktualisieren?
Oder sind alle Angaben, insbesondere bei den Testergebnissen, noch aktuell?
Der Hinweis, dass die Plattform Innovestment pleite sei, ist ja recht deutlich dargestellt, allerdings veraltet und damit irreführend. Der Presse ist zu entnehmen, dass die nach einer Neustrukturierung wieder am Markt sind, schon seit 2020 (Innovestment.eu).
Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Spam
Seit geraumer Zeit bietet das Unternehmen EXPORO immerwieder bei Projekten auch eine nachrangige Sicherheit an, bewirbt diese aber als tatsächliche Sicherheit für den Kunden. Augenwischerei, denn an erster Rangstelle im Grundbuich steht nahezu dnan immer eine das Projekt finanzierende Bank. Dies bedeutet im Falle eines Crahs des Unternehmens bekommen Anleger erst dann Geld, wenn die Bank alle Forderungen bedient bekommen hat. Ein jeder Leser/Anleger mag sich ausmalen, was dann die von EXPORO angebotene Sicherheit noch für einen Wert hat.
Ähnlich verhält es sich dann auch mit "persönlichen Bürgschaften" der Initiatoren. Was soll das? Marketing? Hierr muss mand och einmal genau wissen über welches Vermögen der Bürgschaftsgeber verfügt bzw- wie viele andere Bürgschaften er möglicherweise schon abgegeben hat. Wie will man dann bitte solch eine Bürgschaft von der Erfüllbarkeut her bewerten? Als Sicherheit sicherlich gar nicht.