
Für das Z19 Stadthaus Plus in Bernburg (Sachsen-Anhalt) gab es nicht genug Käufer. © Bergfürst AG
Drei gescheiterte Immobilienvorhaben zeigen, welch hohe Risiken Anleger eingehen, die ihr Geld über Plattformen wie Zinsland.de oder Bergfuerst.de in Crowdfunding-Projekte stecken: Im Insolvenzfall gehen sie nämlich meist leer aus. Der Gesetzgeber lockert dennoch die Regeln.
Drei Insolvenzfälle bei Immobilienprojekten
Die Entwickler von drei Immobilienprojekten, die Anleger über Crowdfunding-Plattformen mitfinanziert haben, sind pleite. Im Mai meldeten die AZP Projekt Steinbach GmbH aus Frankfurt/Main und die GPV Property Development Ltd. Niederlassung Deutschland aus Benediktbeuren Insolvenz an (siehe Meldung Entwickler von zwei Zinsland-Projekten insolvent). AZP warb über Zinsland.de 2017 und 2018 Geld für die Wohn- und Geschäftshäuser Steinbacher Terrassen in Steinbach und Nassauer Hof im hessischen Kronberg ein, GPV 2016 über Bergfuerst.de für ihr Z19 Stadthaus Plus in Bernburg in Sachsen-Anhalt.
Nachrangdarlehen: Trübe Aussichten für Anleger
In Bernburg war die Käufersuche schwierig. Bei AZP schossen die Kosten für die Steinbacher Terrassen in die Höhe, sie übersteigen nach Einschätzung der Gesellschaft bis zur Fertigstellung die Einnahmen. In beiden Fällen gehen die Anleger wahrscheinlich leer aus. Sie haben Nachrangdarlehen vergeben. Ihre Forderungen werden erst bedient, wenn alle erstrangigen Gläubiger befriedigt sind.
Es geht auch anders
Anleger von Z19 bekamen schon zuvor die versprochenen 7 Prozent Zinsen pro Jahr nicht wie geplant. In Hessen kam das Aus dagegen überraschend. Dass solche Geschäfte nicht nur unwägbar, sondern auch erfolgreich sein können, zeigen zwei Projekte von der Plattform Exporo.de: Die Gekko Real Estate GmbH, heute Hedera Bauwert GmbH, entwickelte die Projekte Stephanplatz und Weserstraße in Berlin. Beim Stephanplatz verzögerten sich Bauarbeiten (siehe Meldung Stephanplatz in Verzug). Hedera wies schlechte Zahlen aus und musste Jahresabschlüsse korrigieren. Trotzdem bekamen Anleger in beiden Fällen fristgerecht ihr Geld zurück.
Gesetzgeber lockert Prospektpflicht
Anleger können die Risiken kaum abschätzen. Dennoch lockert der Gesetzgeber die Regeln. Voraussichtlich ab 21. Juli 2019 dürfen Anleger bis zu 25 000 Euro in ein Projekt stecken, bisher sind es 10 000 Euro. Anbieter müssen künftig erst ab 6 Millionen Euro Schwarmkapital einen Prospekt erstellen – bisher lag die Grenze bei 2,5 Millionen Euro.
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