Crowdfunding Risiken hoch – Regeln lockerer

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Crowdfunding - Risiken hoch – Regeln lockerer

Für das Z19 Stadt­haus Plus in Bernburg (Sachsen-Anhalt) gab es nicht genug Käufer. © Bergfürst AG

Drei gescheiterte Immobilien­vorhaben zeigen, welch hohe Risiken Anleger eingehen, die ihr Geld über Platt­formen wie Zins­land.de oder Berg­fuerst.de in Crowdfunding-Projekte stecken: Im Insolvenzfall gehen sie nämlich meist leer aus. Der Gesetz­geber lockert dennoch die Regeln.

Drei Insolvenzfälle bei Immobilien­projekten

Die Entwickler von drei Immobilien­projekten, die Anleger über Crowdfunding-Platt­formen mitfinanziert haben, sind pleite. Im Mai meldeten die AZP Projekt Steinbach GmbH aus Frank­furt/Main und die GPV Property Development Ltd. Nieder­lassung Deutsch­land aus Benedikt­beuren Insolvenz an (siehe Meldung Entwickler von zwei Zinsland-Projekten insolvent). AZP warb über Zinsland.de 2017 und 2018 Geld für die Wohn- und Geschäfts­häuser Steinbacher Terrassen in Steinbach und Nassauer Hof im hessischen Kron­berg ein, GPV 2016 über Bergfuerst.de für ihr Z19 Stadt­haus Plus in Bernburg in Sachsen-Anhalt.

Nach­rangdarlehen: Trübe Aussichten für Anleger

In Bernburg war die Käufersuche schwierig. Bei AZP schossen die Kosten für die Steinbacher Terrassen in die Höhe, sie über­steigen nach Einschät­zung der Gesell­schaft bis zur Fertigstellung die Einnahmen. In beiden Fällen gehen die Anleger wahr­scheinlich leer aus. Sie haben Nach­rangdarlehen vergeben. Ihre Forderungen werden erst bedient, wenn alle erst­rangigen Gläubiger befriedigt sind.

Es geht auch anders

Anleger von Z19 bekamen schon zuvor die versprochenen 7 Prozent Zinsen pro Jahr nicht wie geplant. In Hessen kam das Aus dagegen über­raschend. Dass solche Geschäfte nicht nur unwäg­bar, sondern auch erfolg­reich sein können, zeigen zwei Projekte von der Platt­form Exporo.de: Die Gekko Real Estate GmbH, heute Hedera Bauwert GmbH, entwickelte die Projekte Stephan­platz und Weser­straße in Berlin. Beim Stephan­platz verzögerten sich Bauarbeiten (siehe Meldung Stephanplatz in Verzug). Hedera wies schlechte Zahlen aus und musste Jahres­abschlüsse korrigieren. Trotzdem bekamen Anleger in beiden Fällen frist­gerecht ihr Geld zurück.

Gesetz­geber lockert Prospekt­pflicht

Anleger können die Risiken kaum abschätzen. Dennoch lockert der Gesetz­geber die Regeln. Voraus­sicht­lich ab 21. Juli 2019 dürfen Anleger bis zu 25 000 Euro in ein Projekt stecken, bisher sind es 10 000 Euro. Anbieter müssen künftig erst ab 6 Millionen Euro Schwarm­kapital einen Prospekt erstellen – bisher lag die Grenze bei 2,5 Millionen Euro.

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