
Menschen, die trotz Frührente wieder in den Beruf einsteigen, müssen auch 2021 keine Abstriche bei ihrer Rente hinnehmen.
Durch das „Sozialschutzpaket“, mit dem die wirtschaftlichen Folgen des Corona-Virus gemindert werden sollen, können Frührentner deutlich mehr hinzuverdienen, bevor ihnen die Rente gekürzt wird. Das erleichtert den Wiedereinstieg für Menschen in Bereichen, die dringend Personal suchen, etwa im Gesundheits- und Pflegebereich. Die Regelung ist jedoch nicht an Berufsfelder geknüpft und kann von allen Frührentnern genutzt werden. Sie gilt auch 2021. Es bleiben 46 060 Euro anrechnungsfrei.
Corona – Informationen der Stiftung Warentest
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Möglicher Hinzuverdienst steigt auf das Siebenfache
Wer neben einer vorgezogenen Rente arbeitet, durfte parallel zum Rentenbezug bisher nur 6 300 Euro im Jahr verdienen, ohne dass ihm die Rente gekürzt wird. Alles was Rentner über dieser Freigrenze verdienen, wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Die Rentenversicherung zahlt dann nur noch eine Teilrente aus. Diese Freigrenze wird durch das Sozialschutzpaket (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) für das Jahr 2020 auf 44 590 Euro und für 2021 auf 46 060 Euro angehoben. Soviel können Frührentner parallel zum Rentenbezug hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gemindert wird.
Anreiz für Wiedereinstieg in den Job
Das ermöglicht es zum Beispiel Frührentnern, die aus dem Gesundheits- und Pflegebereich kommen, wieder in den Job einzusteigen, ohne dass sie dadurch Nachteile bei ihrer Rente haben. In diesen und anderen Bereichen werden durch die Corona-Krise teilweise dringend Personal gesucht. Menschen, die gerade aus dem Job ausgeschieden sind, sind gefragt. Die Regelung ist allerdings nicht an bestimmte Berufe gebunden. Rentner, die ihr reguläres Rentenalter bereits erreicht haben, können sowieso so viel hinzuverdienen wie sie wollen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Tipp: Den Termin für Ihr reguläres Rentenalter können Sie mit unserem Renteneintrittsrechner berechnen.
Rente erhöht sich
Frührentner, die neben der Rente arbeiten, zahlen auch weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung ein. Damit erwerben sie auch einen höheren Rentenanspruch. Dieser wird ausgezahlt, sobald das reguläre Rentenalter erreicht ist.
Regelung bietet Gestaltungsmöglichkeiten
Durch die neue Regelung ergibt sich eine kuriose Gestaltungsmöglichkeit für ältere Angestellte: Für Versicherte, die in nächster Zeit sowieso in Rente gegangen wären, könnte es sich lohnen, die Rente jetzt vorzuziehen und trotzdem weiterzuarbeiten. Sie würden dann 2021 für einige Monate parallel zu ihrer minimal gekürzten Rente auch das volle Gehalt beziehen, solange sie parallel zum Rentenbezug unter der Freigrenze bleiben. Angestellte sollten aber abklären, ob etwa Tarifverträge die Möglichkeit ausschließen, etwa weil dort geregelt ist, dass Angestellte ausscheiden, sobald sie Rente beziehen. Außerdem ist eine Beratung bei der Rentenversicherung oder einem unabhängigen Rentenberater sinnvoll. Alles zum Rentenantrag finden Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.
Tipp: Alle Informationen zum früheren Renteneintritt finden Sie in unserem Special Rente mit 63.
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Diese Meldung ist am 16. April 2020 auf test.de erschienen. Sie wurde am 4. Januar 2021 aktualisiert.