
Wenn die Einnahmen fehlen, werden die Kreditraten zur besonderen Last. Auf Wunsch gibt es nun aber einen kleinen Aufschub. © Getty Images
Kreditnehmern, die von der Corona-Krise besonders hart getroffen sind, hat der Gesetzgeber eine Atempause verschafft: Wenn sie die von April bis Juni fälligen Kreditraten nicht mehr zahlen können, bekommen sie auf Wunsch einen zunächst dreimonatigen Zahlungsaufschub. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die gesetzliche Ratenpause.
Alle Fragen im Überblick
- Wer kann den gesetzlichen Zahlungsaufschub nutzen?
- Wie lange gilt die Ratenpause?
- Was müssen Kreditnehmer tun, wenn sie die Raten nicht mehr zahlen können?
- Welche Nachweise verlangen die Banken?
- Benötigen Kreditnehmer die Zustimmung ihrer Bank?
- Welche Alternativen zur Ratenstundung gibt es?
- Können auch Hauseigentümer Wohngeld beantragen?
Stundung von Raten- und Immobilienkrediten
Leseraufruf
Haben Sie Ihrer Bank mitgeteilt, dass Sie die gesetzliche Stundungsregelung für Ihren Kredit nutzen möchten? Wie hat Ihre Bank darauf reagiert? Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit unter kreditstundung@stiftung-warentest.de.
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Wer kann den gesetzlichen Zahlungsaufschub nutzen?
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Das Recht auf eine Aussetzung der fälligen Kreditraten haben Kreditnehmer nur, wenn sie durch die Corona-Pandemie Einnahmeausfälle haben, etwa durch Kurzarbeit, den Verlust des Arbeitsplatzes, fehlende Mieteinnahmen oder stornierte Aufträge. Die Einnahmeausfälle müssen so hoch sein, dass eine Zahlung der Kreditraten den angemessenen Lebensunterhalt der Kreditnehmer und ihrer Familien gefährden würde. Es muss sich also um eine durch die Corona-Krise bedingte Notlage handeln. Die Bank kann dafür Nachweise verlangen, etwa eine Kurzarbeitsbescheinigung des Arbeitgebers.
Der Kreditvertrag muss vor dem 15. März 2020 abgeschlossen worden sein. Die Stundungsregelung gilt außerdem nur für Verbraucherdarlehen, also Darlehen für private Zwecke. Gewerbliche Kredite, Förderkredite und Darlehen vom Arbeitgeber sind von der Ratenpause ausgenommen.
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Wie lange gilt die Ratenpause?
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Der gesetzliche Zahlungsaufschub gilt zunächst für drei Monate. Steht eine Rate laut Vertrag zum Beispiel am 31. Mai an, ist sie erst am 31. August fällig, die Juni-Rate verschiebt sich auf September.
Die Kreditraten werden nicht erlassen, sondern verschieben sich um drei Monate nach hinten. Während der Stundungsphase dürfen Banken den Kredit nicht wegen Zahlungsverzugs kündigen. Sie verschafft daher Zeit, um eine wirtschaftliche Besserung abzuwarten oder mit der Bank über eine dauerhafte Lösung zu sprechen.
Die gestundeten Raten sollen sich später nicht mit den regulären Raten überlappen und zu einer Doppelbelastung führen. Deshalb rutschen auch alle weiteren Zahlungen drei Monate nach hinten, sofern Kunde und Bank nichts anderes vereinbaren. Die Laufzeit des Kredits verlängert sich entsprechend.
Noch unsicher ist, ob die Regierung den Zeitraum der möglichen Ratenpause verlängert. Das hängt von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie in den kommenden Wochen ab.
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Was müssen Kreditnehmer tun, wenn sie die Raten nicht mehr zahlen können?
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Kreditnehmer sollten ihrer Bank so schnell wie möglich mitteilen, dass sie eine oder mehrere Raten nicht zahlen können und sich auf die gesetzliche Stundungsregelung berufen. Dafür können sie den Musterbrief der Verbraucherzentralen verwenden. Die meisten Banken stellen ihren Kunden auch Onlineformulare bereit, mit denen sie den Zahlungsaufschub anmelden können.
Wichtig ist: Kreditnehmer müssen eine erteilte Einzugsermächtigung gegenüber ihrer Bank widerrufen oder ihren Dauerauftrag vorübergehend stoppen. Bereits gezahlte Raten können nicht mehr gestundet werden. Wer zum Beispiel die April-Rate bereits überweisen hat, kann sie nicht mehr von der Bank zurückfordern.
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Welche Nachweise verlangen die Banken?
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Das ist von Bank zu Bank unterschiedlich, wie eine Befragung der Stiftung Warentest von 25 Kreditinstituten zeigt. Viele Banken geben sich kulant und verlassen sich weitgehend auf die Angaben ihrer Kunden. Deutsche Bank und Postbank etwa verlangen keine Nachweise. Es reicht, wenn der Kunde seinen Stundungswunsch anmeldet und den Stundungsgrund und die Höhe seiner Einkommenseinbußen angibt. Ähnlich ist es bei ING, Axa, Volksbanken Bank und der Volksbank Düsseldorf Neuss. Auch die Hamburger Sparkasse verzichtet auf Nachweise, wenn der Kunde seine Situation nachvollziehbar darlegt.
Die meisten der befragten Banken verlangen aber zumindest einen Nachweis über die Einkommensverluste. Bei Arbeitnehmern sind das zum Beispiel Nachweise über Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit (Schreiben des Arbeitgebers oder Bescheid über Kurzarbeitergeld) oder den Wegfall von Schichtzulagen. Selbstständige müssen Dokumente vorlegen, aus denen die Umsatzeinbußen oder die Aufgabe der Geschäftstätigkeit hervorgehen.
Hypovereinsbank und SWK Bank begnügen sich mit solchen Nachweisen, weitere Prüfungen nehmen sie nicht vor. Andere Banken schauen genauer hin und prüfen anhand der Kundenangaben, der eingereichten Unterlagen oder der bestehenden Konten, ob das Einkommen nicht doch zur Rückzahlung der Kreditraten reicht. Dazu gehören zum Beispiel die DKB, die Frankfurter Sparkasse und die Santander Bank.
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Benötigen Kreditnehmer die Zustimmung ihrer Bank?
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Nein. Die Ratenstundung gilt von Gesetz wegen und ist nicht von der Zustimmung der Bank abhängig. Wenn die Bank allerdings der Auffassung ist, dass sich der Kunde zu Unrecht auf das Gesetz beruft, könnte sie die ausstehenden Raten einklagen oder sogar den Kredit kündigen. Um sicher zu gehen, sollten Kreditnehmer möglichst Einvernehmen mit ihrer Bank erzielen und eventuelle Einwände entkräften.
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Welche Alternativen zur Ratenstundung gibt es?
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Viele Kreditnehmer verdienen zwar weniger als vor Ausbruch des Virus, befinden sich aber nicht in einer finanziellen Notlage und fallen deshalb nicht unter die gesetzliche Stundungsregelung. Doch auch sie haben Möglichkeiten, sich bei der Kreditrückzahlung mehr Luft zu verschaffen.
Hauseigentümer können mit ihrer Bank darüber sprechen, ob sie für ihren Immobilienkredit die Tilgung befristet aussetzen oder den vereinbarten Tilgungssatz reduzieren dürfen. Manche Banken bieten das von sich aus an. Kunden der Commerzbank etwa können online beantragen, dass sie für ihren Immobilienkredit bis Ende September 2020 nur die Zinsen zahlen. Die Tilgung entfällt. Dadurch sinkt die Monatsrate für einen 300 000-Euro-Kredit mit 3 Prozent Tilgung um 750 Euro.
Besonders einfach ist eine solche Änderung, wenn es der Kreditvertrag dem Kreditnehmer von vornherein erlaubt, die Raten zu reduzieren. Viele Verträge enthalten die Option, den Tilgungssatz jederzeit auf 1 oder 2 Prozent der Kreditsumme herabzusetzen – und später wieder auf bis zu 5 oder 10 Prozent zu erhöhen. Dafür reicht eine einfache Mitteilung an die Bank.
Bei herkömmliche Ratenkrediten kann eine Verlängerung der Kreditlaufzeit Entlastung bringen. Beispiel: Eine Kundin muss für ihren Ratenkredit mit einer Restschuld von 10 000 Euro noch 18 Monate lang eine Kreditrate von 573 Euro zahlen (Zinssatz 3,50 Prozent). Vereinbart sie mit ihrer Bank eine neue Laufzeit von 36 Monaten, sinkt die Rate bei gleichem Zinssatz auf 293 Euro.
Bevor Kreditnehmer ihren Vertrag anpassen, sollten sie auch die Nachteile im Blick haben. Wenn sie die Tilgung senken und eine längere Laufzeit vereinbaren, fallen insgesamt mehr Zinsen für den Kredit an – anders als bei der gesetzlichen Ratenpause, bei der die Summe aus Zins und Tilgung gleich bleibt.
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Können auch Hauseigentümer Wohngeld beantragen?
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Ja. Wohngeld gibt es nicht nur für Mieter, sondern auch für Haus- und Wohnungseigentümer. Das Wohngeld für Eigentümer wird Lastenzuschuss genannt, es gelten aber grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für Mieter. Der Anspruch auf den Lastenzuschuss richtet sich unter anderem nach Einkommen, Haushaltsgröße, den Wohnkosten und dem örtlichen Mietenniveau. Als Wohnkosten werden bei Eigentümern die laufenden Kreditraten und Bewirtschaftungskosten angesetzt. Details finden Sie in unserem Special Wohngeld.
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Es stellt sich hier die Frage, warum diese Regelung nicht verlängert wurde, schließlich befinden wir uns alle weiter im Lockdown. Werden hier vor allem die Banken geschont?
Vermieter von Gewerberäumen müssen jetzt seit dem 1.1.2021 auf 50 % der Miete rückwirkend bis März 2020 verzichten bzw. sogar zurückzahlen.
Warum gibt es eine Beteiligung der Banken der Kosten der Coronakrise nicht?
Die Geschäftsmodelle basieren auch auf einer funktionierenden Wirtschaft- die hier nicht mehr vorhanden ist - und somit Schluss endlich auch hier die Geschäftsgrundlage wegfällt durch Auflagen durch den Staat. Es wäre also intressant welche der politischen Parteien hier ein entsprechendes Gesetz einbringt, damit auch dies neu reguliert wird und eben nicht alles zu Lasten des Bürgers geht.