Was bei der Steuer zu beachten ist
Welche Steuern bei einem Container-Investment anfallen, kommt auf den Vertrag an. Finanztest erklärt, welche Regeln gelten.
Garantierter Rückkaufspreis
Steht der Rückkaufspreis von Anfang an fest, überlässt der Anleger dem Emittenten aus Sicht der Finanzverwaltung Kapital, das er verzinst zurückerhält. Er erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen, die er in der Anlage KAP angeben muss. Auf den Zinsanteil zahlt er 25 Prozent Abgeltungsteuer. Werbungskosten wie eine Abschreibung für Abnutzung darf er, wie in diesem Fall üblich, nicht gegenrechnen.
Prognostizierter Rückkaufspreis
Macht der Anbieter erst am Ende ein Angebot für den Rückkaufspreis, versteuert der Anleger Mieteinnahmen und den Veräußerungsgewinn als „sonstige Einkünfte“ mit seinem persönlichen Steuersatz. In diesem Fall ist es erlaubt abzuschreiben: Bei Neucontainern kann er über zehn Jahre jährlich 10 Prozent des Anschaffungswerts abschreiben, bei gebrauchten 12,5 Prozent über acht Jahre. Ist der Anleger umsatzsteuerpflichtig, etwa weil er Umsätze von mehr als 17 500 Euro im Jahr erzielt, unterliegen auch die Vermietungseinnahmen der Umsatzsteuer.