Container kaufen

Was bei der Steuer zu beachten ist

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Welche Steuern bei einem Container-Investment anfallen, kommt auf den Vertrag an. Finanztest erklärt, welche Regeln gelten.

Container kaufen Alle Testergebnisse für Container-Direkt­investments 12/2017

Garan­tierter Rück­kaufs­preis

Steht der Rück­kaufs­preis von Anfang an fest, über­lässt der Anleger dem Emittenten aus Sicht der Finanz­verwaltung Kapital, das er verzinst zurück­erhält. Er erzielt Einkünfte aus Kapital­vermögen, die er in der Anlage KAP angeben muss. Auf den Zins­anteil zahlt er 25 Prozent Abgeltung­steuer. Werbungs­kosten wie eine Abschreibung für Abnut­zung darf er, wie in diesem Fall üblich, nicht gegen­rechnen.

Prognostizierter Rück­kaufs­preis

Macht der Anbieter erst am Ende ein Angebot für den Rück­kaufs­preis, versteuert der Anleger Miet­einnahmen und den Veräußerungs­gewinn als „sons­tige Einkünfte“ mit seinem persönlichen Steu­ersatz. In diesem Fall ist es erlaubt abzu­schreiben: Bei Neucontainern kann er über zehn Jahre jähr­lich 10 Prozent des Anschaffungs­werts abschreiben, bei gebrauchten 12,5 Prozent über acht Jahre. Ist der Anleger umsatz­steuer­pflichtig, etwa weil er Umsätze von mehr als 17 500 Euro im Jahr erzielt, unterliegen auch die Vermietungs­einnahmen der Umsatz­steuer.

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abels1212 am 29.10.2020 um 09:58 Uhr
Betrifft das P&R Desaster.

Vielleicht könnten die 54000 geprellten Anleger mit einer Petition gegen die BaFin noch etwas ausrichten. Es muss doch möglich sein hochbezahlte Beamte und Staatssekretäre an ihre Aufgaben zu erinnern.
Wenn man täglich hört und sieht wie unsere Ministerien Milliardensummen in den Sand setzen (Maut ,Corona-Masken, Wirecard usw. ) um nur einige zu nennen, sind die 3,4 Milliarden Anlegergeld doch Peanuts (Pinatz!)

Profilbild Stiftung_Warentest am 23.03.2018 um 14:04 Uhr
CH2 nicht dabei

@Heieiei: Zum Stichtag der Untersuchung, dem 16.10.2017, hatte die CH2 kein Angebot, das von der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht zugelassen war und für das ein Verkaufs­prospekt und das Vermögens­anlagen-Informations­blatt vorlag. (maa)

FreddyDickmann am 23.03.2018 um 13:14 Uhr
P & R Insolvenz - wer hätte das geglaubt ???

Die Kunden von P & R wurden hingehalten und über längere Zeit "verarscht". Die Manager wussten schon lange, das das nicht mehr lange so geht - Schneeballsystem - Pleite - Ich habe fertig. Die Anleger sehen in die Röhre und werfen den Rechtsanwälten nochmal sinnlos Geld hinterher.
Verdienen werden daher an P & R nur noch die Rechtsanwälte und Steuerberater sowie der Insolvenzverwalter. Die Manger von P & R haben ihr Geld sicher schon lange beiseite beschafft. Die werden auch kaum bestraft werden - die Dummen sind wie immer nur die Anleger-

Heieiei am 22.03.2018 um 16:16 Uhr
Wo ist CH2?

Es hieß in der Vorankündigung “alle aktuellen Angebote”
Ich bin enttäuscht.
Warum wurde dieser Anbieter nicht getestet??

Merrill am 19.03.2018 um 16:46 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Verstoß gegen die Netiquette