Container kaufen

So haben wir getestet

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Container kaufen Alle Testergebnisse für Container-Direkt­investments 12/2017

Im Test

Finanztest hat alle fünf, aktuell angebotenen Container-Direkt­investments mit Zulassung der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht untersucht. Verpflichtend sind Verkaufs­prospekt und Vermögens­anlagen-Informations­blatt.

Investitions­objekt und Vermietung (35 Prozent)

Investitions­objekt. Container sind mobile, weiterver­äußer­bare Güter. Aussagekräftige Informationen zu Beschaffenheit und Alter sollen vorliegen.

Unabhängige Einschät­zungen. Wir haben geprüft, ob Anlegern unabhängige, aktuelle Markt­einschät­zungen und Wert­gut­achten zum Kauf­preis vorliegen.

Eigentum. Anleger sollen ihre Container eindeutig identifizieren können und tatsäch­lich Eigentümer werden.

Vermietung. Wir haben durch­leuchtet, ob der Mieter solvent und unabhängig vom Anbieter ist, wie lange die Miet­verträge laufen, ob es Verlängerungs­optionen gibt und ob es Abhängig­keiten von einem Allein­mieter gibt.

Rück­kauf. Wichtig ist, ob der Rück­kauf zugesichert und der Rück­käufer solvent und unabhängig vom Anbieter ist.

Ertrag und Risiko (35 Prozent)

Währungs­risiken. Hängt der Markt vom US-Dollar ab, birgt das für Euro-Anleger Wechsel­kurs­risiken.

Kostenbelastung. Wir haben die anfäng­lichen und laufenden Kosten sowie die Gebühren beim Exit ausgerechnet.

Prognose. Die Rendite­chancen müssen angemessen und die Annahmen dafür nach­voll­zieh­bar und realistisch sein.

Verflechtungenund Schlüssel­personen. Wir haben untersucht, ob es potenziell für Anleger nach­teilige Abhängig­keiten zwischen wichtigen Vertrags­part­nern oder einzelnen Personen gibt.

Insolvenzrisiken. Wir haben kontrolliert, ob bei wichtigen Vertrags­part­nern die Risiken für einen Zahlungs­ausfall kalkulier­bar und akzeptabel sind.

Sons­tige Risiken. Wir haben geprüft, ob der Anleger ausschließ­lich mit dem deutschen Rechts­system in Berührung kommt, es unvor­hersehbare Kosten geben kann und wichtige Versicherungen abge­schlossen oder geplant sind.

Kontrolle und Vertrag (20 Prozent)

Lauf­zeit. Die Lauf­zeit der Anlage sollte kalkulier­bar und nur seitens des Anlegers verlänger­bar sein.

Dokumente. Gutachten sollten die Inhalte des Verkaufs­prospektes und die Konformität der Werbe­unterlagen mit dem Wert­papier­handels­gesetz bestätigen. Außerdem sollte eine Einsicht in Jahres­abschlüsse inklusive Lagebericht und Wirt­schafts­prüfer­testat für alle wichtigen Vertrags­partner möglich sein.

Rendite­chancen. Nach unseren Vorgaben sollte der Verkaufs­prospekt eine qualifizierte Rendite­angabe und eine nach­voll­zieh­bare Erfolgs­prognose auf Emittenten- und Anleger­ebene für die gesamte Anlagedauer enthalten.

Rechte der Anleger. Wir haben geschaut, ob Anlegern Rechte auf Informationen, Kontrolle und Mitbestimmung beim Emittenten einge­räumt werden.

Gremien. Ein Anlegerbeirat und ein mit Anleger­vertretern besetzter Aufsichts­rat sind positiv für die Investoren.

Verträge. Damit Investoren eine Beur­teilung vornehmen können, sollten alle wichtigen Verträge im Verkaufs­prospekt voll­ständig abge­druckt sein.

Über­trag­barkeit. Positiv ist die Möglich­keit, Anteile ohne Zustimmung zu über­tragen.

Treuhänder. Die Freigabe der Anlegergelder sollte durch einen unabhängigen Mittel­verwendungs­kontrolleur erfolgen.

Leistungs­bilanz. Wir haben geprüft, ob eine aktuelle und voll­ständige Leistungs­bilanz des Anbieters vorliegt und ob diese über Erfolge der Vergangenheit nach­voll­zieh­bar Auskunft gibt.

Anleger­information (10 Prozent)

Das Vermögens­anlagen-Informations­blatt (VIB) soll wesentliche und voll­ständige Angaben zu Risiken, Ertrag, Kosten und Provisionen bieten. Es muss auf der Anbieter-Website zugäng­lich sein und formale Anforderungen erfüllen.

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abels1212 am 29.10.2020 um 09:58 Uhr
Betrifft das P&R Desaster.

Vielleicht könnten die 54000 geprellten Anleger mit einer Petition gegen die BaFin noch etwas ausrichten. Es muss doch möglich sein hochbezahlte Beamte und Staatssekretäre an ihre Aufgaben zu erinnern.
Wenn man täglich hört und sieht wie unsere Ministerien Milliardensummen in den Sand setzen (Maut ,Corona-Masken, Wirecard usw. ) um nur einige zu nennen, sind die 3,4 Milliarden Anlegergeld doch Peanuts (Pinatz!)

Profilbild Stiftung_Warentest am 23.03.2018 um 14:04 Uhr
CH2 nicht dabei

@Heieiei: Zum Stichtag der Untersuchung, dem 16.10.2017, hatte die CH2 kein Angebot, das von der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht zugelassen war und für das ein Verkaufs­prospekt und das Vermögens­anlagen-Informations­blatt vorlag. (maa)

FreddyDickmann am 23.03.2018 um 13:14 Uhr
P & R Insolvenz - wer hätte das geglaubt ???

Die Kunden von P & R wurden hingehalten und über längere Zeit "verarscht". Die Manager wussten schon lange, das das nicht mehr lange so geht - Schneeballsystem - Pleite - Ich habe fertig. Die Anleger sehen in die Röhre und werfen den Rechtsanwälten nochmal sinnlos Geld hinterher.
Verdienen werden daher an P & R nur noch die Rechtsanwälte und Steuerberater sowie der Insolvenzverwalter. Die Manger von P & R haben ihr Geld sicher schon lange beiseite beschafft. Die werden auch kaum bestraft werden - die Dummen sind wie immer nur die Anleger-

Heieiei am 22.03.2018 um 16:16 Uhr
Wo ist CH2?

Es hieß in der Vorankündigung “alle aktuellen Angebote”
Ich bin enttäuscht.
Warum wurde dieser Anbieter nicht getestet??

Merrill am 19.03.2018 um 16:46 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Verstoß gegen die Netiquette