Alle Testergebnisse für Container-Direktinvestments 12/2017
Im Test
Finanztest hat alle fünf, aktuell angebotenen Container-Direktinvestments mit Zulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht untersucht. Verpflichtend sind Verkaufsprospekt und Vermögensanlagen-Informationsblatt.
Investitionsobjekt und Vermietung (35 Prozent)
Investitionsobjekt. Container sind mobile, weiterveräußerbare Güter. Aussagekräftige Informationen zu Beschaffenheit und Alter sollen vorliegen.
Unabhängige Einschätzungen. Wir haben geprüft, ob Anlegern unabhängige, aktuelle Markteinschätzungen und Wertgutachten zum Kaufpreis vorliegen.
Eigentum. Anleger sollen ihre Container eindeutig identifizieren können und tatsächlich Eigentümer werden.
Vermietung. Wir haben durchleuchtet, ob der Mieter solvent und unabhängig vom Anbieter ist, wie lange die Mietverträge laufen, ob es Verlängerungsoptionen gibt und ob es Abhängigkeiten von einem Alleinmieter gibt.
Rückkauf. Wichtig ist, ob der Rückkauf zugesichert und der Rückkäufer solvent und unabhängig vom Anbieter ist.
Ertrag und Risiko (35 Prozent)
Währungsrisiken. Hängt der Markt vom US-Dollar ab, birgt das für Euro-Anleger Wechselkursrisiken.
Kostenbelastung. Wir haben die anfänglichen und laufenden Kosten sowie die Gebühren beim Exit ausgerechnet.
Prognose. Die Renditechancen müssen angemessen und die Annahmen dafür nachvollziehbar und realistisch sein.
Verflechtungenund Schlüsselpersonen. Wir haben untersucht, ob es potenziell für Anleger nachteilige Abhängigkeiten zwischen wichtigen Vertragspartnern oder einzelnen Personen gibt.
Insolvenzrisiken. Wir haben kontrolliert, ob bei wichtigen Vertragspartnern die Risiken für einen Zahlungsausfall kalkulierbar und akzeptabel sind.
Sonstige Risiken. Wir haben geprüft, ob der Anleger ausschließlich mit dem deutschen Rechtssystem in Berührung kommt, es unvorhersehbare Kosten geben kann und wichtige Versicherungen abgeschlossen oder geplant sind.
Kontrolle und Vertrag (20 Prozent)
Laufzeit. Die Laufzeit der Anlage sollte kalkulierbar und nur seitens des Anlegers verlängerbar sein.
Dokumente. Gutachten sollten die Inhalte des Verkaufsprospektes und die Konformität der Werbeunterlagen mit dem Wertpapierhandelsgesetz bestätigen. Außerdem sollte eine Einsicht in Jahresabschlüsse inklusive Lagebericht und Wirtschaftsprüfertestat für alle wichtigen Vertragspartner möglich sein.
Renditechancen. Nach unseren Vorgaben sollte der Verkaufsprospekt eine qualifizierte Renditeangabe und eine nachvollziehbare Erfolgsprognose auf Emittenten- und Anlegerebene für die gesamte Anlagedauer enthalten.
Rechte der Anleger. Wir haben geschaut, ob Anlegern Rechte auf Informationen, Kontrolle und Mitbestimmung beim Emittenten eingeräumt werden.
Gremien. Ein Anlegerbeirat und ein mit Anlegervertretern besetzter Aufsichtsrat sind positiv für die Investoren.
Verträge. Damit Investoren eine Beurteilung vornehmen können, sollten alle wichtigen Verträge im Verkaufsprospekt vollständig abgedruckt sein.
Übertragbarkeit. Positiv ist die Möglichkeit, Anteile ohne Zustimmung zu übertragen.
Treuhänder. Die Freigabe der Anlegergelder sollte durch einen unabhängigen Mittelverwendungskontrolleur erfolgen.
Leistungsbilanz. Wir haben geprüft, ob eine aktuelle und vollständige Leistungsbilanz des Anbieters vorliegt und ob diese über Erfolge der Vergangenheit nachvollziehbar Auskunft gibt.
Anlegerinformation (10 Prozent)
Das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) soll wesentliche und vollständige Angaben zu Risiken, Ertrag, Kosten und Provisionen bieten. Es muss auf der Anbieter-Website zugänglich sein und formale Anforderungen erfüllen.
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Vielleicht könnten die 54000 geprellten Anleger mit einer Petition gegen die BaFin noch etwas ausrichten. Es muss doch möglich sein hochbezahlte Beamte und Staatssekretäre an ihre Aufgaben zu erinnern.
Wenn man täglich hört und sieht wie unsere Ministerien Milliardensummen in den Sand setzen (Maut ,Corona-Masken, Wirecard usw. ) um nur einige zu nennen, sind die 3,4 Milliarden Anlegergeld doch Peanuts (Pinatz!)
@Heieiei: Zum Stichtag der Untersuchung, dem 16.10.2017, hatte die CH2 kein Angebot, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassen war und für das ein Verkaufsprospekt und das Vermögensanlagen-Informationsblatt vorlag. (maa)
Die Kunden von P & R wurden hingehalten und über längere Zeit "verarscht". Die Manager wussten schon lange, das das nicht mehr lange so geht - Schneeballsystem - Pleite - Ich habe fertig. Die Anleger sehen in die Röhre und werfen den Rechtsanwälten nochmal sinnlos Geld hinterher.
Verdienen werden daher an P & R nur noch die Rechtsanwälte und Steuerberater sowie der Insolvenzverwalter. Die Manger von P & R haben ihr Geld sicher schon lange beiseite beschafft. Die werden auch kaum bestraft werden - die Dummen sind wie immer nur die Anleger-
Es hieß in der Vorankündigung “alle aktuellen Angebote”
Ich bin enttäuscht.
Warum wurde dieser Anbieter nicht getestet??
Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Verstoß gegen die Netiquette