P&R-Pleite: Antworten auf Ihre Fragen

Am 19. März 2018 hat das Amtsgericht München das vorläufige Insolvenzverfahren über drei Gesellschaften aus der P&R-Unternehmensgruppe eröffnet, am 26. April folgten zwei weitere Gesellschaften. Sie haben Privatanlegern viele Jahre lang neue oder gebrauchte Container verkauft, sie von ihnen gemietet und ihnen nach der vereinbarten Laufzeit den Rückkauf angeboten. P&R führte den Containermarkt mit weitem Abstand an. Die Geldexperten der Stiftung Warentest beantworten die wichtigsten Fragen zur Pleite.
Finanztest bewertete Containerangebote als mangelhaft
Nach Insolvenz der drei Gesellschaften P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie P&R Container Leasing GmbH hatten die vorläufigen Insolvenzverwalter von der Kanzlei Jaffé in München angekündigt, den Betrieb erst einmal fortführen zu wollen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers arbeitet das Zahlenwerk auf. Auch für die am 26. April in Insolvenz gegangenen P&R Transport-Container GmbH und P&R AG strebt die Kanzlei Jaffé als vorläufiger Insolvenzverwalter die Fortführung an.
Die P&R Transport-Container GmbH hatte bis März 2018 Containerangebote an Privatanleger aufgelegt, zwei hat Finanztest im Dezember 2017 mit mangelhaft bewertet (Test Container kaufen).
Alles über die P&R-Insolvenz
Grundlegende Informationen zur Pleite
Informationen. Die insolventen Gesellschaften informieren im Internet unter Frachtcontainer-inso.de über den aktuellen Stand.
Eigentum. Achten Sie vor allem darauf, ob die (vorläufigen) Insolvenzverwalter Sie als Eigentümer der Container anerkennen. Versuchen Sie aber nicht, Ihre Container selbst zu verwerten.
Gläubiger. Als Kunde einer insolventen P&R-Gesellschaft sind Sie Gläubiger und sollten Ihre Forderungen anmelden, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Sie dürfen an Gläubigerversammlungen teilnehmen und mit abstimmen.
Warum haben die genannten P&R-Gesellschaften Insolvenz angemeldet?
Nach eigener Darstellung können die Gesellschaften fällige Mieten nicht zahlen und Container nicht zu den Preisen zurückkaufen, die sie Anlegern in Aussicht gestellt hatten: „Trotz der sich verschlechternden Wirtschaftslage hatten die P&R Gesellschaften den Anlegern in den letzten Jahren weiterhin die bei Vertragsschluss prognostizierten hohen Rückkaufspreise bezahlt. Dabei wurden die vorhandenen stillen Reserven aufgebraucht.“ P&R hat Anlegern also jahrelang mehr gezahlt, als am Markt erzielbar war.
Hätten Anleger merken können, dass P&R so vorging?
Anleger hatten wenig Einblick, denn P&R hielt sie mit Informationen kurz. Als Warnzeichen hätte aber ein Makel dienen können: Der Wirtschaftsprüfer schränkte jahrelang den Bestätigungsvermerk bei den drei insolventen Gesellschaften ein, weil sie in ihren Jahresabschlüssen nicht einmal alle Angaben zu finanziellen Verpflichtungen veröffentlichten. Selbst in den umfangreichen Verkaufsprospekten der P&R Transport-Container GmbH war nichts Konkretes zu Marktpreisen und -mieten zu finden.
Droht Anlegern wegen der Container eine Privatinsolvenz?
In Unterlagen zu P&R-Containerangeboten ist die Rede vom Risiko eines Totalverlusts und sogar der Gefährdung des sonstigen Vermögens des Anlegers bis hin zur Privatinsolvenz. Das hat viele aufgeschreckt. Sie haften aber nicht für Schulden der P&R-Gesellschaften, sondern höchstens für direkte Kosten ihres Containers, zum Beispiel Standgebühren und Versicherungsprämien. Die vorläufigen Insolvenzverwalter beruhigten auf Finanztest-Nachfrage: Eine Haftung der Anleger für die Container erscheine „aus heutiger Sicht unwahrscheinlich“.
Verlieren Anleger ihr ganzes Geld, das sie investiert haben?
Sie müssen sich auf Einbußen einstellen, aber ein Totalverlust ist eher unwahrscheinlich. Die Container erzielen Mieteinnahmen und haben einen Wert. Rechnen müssen die Anleger aber mit Querelen. Als der Containeranbieter Magellan Maritim Services 2016 insolvent wurde, zweifelte der Insolvenzverwalter zunächst an, dass den Anlegern die Mieten und das Eigentum an den Containern zustehen. Nach heftigem Protest setzten sie sich durch. Rechtsanwalt Peter Mattil aus München, der als Vertreter der Anleger dem Gläubigerausschuss bei Magellan angehört, resümiert: „Falls die Insolvenzverwalter das Eigentum der Anleger anerkennen, müssen die Anleger zwar mit Einbußen rechnen, aber nicht unbedingt mit einem Totalverlust.“
Im Fall P&R bleibt aber eine weitere Hürde: Das operative Geschäft betreibt die P&R Equipment & Finance Corp. aus der Schweiz. Sie kauft und verkauft die Container am Markt und vermietet sie an Containernutzer. Es steht zu erwarten, dass nicht insolvente P&R-Gesellschaften, die (vorläufigen) Insolvenzverwalter und Anleger darum streiten werden, wem welche Vermögenswerte zustehen. Dass P&R Equipment & Finance im Ausland sitzt, macht die Lage nicht einfacher.
Müssen Anleger von P&R ausgezahltes Geld zurückzahlen?
Insolvenzverwalter haben unter bestimmten Umständen das Recht, Zahlungen aus der Zeit vor dem Insolvenzantrag zurückzufordern. In diesem Fall beruhigen sie: Das erscheine, „aus heutiger Sicht unwahrscheinlich“.
Können Anleger ihre Container selbst verkaufen?
Verwertungsversuche auf eigene Faust sind sinnlos. Mit Eigentümern weniger Container geben sich die Marktteilnehmer nicht ab. Ein anderer Weg ist gerade versperrt: Seit Herbst 2017 bot die Deutsche Zweitmarkt AG in Hamburg an, Direktinvestments wie Container über ihre Plattform zu handeln. Das ist bei den P&R-Angeboten aber derzeit nicht mehr möglich. Der Handel ist wegen der unklaren Lage ausgesetzt.
Seit 2017 gelten strengere Regeln für Container. Was bringt das?
Der Fall P&R zeigt, dass die strengere Regulierung überfällig war. In den Jahrzehnten zuvor speiste P&R Interessenten mit wenig Informationen ab. Erst durch die Verkaufsprospekte bekamen sie mehr Einblick in das Geschäft und Zugang zu aktuelleren Unternehmenszahlen, auch wenn immer noch Fragen offenblieben. Welche Probleme Anleger des insolventen Containeranbieters Magellan hatten, lesen Sie im Special Direktinvestments in Container, Finanztest 8/2016.