Conny.legal Miet­preisbremse per Inkasso durch­setzen

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Conny.legal - Miet­preisbremse per Inkasso durch­setzen

Rechts­dienst­leister für Mieter. Conny.legal startete als Wenigermiete.de. Eins der Angebote: Miet­preisbremse ohne Kostenrisiko. © Conny GmbH

Das Online-Portal Conny bietet seinen Kunden an, für sie auf die Miet­preisbremse zu treten – ohne Kostenrisiko. test.de hat das Angebot unter die Lupe genommen.

Verbraucherinkasso: Rechts­dienst­leistung für Mieter

Das Inkasso-Portal Conny.legal ist aus Wenigermiete.de hervorgegangen. Das Unternehmen hat die Genehmigung, Verbraucher­forderungen bei Unternehmen zu kassieren. Solches Verbraucherinkasso gibt es bereits bei Fluggastrechten und im VW-Skandal.

Über­all wo es Miet­preisspiegel gibt

Wenigermiete.de startete mit Miet­preisbremsungen in Berlin, Düssel­dorf, Hamburg, Köln und München. Dort gab es effektive und gut hand­habbare Mietspiegel. Inzwischen bietet Conny.legal seine Miet­preisbremsungen in allen Städten und Gemeinden an, in denen ein Miet­preisspiegel gilt.

Tipp: Alle wichtigen Infos zum Thema finden Sie auf unserer Themenseite Mietpreisbremse.

Vieler­orts sind satte Mietsenkungen drin

Die in Immobilien­anzeigen und -portalen geforderten Mieten zeigen: Viele Vermieter in den genannten Städten verlangen wohl mehr als erlaubt; vor allem in innen­stadt­nahen Gegenden mit früher geringen Mieten dürften reihen­weise satte Mietsenkungen drin sein.

Beispiel: Ein Mieter aus dem Berliner Stadt­teil Neukölln erzwang vor Gericht eine Senkung der Miete um 221,09 Euro pro Monat und spart damit rund 2 650 Euro pro Jahr (Amts­gericht Neukölln, Az. 11 C 414/15, nicht rechts­kräftig). Viele weitere Fälle zeigt die Tabelle in unserem Special zur Mietpreisbremse.

Wie funk­tioniert Conny.legal?

Der Einstieg in die Miet­preisbremse über Conny ist leicht und bequem: Interes­senten müssen nur die wesentlichen Daten zu ihrer Wohnung eingeben und erhalten sofort die vorläufige Einschät­zung, wie viel Euro Miet­ersparnis maximal drin ist. Anschließend sind etwas genauere Daten gefragt – mit diesen errechnet das Portal, wie viel Miet­ersparnis exakt möglich ist.

Wann startet die Miet­preisbremsung?

Soll es wirk­lich losgehen, müssen Mieter Conny.legal verbindlich beauftragen. Erster Schritt: Das Unternehmen schreibt den Vermieter an, weist auf die nach Daten­lage über­zogene Miete hin.

Achtung: Sobald der Vermieter das Schreiben erhält, kann seine Neigung, auf Mängelmeldungen oder Anfragen (Tierhaltung, Unter­vermietung, etcetera) kulant zu reagieren, erheblich abnehmen. Die Miet­preisbremse zu nutzen, ist das gute Recht jedes betroffenen Mieters. Mieter müssen sich aber darauf einstellen, dass Vermieter im Gegen­zug alle ihre tatsäch­lichen und vermeintlichen Rechte zur Geltung zu bringen versuchen. Die bisherigen Erfahrungen mit der Miet­preisbremse zeigen: Vor allem große Vermieter tragen Miet­preisbrems­versuche mit Fassung und reagieren nicht mit Schikanen.

Was kostet die Miet­preisbremsung bei Conny.legal?

Erst mal gar nichts. Bleibt die Miet­preisbremsung ohne Erfolg, wird kein Honorar fällig. Sinkt die Miete tatsäch­lich, steht Conny.legal die Miet­ersparnis für fünf Monate als Honorar zu. In der Regel verrechnet Conny das Honorar aber gleich mit dem Anspruch auf Erstattung über­zahlter Miete. Conny-Kunden bekommen also entsprechend weniger Geld zurück.

Gibt es einen Haken?

Die Geschäfts­bedingungen, wie sie im Februar 2017 für Wenigermiete.de galten, waren in Ordnung. Wir haben sie aktuell noch nicht wieder über­prüft. Wir haben uns aber von Conny versichern lassen: Wie früher bei Wenigermiete.de können Mieter auch bei Conny ihren Auftrag jeder­zeit stoppen, ohne dass Kosten anfallen.

Ausnahme: Führt der Einsatz von Conny zu einer Mietsenkung, obwohl der Kunde seinen Auftrag bereits zurück­genommen hat, steht dem Unternehmen ein Honorar zu. Ansonsten endet der Auftrag erst mit der erfolg­reichen Durch­setzung der Ansprüche – oder wenn Connys Versuche gescheitert sind.

Was Conny-Kunden klar sein muss: Geht der Fall vor Gericht und zieht sich das Verfahren womöglich noch über mehrere Instanzen hin, kann es Jahre dauern, bis der Streit beendet ist. Bei der über­wiegenden Zahl der Fälle kommt es aber zu einer außerge­richt­lichen Lösung – das geht deutlich schneller.

Wie geht Conny konkret vor?

Abtretungs­erklärung. Die Conny GmbH setzt die Miet­preisbremse fast immer durch, indem sie sich die Forderungen des Mieters gegen den Vermieter abtreten lässt. Im Einzel­fall vermittelt sie statt­dessen einen Anwalt, der den Vermieter im Namen des Mieters in die Pflicht nimmt.

Recht­licher Hintergrund: Die in Ausnahme­fällen nötige gericht­liche Fest­stellung, dass eine Miete von nicht mehr als X Euro (X=Vergleichs­miete plus 10 Prozent) geschuldet ist, kann nur der Mieter selbst beantragen. Lediglich die Forderung auf Erstattung über­zahlter Miete und auf Auskunft ist abtret­bar.

Risiko. Vermittelt Conny einen Anwalt und wird das Unternehmen nach Erhebung der Miet­preisbremsenklage insolvent, dann stehen Mieter für die Bezahlung zumindest eines Teils der Gerichts­kosten und der Anwalts­kosten des Vermieters gerade, wenn es nicht gelingt, den Rechts­streit trotz der Insolvenz zu gewinnen. Dieses Risiko besteht indes bei jeder Prozess­finanzierung.

Welche Pflichten haben Conny-Kunden?

Es ist Aufgabe der Kunden, Conny korrekt über die Wohnung und den Miet­vertrag zu informieren. Das liegt in der Natur der Sache. Macht der Kunde infolge grober Fahr­lässig­keit falsche Angaben, durch die der Conny GmbH ein Schaden entsteht, muss er Schaden­ersatz leisten. Kaum vermeid­bare Fehler bei der für die Benut­zung des Mietbrems­rechners nötigen Bewertung, ob und welche miet­werterhöhende und -verringernde Umstände vorliegen, sind kein Problem; dieses Risiko trägt Conny.

Was passiert bei Meinungs­verschiedenheiten?

Will sich der Mieter mit dem Vermieter gütlich einigen, kann er das stets tun. Das Honorar von Conny.legal richtet sich dann nach der möglichen Miet­ersparnis. Ist das Unternehmen einverstanden mit der Einigung, dann ist die Miet­ersparnis, wie sich sich aus der Vereinbarung ergibt, die Grund­lage für die Berechnung des Honorars. Ansonsten geht der Streit mit dem Vermieter so lange weiter, wie Conny ihn nicht für aussichts­los hält oder bis der Mieter den Auftrag storniert.

Wie sieht es mit dem Daten­schutz aus?

Daten­sicherheit. test.de hat den Daten­schutz bei Conny.legal im Juli 2021 neu über­prüft. Das Unternehmen verschlüsselt alle Daten, die Kunden auf der Conny-Website eingeben. Website und Formular­felder sind gegen die Eingabe von Programm­code für Angriffe abge­sichert.

Cookies. Conny.legal schickt selbst 15 sogenannte „Cookies“ an Besucher, um sie wieder­zuerkennen und zu erfahren, wie sie die Seite nutzen. Cookies sind Daten, die der Browser des Benutzers abspeichert, wenn der Benutzer das nicht unterbindet, und die Conny.legal lesen kann, solange Besucher die Seite mit dem gleichen Browser benutzen und die Cookies nicht löschen. Manche Cookies werden nach Ende eines Besuchs auto­matisch gelöscht, andere bleiben für bestimmte Zeiten erhalten.
Cookies ermöglichen es, Besucher einer Seite wieder­zuerkennen. Außer den eigenen Conny.legal-Cookies liefert die Seite zehn weitere Cookies, über die Dritt­anbieter von dem Besuch auf den Conny.legal-Seiten erfahren und dies für Werbung nutzen können. Acht davon kommen von Linkedin.
Damit steht das Unternehmen im Vergleich noch ganz gut da. Viele andere Seiten sammeln von Besuchern noch viel mehr Daten ein (Cookie-Banner im Test: Wie gut lassen sich Schnüffler verbannen?).

Werbung. Conny.legal selbst blendet keine Werbung ein.

Mängel. Allerdings fließen Daten zum Teil in die USA, wo die Daten­schutz­regelungen nicht europäischen Stan­dards genügen und vor allem Behörden viel öfter auf Daten zugreifen dürfen, als das nach Europäischem Recht zulässig ist. Die Daten­schutz­erklärung von Conny.legal hat erhebliche Mängel. Es fehlt an Kontakt­möglich­keiten, Angaben zur Dauer der Speicherung personenbezogener Daten und zu den Rechten der Betroffenen. Außerdem bleibt unklar, ob Google-Analytics die voll­ständige IP-Adresse abspeichert, von der aus Besucher Conny.legal aufrufen.

Fazit: Klagen ohne Risiko

Das Angebot von Conny ermöglicht tatsäch­lich eine Miet­preisbremsung ohne nennens­wertes Prozess­kostenrisiko. Das gilt aber auch dann, wenn man sich selbst einen Rechts­anwalt sucht – zumindest dort, wo ein gut hand­habbarer Mietspiegel gilt. Wer Mitglied im Mieter­ver­ein ist oder eine Rechtsschutzversicherung mit Mieter­schutz hat, hat in der Regel keine weiteren Kosten und kann die gesamte Miet­preissenkung in die eigene Tasche stecken.

Tipp: Wenn Sie die Sache selbst in die Hand nehmen wollen, finden Sie Hilfe­stellung in unserem Special Wie Sie sich gegen zu hohe Mieten wehren.

Bundes­gerichts­hof bestätigt Geschäfts­modell

Der Bundes­gerichts­hof (BGH) hat das Geschäfts­modell von Conny.legal bestätigt. Einzelne Gerichte waren zuvor (entgegen der Rechts­auffassung der Stiftung Warentest) der Meinung, dass Conny Rechts­anwälten vorbehaltene Rechts­dienst­leistungen anbiete und nicht bloß Prozess­finanzierung und Verbraucherinkasso betreibe. „Die [...] Prüfung [...] ergibt, dass die im vorliegenden Fall für den Mieter erbrachten Tätig­keiten [...] (noch) als Inkasso­dienst­leistung [...] anzu­sehen und deshalb von der erteilten Erlaubnis gedeckt sind“, findet der BGH.
Bundes­gerichts­hof, Urteil vom 27.11.2019
Aktenzeichen: VIII ZR 285/18
Weitere Einzel­heiten in der Pressemitteilung des BGH

Dieses Special ist erst­mals am 7. März 2017 auf test.de erschienen. Es wurde seitdem mehr­fach aktualisiert. Jüngstes Update: 2. August 2021.

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sisiphos am 30.07.2018 um 18:49 Uhr
Mietspiegel

Viel Gift wäre schon mal vorgebeugt, wenn die Gemeinden wieder zu aussagekräftigen Mietspiegeln zurück finden würden! Aus dem novellierten "Micky-Maus"-Mietspiegel für in meinem Fall Stuttgart kann jeder rauslesen, was er will, so windelweich wie die Kriterien dort formuliert sind! Damit sind unterschiedliche Interpretationen des Vermieters bzw. des Mieters geradezu zwangsläufig.
Bei so vorprogrammierten Streitigkeiten geradezu ein Selbstbedienungsladen für Anwälte & Co.: jedenfalls die gewinnen immer!

Daniel888 am 19.08.2017 um 00:53 Uhr
Es generiert sich eine Automatisierungswelle

...und zwar, wird das Intrigantentum zunehmen, die Unruhe die ich eh schon so schlimm habe weiterhin auch. Das Mürbe-Machen und Rausekeln. Schikanen fangen damit erst an! So bleibt man niemals ein ganzes Jahr darin wohnen...
Ich habe die RVG an wenigermiete.de zu zahlen, dann ein ganzes Drittel ersparter Jahresmiete, selbst auch dann, wenn ich schon bereits 3 Mon danach draussen wäre!
Man kann dort nichteinmal Details eintragen: bspw. bestehende Fülle an Mängeln, woraus sich ohnehin ein noch viel niedriger Preis (Mietzins) ergeben müsste, fehlende EBK, der fehlende 2. Balkon, der zugesichert war, fehlender Stellplatz etc.
Nach meiner Ansicht und für meinen persönlichen Fall hier ist das eher nichts!
Sie haben das auch nicht alles hervorgehoben, welche sonstigen Haken es hat, mir fallen Einige noch ein.
Diese Instanz ist dennoch interessant für diejenigen, die tagsüber arbeiten gehen, der Vermieter nicht im selben Haus wohnt etc...Und die wohnen bleiben wollen auf längere Sicht

Daniel888 am 19.08.2017 um 00:52 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Daniel888 am 19.08.2017 um 00:49 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

argon85 am 19.03.2017 um 11:20 Uhr
@halsbandschnaepper - eben doch

Man kann das Angebot sehr wohl vergleichen. Der Mieterverein übernimmt auch den Papierkrieg, Zitat aus dessen Leistungskatalog: "Unsere Beratungsleistung umfasst auch die Erledigung des erforderlichen Schriftverkehrs mit Ihrem Vermieter bzw. dessen Anwalt."
Zudem strebt der Mieterverein zuerst eine gütliche Einigung an, was dem Verhältnis zum Vermieter wohl eher dient als gleich vor Gericht zu ziehen. Wie Antefix präferiere ich daher ebenfalls eine stille Mitgliedschaft im Mieterverein.