Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat Anhaltspunkte, dass die Co.net Verbrauchergenossenschaft eG Genossenschaftsanteile als Vermögensanlage ohne Verkaufsprospekt öffentlich anbietet. Der Rechtsanwalt von Co.net ging gegenüber Finanztest von einem „Missverständnis“ aus, das „hoffentlich aufgeklärt“ werde. Der Bafin liegt ein Vertrag über den Vertrieb von Anteilen gegen eine Vergütung vor. Das ist nur mit Verkaufsprospekt erlaubt. Der Anwalt betonte, derzeit gebe es keine gültigen Vereinbarungen dieser Art mehr. Co.net gehe davon aus, dass der Vertrag alt sei. Wir setzten Co.net wegen offener Fragen zur Wirtschaftslage 2014 auf unsere Warnliste Geldanlage.