Coms­tage stellt ETF um Das müssen Anleger jetzt wissen

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Der ETF-Anbieter Coms­tage bietet künftig nur noch ausschüttende Fonds an, um Anlegern die „Steuerbürokratie“ zu erleichtern. Die Fonds­gesell­schaft begründet die Maßnahme mit der kürzlich in Kraft getretenen Investmentsteuerreform. test.de sagt, was die Umstellung für Anleger bedeutet und wie sie darauf reagieren können.

Steuerreform als Begründung

Coms­tage hatte bisher sowohl ausschüttende als auch thesaurierende Fonds im Angebot. Bei ausschüttenden Fonds werden die vor allem aus Aktiendividenden stammenden Erträge dem Verrechnungs­konto des Anlegers gutgeschrieben, bei thesaurierenden verbleiben sie im Fonds­vermögen. Ab 12. März 2018 stellt Coms­tage alle thesaurierenden ETF auf ausschüttend um (siehe Mitteilung Comstage). Die Fonds­gesell­schaft begründet die Maßnahme mit der Anfang 2018 einge­führten Investmentsteuerreform, insbesondere mit der sogenannten Vorabpauschale. Sie wird künftig jähr­lich bei thesaurierenden Fonds erhoben. Laut Coms­tage soll sich mit der Umstellung die „Steuerbürokratie für den Investor in Grenzen halten“.

Das sind ETF

Exchange-traded funds sind börsen­gehandelte Fonds, die einen Börsen­index nach­zeichnen. Eine Einführung in das Thema finden Sie in unserem Special ETF: Mit Indexfonds Geld anlegen sowie in den FAQ ETF - Anlagen & Sparpläne. Wie Anleger mithilfe von ETF-Depots eine vernünftige Rendite erwirt­schaften, zeigt unser Test ETF: Einmalanlage, Sparplan und Auszahlplan mit Pantoffel-Portfolio.

Bei den meisten Fonds gibt es eine volle Ausschüttung

Eine voll­ständige Ausschüttung gibt es bei allen Coms­tage-ETF, die den Index mit dessen Original­aktien abbilden und bei den meisten sogenannten Swap-Fonds. Diese ETF enthalten andere Aktien als der Index und zeichnen seine Entwick­lung über Tausch­geschäfte (Swaps) nach. Bei Swap-ETF, die zum Beispiel einen Aktien­index abbilden, wird eine Ausschüttung in Höhe der Indexrendite ausgeführt. Einige spezielle Coms­tage-ETF, wie etwa der auf den ShortDax, haben keine Erträge. Hier nimmt die Fonds­gesell­schaft eine Ausschüttung in Höhe der Vorabpauschale vor. *

Tipps für ETF-Sparer

Die Umstellung ist gerade für ETF-Sparpläne relevant. Sie dienen häufig lang­fristiger Vermögens­bildung, dafür ist eine Wieder­anlage der Erträge sehr zu empfehlen. So können sich Anleger behelfen:

Auto­matische Wieder­anlage. Sie lassen Ausschüttungen auto­matisch wieder­anlegen. Das ersetzt die Thesaurierung, kostet in den meisten Fällen allerdings so viel wie die Sparplan­ausführung. Dieser Service ist bei den folgenden Bank­häusern und Fonds­banken voreinge­stellt: Consors­bank, Deutsche Bank Maxblue,Ebase, Fil Fonds­bank und Fonds­depot­bank. Bei der Bei der ING-Diba werden Ausschüttungen erst ab einem Auszahlungs­betrag von 75 Euro auto­matisch wieder­angelegt. Sollten Sie keine Wieder­anlage wünschen, können Sie dieser wider­sprechen. Bei Flatex müssen Sie eine Wieder­anlage selbst veranlassen, das ist ab 25 Euro möglich.

Stan­dard-Börse­norder. Handelt es sich um eine hohe Ausschüttung, kann es unter Umständen güns­tiger sein, den Betrag nicht auto­matisch wieder­anlegen zu lassen, sondern die Anteile über eine stan­dard­mäßige Börse­norder zu kaufen.

Rate aufstocken. Findet keine auto­matische Wieder­anlage statt, können Sie die Sparplanrate am Jahres­ende einmalig aufstocken – und zwar um die Summe aller Ausschüttungen, die übers Jahr zusammenge­kommen sind.

Fonds­wechsel bei manchen Banken eine Option

Für manche ETF-Sparer ist auch ein Fonds­wechsel über­legens­wert. Wenn ihre Bank den gewünschten Index auch von einem anderen Anbieter als thesaurierende Version anbietet, können sie den alten Sparplan still­legen und einen neuen Sparplan auf den anderen ETF abschließen. Viele Banken haben den MSCI World von verschiedenen Fonds­gesell­schaften im Angebot – manchmal sogar ohne Neben­kosten. Die bereits gekauften Fonds­anteile können nach einem Sparplan­wechsel im Depot bleiben.

Frei­stellungs­auftrag für Sparpläne einsetzen

Unabhängig davon, ob ein ETF ausschüttet oder thesauriert, sollten Anleger ihren steuerlichen Sparerpausch­betrag (801 beziehungs­weise bei Ehepaaren 1 602 Euro pro Jahr) nutzen, um die Erträge ohne Steuer­abzug reinvestieren zu können.

Tipp: Solange Sie noch keine größeren Summen in die Sparpläne investiert haben, ist es ratsam, den Pausch­betrag an dieser Stelle nur anteilig einzusetzen.

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* Wir haben diese Meldung vom 1. März 2018 zuletzt am 5. Juli 2017 aktualisiert.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 06.03.2018 um 09:12 Uhr
Teilausschüttung oder Vollausschüttung

@Stony2018
Die Auskunft von Comstage ist korrekt, unser Text war in diesem Punkt unvollständig. Wir haben ihn inzwischen geändert. Die Ausschüttung in Höhe der Vorabpauschale betrifft nur exotische Comstage-ETF auf Indizes, die keine Erträge abwerfen, wie Rohstoffindizes oder den ShortDax. Bei Swap-ETF, die zum Beispiel bekannte Aktienindizes abbilden, wird dagegen eine Ausschüttung vorgenommen, die sich an der Rendite dieser Indizes orientiert.
(aci/aul)

Gelöschter Nutzer am 05.03.2018 um 13:44 Uhr
Teilausschüttung oder volle Ausschüttung?

Sie schreiben, daß SWAP-ETFs bei Comstage künftig lediglich eine Teilausschüttung in Höhe der Vorabpauschale vornehmen werden.
Nach telephonischer Rücksprache mit einem Mitarbeiter von Comstage erhielt ich allerdings die Auskunft, daß auch bei synthetischen ETFs, etwa dem MSCI World, eine volle Ausschüttung erfolgen wird. Was ist jetzt korrekt?

Profilbild Stiftung_Warentest am 05.03.2018 um 10:46 Uhr
Link

@GuessWhat
Danke für Ihren Hinweis. Wir haben den Link zur FAQ-Seite von Comstage ergänzt.
(aul/aci)

hbaux am 03.03.2018 um 17:34 Uhr
Steuerbürokratie?

Zwar hatte ich noch nicht (wie sonst auch niemand) die Gelegenheit, eine Steuererklärung nach Investmentsteuerreform auszufüllen. Aber ich stelle mir das jetzt nicht besonders kompliziert vor: Bei thesaurierenden Fonds ist die Vorabpauschale steuerpflichtig, bei ausschüttenden die Ausschüttung. Was ist bei dem einem komplizierter als bei dem anderen? Oder ist das einfach die Angst vor neuen Begrifflichkeiten?

Gelöschter Nutzer am 01.03.2018 um 19:25 Uhr
Hinweise

Danke für diese Infos. Nur hätte man auch zusätzlich mal auf entsprechenden Infodokumente von Comstage verlinken können, in denen sich noch mehr Informationen finden.
Die Ausschüttung wird zukünftig Mitte August erfolgen, je nachdem wie schnell der Jahresbericht fertiggestellt ist.
Auch synthetische ETF sollen zukünftig Mitte des Jahres ausschütten. Die Teilausschüttung etwa in Höhe der Vorabpauschale wird nur einmalig im März 2018 fällig.
Die Alternativen für die manuelle Thesaurierung wurden gut beschrieben. Danke auch dafür. Wer kein Kunde der genannten Broker ist, kann nur die letzte Sparrate des Jahres entsprechend erhöhen. Das bedeutet Aufwand, viel Rumgeklicke und wird in der Praxis wohl nur von sehr Wenigen gemacht werden.
Kleinanleger und Sparer sind mal wieder die Leidtragenden dieser politisch gewollten Reform.