Der ETF-Anbieter Comstage bietet künftig nur noch ausschüttende Fonds an, um Anlegern die „Steuerbürokratie“ zu erleichtern. Die Fondsgesellschaft begründet die Maßnahme mit der kürzlich in Kraft getretenen Investmentsteuerreform. test.de sagt, was die Umstellung für Anleger bedeutet und wie sie darauf reagieren können.
Steuerreform als Begründung
Comstage hatte bisher sowohl ausschüttende als auch thesaurierende Fonds im Angebot. Bei ausschüttenden Fonds werden die vor allem aus Aktiendividenden stammenden Erträge dem Verrechnungskonto des Anlegers gutgeschrieben, bei thesaurierenden verbleiben sie im Fondsvermögen. Ab 12. März 2018 stellt Comstage alle thesaurierenden ETF auf ausschüttend um (siehe Mitteilung Comstage). Die Fondsgesellschaft begründet die Maßnahme mit der Anfang 2018 eingeführten Investmentsteuerreform, insbesondere mit der sogenannten Vorabpauschale. Sie wird künftig jährlich bei thesaurierenden Fonds erhoben. Laut Comstage soll sich mit der Umstellung die „Steuerbürokratie für den Investor in Grenzen halten“.
Das sind ETF
Exchange-traded funds sind börsengehandelte Fonds, die einen Börsenindex nachzeichnen. Eine Einführung in das Thema finden Sie in unserem Special ETF: Mit Indexfonds Geld anlegen sowie in den FAQ ETF - Anlagen & Sparpläne. Wie Anleger mithilfe von ETF-Depots eine vernünftige Rendite erwirtschaften, zeigt unser Test ETF: Einmalanlage, Sparplan und Auszahlplan mit Pantoffel-Portfolio.
Bei den meisten Fonds gibt es eine volle Ausschüttung
Eine vollständige Ausschüttung gibt es bei allen Comstage-ETF, die den Index mit dessen Originalaktien abbilden und bei den meisten sogenannten Swap-Fonds. Diese ETF enthalten andere Aktien als der Index und zeichnen seine Entwicklung über Tauschgeschäfte (Swaps) nach. Bei Swap-ETF, die zum Beispiel einen Aktienindex abbilden, wird eine Ausschüttung in Höhe der Indexrendite ausgeführt. Einige spezielle Comstage-ETF, wie etwa der auf den ShortDax, haben keine Erträge. Hier nimmt die Fondsgesellschaft eine Ausschüttung in Höhe der Vorabpauschale vor. *
Tipps für ETF-Sparer
Die Umstellung ist gerade für ETF-Sparpläne relevant. Sie dienen häufig langfristiger Vermögensbildung, dafür ist eine Wiederanlage der Erträge sehr zu empfehlen. So können sich Anleger behelfen:
Automatische Wiederanlage. Sie lassen Ausschüttungen automatisch wiederanlegen. Das ersetzt die Thesaurierung, kostet in den meisten Fällen allerdings so viel wie die Sparplanausführung. Dieser Service ist bei den folgenden Bankhäusern und Fondsbanken voreingestellt: Consorsbank, Deutsche Bank Maxblue,Ebase, Fil Fondsbank und Fondsdepotbank. Bei der Bei der ING-Diba werden Ausschüttungen erst ab einem Auszahlungsbetrag von 75 Euro automatisch wiederangelegt. Sollten Sie keine Wiederanlage wünschen, können Sie dieser widersprechen. Bei Flatex müssen Sie eine Wiederanlage selbst veranlassen, das ist ab 25 Euro möglich.
Standard-Börsenorder. Handelt es sich um eine hohe Ausschüttung, kann es unter Umständen günstiger sein, den Betrag nicht automatisch wiederanlegen zu lassen, sondern die Anteile über eine standardmäßige Börsenorder zu kaufen.
Rate aufstocken. Findet keine automatische Wiederanlage statt, können Sie die Sparplanrate am Jahresende einmalig aufstocken – und zwar um die Summe aller Ausschüttungen, die übers Jahr zusammengekommen sind.
Fondswechsel bei manchen Banken eine Option
Für manche ETF-Sparer ist auch ein Fondswechsel überlegenswert. Wenn ihre Bank den gewünschten Index auch von einem anderen Anbieter als thesaurierende Version anbietet, können sie den alten Sparplan stilllegen und einen neuen Sparplan auf den anderen ETF abschließen. Viele Banken haben den MSCI World von verschiedenen Fondsgesellschaften im Angebot – manchmal sogar ohne Nebenkosten. Die bereits gekauften Fondsanteile können nach einem Sparplanwechsel im Depot bleiben.
Freistellungsauftrag für Sparpläne einsetzen
Unabhängig davon, ob ein ETF ausschüttet oder thesauriert, sollten Anleger ihren steuerlichen Sparerpauschbetrag (801 beziehungsweise bei Ehepaaren 1 602 Euro pro Jahr) nutzen, um die Erträge ohne Steuerabzug reinvestieren zu können.
Tipp: Solange Sie noch keine größeren Summen in die Sparpläne investiert haben, ist es ratsam, den Pauschbetrag an dieser Stelle nur anteilig einzusetzen.
Newsletter: Bleiben Sie auf dem Laufenden
Mit den Newslettern der Stiftung Warentest haben Sie die neuesten Nachrichten für Verbraucher immer im Blick. Sie haben die Möglichkeit, Newsletter aus verschiedenen Themengebieten auszuwählen.
* Wir haben diese Meldung vom 1. März 2018 zuletzt am 5. Juli 2017 aktualisiert.
-
- Am Aktienmarkt mitmischen, ohne sich kümmern zu müssen – das geht mit ETF, börsengehandelten Fonds. Hier erfahren Sie alles über die günstige und bequeme Anlageform.
-
- Sparpläne liegen auf Jahressicht im Minus, Einmalanlagen trotz Ukrainekrise im Plus. Mittel- und langfristig verzeichnen alle Pantoffel-Portfolios ein deutliches Plus.
-
- Sparpläne mit globalen Aktienfonds eignen sich hervorragend zum Vermögensaufbau. In unserer Analyse haben Welt-Aktien-ETF besser abgeschnitten als aktiv gemanagte Fonds.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Stony2018
Die Auskunft von Comstage ist korrekt, unser Text war in diesem Punkt unvollständig. Wir haben ihn inzwischen geändert. Die Ausschüttung in Höhe der Vorabpauschale betrifft nur exotische Comstage-ETF auf Indizes, die keine Erträge abwerfen, wie Rohstoffindizes oder den ShortDax. Bei Swap-ETF, die zum Beispiel bekannte Aktienindizes abbilden, wird dagegen eine Ausschüttung vorgenommen, die sich an der Rendite dieser Indizes orientiert.
(aci/aul)
Sie schreiben, daß SWAP-ETFs bei Comstage künftig lediglich eine Teilausschüttung in Höhe der Vorabpauschale vornehmen werden.
Nach telephonischer Rücksprache mit einem Mitarbeiter von Comstage erhielt ich allerdings die Auskunft, daß auch bei synthetischen ETFs, etwa dem MSCI World, eine volle Ausschüttung erfolgen wird. Was ist jetzt korrekt?
@GuessWhat
Danke für Ihren Hinweis. Wir haben den Link zur FAQ-Seite von Comstage ergänzt.
(aul/aci)
Zwar hatte ich noch nicht (wie sonst auch niemand) die Gelegenheit, eine Steuererklärung nach Investmentsteuerreform auszufüllen. Aber ich stelle mir das jetzt nicht besonders kompliziert vor: Bei thesaurierenden Fonds ist die Vorabpauschale steuerpflichtig, bei ausschüttenden die Ausschüttung. Was ist bei dem einem komplizierter als bei dem anderen? Oder ist das einfach die Angst vor neuen Begrifflichkeiten?
Danke für diese Infos. Nur hätte man auch zusätzlich mal auf entsprechenden Infodokumente von Comstage verlinken können, in denen sich noch mehr Informationen finden.
Die Ausschüttung wird zukünftig Mitte August erfolgen, je nachdem wie schnell der Jahresbericht fertiggestellt ist.
Auch synthetische ETF sollen zukünftig Mitte des Jahres ausschütten. Die Teilausschüttung etwa in Höhe der Vorabpauschale wird nur einmalig im März 2018 fällig.
Die Alternativen für die manuelle Thesaurierung wurden gut beschrieben. Danke auch dafür. Wer kein Kunde der genannten Broker ist, kann nur die letzte Sparrate des Jahres entsprechend erhöhen. Das bedeutet Aufwand, viel Rumgeklicke und wird in der Praxis wohl nur von sehr Wenigen gemacht werden.
Kleinanleger und Sparer sind mal wieder die Leidtragenden dieser politisch gewollten Reform.