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Testergebnisse für 30 Cola 06/2016Im Test: 30 koffeinhaltige Erfrischungsgetränke, 29 davon sind Colas, ein Produkt sieht nur aus wie Cola. 19 Produkte sind nur mit Zucker gesüßt, acht sind zuckerfrei und enthalten Süßstoffe, drei sind mit Zucker und Süßungsmitteln wie klassischen Süßstoffen oder Steviolglycosiden gesüßt. Zwei Getränke sind exemplarisch ausgewählte Bioprodukte.
Eingekauft haben wir im Februar und März 2016.
Die Preise ermittelten wir durch Befragung der Anbieter im April 2016.
Sensorische Beurteilung: 45 %
Fünf geschulte Prüfpersonen verkosteten die anonymisierten Produkte unter gleichen Bedingungen – auffällige oder fehlerhafte mehrmals. Die Getränke wurden in neutralen Gläsern serviert. Die Prüfer dokumentierten Details zu Aussehen, Geruch, Geschmack, Mundgefühl und Nachgeschmack. Kamen sie zunächst zu unterschiedlichen Beschreibungen, erarbeiteten sie einen Konsens. Dieser war Basis für unsere Bewertung.
Die sensorischen Prüfungen wurden in Anlehnung an Methode L 00.90–11/1 (konventionelles Profil) und L 00.90–11/2 (Konsensprofil) der ASU durchgeführt. Die Abkürzung ASU steht für Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 64 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB).
Das im Konsens aller Prüfer der Gruppe verabschiedete Ergebnis beinhaltete keine Bewertungen, sondern lediglich abgestimmte Produktprofile, bei denen ggf. unterschiedliche Beschreibungen aus den Einzelprüfungen zuvor in der Gruppe verifiziert wurden. Bei sensorisch sehr ähnlichen Produktprofilen wurde zur Unterscheidung eine Dreiecksprüfung in Anlehnung an Methode L 00.90–7 der ASU durchgeführt.
Chemische Qualität: 25 %
Im Labor wurden die Getränke auf Alkohol (Methanol, Ethanol) und Phosphorsäure untersucht und die Messergebnisse mit den gesetzlich festgelegten Grenzen verglichen. Wir prüften auch auf 4-Methylimidazol (4-MEI), 5-Hydroxymethylfurfural (HMF) und Chlorat.
Folgende Methoden setzten wir ein:
- Alkohol: Die Bestimmung von Methanol und Ethanol erfolgte per Headspace-GC/FID in Anlehnung an Methode OIV MA-AS312–03 aus dem Sammelband der internationalen Analysemethoden für Wein und Most.
- Phosphorsäure/Phosphat: Der Phosphorgehalt wurde in Anlehnung an Methode DIN EN ISO 10304–1 bestimmt und daraus der Gehalt an Phosphorsäure bzw. Diphosphorpentoxid (P2O5) berechnet.
- 4-Methylimidazol (4-MEI) und 5-Hydroxymethylfurfural (5-HMF):
Die Bestimmung von 4-MEI erfolgte mittels LC-MS/MS, die von HMF mittels RP-HPLC mit UV-Detektion. Daneben wurde auch auf 2-Methylimidazol und 2-Acetyl-4-Tetrahydroxybutylimidazol geprüft. Diese waren in keiner Probe nachweisbar. - Chlorat: Auf diesen möglichen Rückstand aus Reinigungs- oder Desinfektionsmitteln prüften wir mittels LC-MS/MS.
Zuckergehalt: 15 %
Wir bewerteten den Zuckergehalt jeweils pro halbem Liter Cola für Kinder (7 bis unter 10 Jahre), Jugendliche (15 bis unter 19 Jahre) und Erwachsene (19 bis unter 25 und 25 bis unter 51 Jahre). Wir stützten uns auf die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Basis waren die im Labor gemessenen Gehalte an Saccharose, Glukose und Fruktose. Daraus berechneten wir den Gesamtzuckergehalt. Bei den nur mit Süßungsmitteln gesüßten Colas überprüften wir, ob sie zuckerfrei waren. Dies war der Fall; daher entfiel eine Bewertung. Die 15 Prozent in der Gewichtung für den Zuckergehalt verteilten wir anteilig auf die anderen Gruppenurteile.
Folgende Methoden setzten wir ein:
- Zucker: Die Bestimmung von Saccharose, Glucose und Fruktose erfolgte in Anlehnung an Methode L 40.00–7 der ASU. Der Gesamtzuckergehalt wurde daraus berechnet.
Deklaration: 15 %
Wir prüften, ob die Angaben auf den Flaschen und Dosen – wie im Lebensmittelrecht vorgeschrieben – vollständig und korrekt sind. Außerdem beurteilten wir Abbildungen, Werbeaussagen, Portions- und Nährwertangaben sowie Lagerungshinweise. Wir prüften auch, ob die im Zutatenverzeichnis genannten Aromastoffe enthalten und korrekt gekennzeichnet waren. Dazu analysierten wir die Aromaspektren. Drei Experten bewerteten die Lesbarkeit und Übersichtlichkeit der Angaben.
Folgende Methoden setzten wir ein:
- Aromastoffe: Wir bestimmen die Aromenspektren in Anlehnung an die ASU-Methoden L 00.00–106 und L 00.00–134. Damit wurden sowohl die leichtflüchtigen als auch die schwerflüchtigen Komponenten erfasst. Die Ergebnisse verglichen wir mit den im Zutatenverzeichnis aufgeführten Aromen.
Abwertungen
Abwertungen bewirken, dass sich Produktmängel verstärkt auf das test-Qualitätsurteil auswirken. Sie sind in der Tabelle mit einem Sternchen *) versehen. Folgende Abwertungen haben wir eingesetzt: Lautete das Urteil für die chemische Qualität mangelhaft, war auch das Qualitätsurteil mangelhaft. War die chemische Qualität ausreichend, konnte das Qualitätsurteil nur eine halbe Note besser sein. Waren Zuckergehalt oder Deklaration ausreichend, werteten wir das Qualitätsurteil um eine halbe Note ab. War die Deklaration mangelhaft, konnte das Qualitätsurteil nur eine halbe Note besser sein.
Weitere Untersuchungen
Wir untersuchten außerdem in jedem Produkt: Kohlendioxid, pH-Wert, relative Dichte, Zitronensäure, Koffein, verschiedene Süßungsmittel und geschmacksverstärkende Substanzen, Glukosesirup, Konservierungsstoffe, quartäre Ammoniumverbindungen, Arsen, Blei, Kupfer, Nickel. Der Brennwert wurde berechnet. Im Labor analysierten wir die Anzahl an Keimen, insbesondere an Verderbnis- und krankmachenden Keimen. Kein Produkt war mikrobiologisch auffällig. Darüber hinaus wurde eine Verpackungsprüfung durchgeführt; bewertungsrelevante Unterschiede ergaben sich dabei nicht.
Folgende Methoden setzten wir ein:
- Kohlendioxid: Die Bestimmung des Kohlensäuregehalts erfolgte in Anlehnung an Methode OIV MA-E-AS314–01-DIOCAR aus dem Sammelband der internationalen Analysemethoden für Wein und Most.
- pH-Wert: Wir bestimmten den pH-Wert in Anlehnung an Methode L 31.00–2 der ASU.
- Relative Dichte: Die relative Dichte bestimmten wir in Anlehnung an Methode 1A der Internationalen Fruchtsaftunion (IFU).
- Zitronensäure: Den Gehalt an Zitronensäure bestimmten wir mittels HPLC-UV.
- Koffein: Den Koffeingehalt bestimmten wir in Anlehnung an Methode L 18.00–16 der ASU.
- Süßungsmittel und geschmacksverstärkende Substanzen: Auf die Süßstoffe Natrium-Cyclamat, Saccharin-Natrium, Acesulfam-K, Aspartam und Steviolglycoside prüften wir per UPLC-DAD-MS/MS. Geschmacksverstärkende Substanzen waren nicht nachweisbar.
- Glukosesirup: Auf Glukosesirup prüften wir enzymatisch.
- Konservierungsstoffe: Auf Konservierungsstoffe prüften wir gemäß Methode L 00.00–9 der ASU.
- Quartäre Ammoniumverbindungen: Auf quartäre Ammoniumverbindungen prüften wir mittels LC-MS/MS.
- Arsen, Blei, Kupfer, Nickel: Auf Arsen, Blei und Nickel prüften wir gemäß Verfahren DIN EN 15763:2010, auf Kupfer in Anlehnung an Methode L 00.00–144 der ASU.
- Mikrobiologische Untersuchungen: Wir untersuchten die Gesamtkeimzahl, prüften auf Salmonellen, Enterobacteriaceen, E. coli, Hefen und Schimmelpilze.
- Verpackungsprüfung: Wir prüften die Handhabung (Öffnen, Ausgießen, Wiederverschließen), kontrollierten Originalitätssicherung und Füllmenge und untersuchten das Verpackungsmaterial nach Art und Menge.
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Kommentarliste
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Ich habe neulich festgestellt, dass Pepsi Max mir ganz gut schmeckt.
Jetzt habe ich aber das mit dem Chlorat gelesen und frage mich,
ob Pepsi darauf reagiert hat. Der Test liegt 5 Jahre zurück und ich habe
kaum eine Möglichkeit zu erfahren ob dass, was Sie hier feststellen, noch zutrifft.
Ich bin wirklich ratlos und kann eigentlich nur aufhören Pepsi zu trinken,
bis die Einschätzung aktualisiert wird oder das vielleicht noch bestehende
Gesundheitsrisiko hinnehmen.
Kommentar vom Autor gelöscht.
@ingmar.steinicke: Eine „komplexe Colanote“ ist eine vielschichtige, volle, nuancenreiche Geschmacksnote, die von geschulten Prüfpersonen zur Bewertung vergeben wird. (bp)
Liebe Stiftung Warentest,
da ich von Ihren Social-Media-Redakteuren bei facebook auf meine Frage vor über einer Woche bisher leider keine Reaktion erhielt, stelle ich sie hier noch mal:
Ich verstehe nämlich leider nicht, was eine komplexe Colanote ist. Ich kann mir darunter nichts vorstellen und weiß nicht wie ich diesen beschriebenen Geschmackseindruck erkennen kann. Können Sie "komplexe Colanote" bitte so beschreiben, dass es einem "normalen" Verbraucher, der vielleicht nicht mit den Fachtermini von geschulten Prüfpersonen vertraut sind, möglich ist, diesen Geschmack in einer Flüssigkeit zu erkennen?
"...werden nicht von Steuergeldern bezahlt..."
Doch, zu rund 11 % des Budgets wird die SW von Steuergeldern bezahlt.