Cola

So haben wir getestet

39

Cola Testergebnisse für 30 Cola 06/2016 freischalten

Im Test: 30 koffeinhaltige Erfri­schungs­getränke, 29 davon sind Colas, ein Produkt sieht nur aus wie Cola. 19 Produkte sind nur mit Zucker gesüßt, acht sind zuckerfrei und enthalten Süßstoffe, drei sind mit Zucker und Süßungs­mitteln wie klassischen Süßstoffen oder Steviolglycosiden gesüßt. Zwei Getränke sind exemplarisch ausgewählte Bioprodukte.

Einge­kauft haben wir im Februar und März 2016.

Die Preise ermittelten wir durch Befragung der Anbieter im April 2016.

Sensorische Beur­teilung: 45 %

Fünf geschulte Prüf­personen verkosteten die anonymisierten Produkte unter gleichen Bedingungen – auffällige oder fehler­hafte mehr­mals. Die Getränke wurden in neutralen Gläsern serviert. Die Prüfer dokumentierten Details zu Aussehen, Geruch, Geschmack, Mund­gefühl und Nachgeschmack. Kamen sie zunächst zu unterschiedlichen Beschreibungen, erarbeiteten sie einen Konsens. Dieser war Basis für unsere Bewertung.

Die sensorischen Prüfungen wurden in Anlehnung an Methode L 00.90–11/1 (konventionelles Profil) und L 00.90–11/2 (Konsens­profil) der ASU durch­geführt. Die Abkür­zung ASU steht für Amtliche Samm­lung von Unter­suchungs­verfahren nach § 64 Lebens­mittel- und Futtermittel­gesetz­buch (LFGB).

Das im Konsens aller Prüfer der Gruppe verabschiedete Ergebnis beinhaltete keine Bewertungen, sondern lediglich abge­stimmte Produkt­profile, bei denen ggf. unterschiedliche Beschreibungen aus den Einzel­prüfungen zuvor in der Gruppe verifiziert wurden. Bei sensorisch sehr ähnlichen Produkt­profilen wurde zur Unterscheidung eine Dreiecks­prüfung in Anlehnung an Methode L 00.90–7 der ASU durch­geführt.

Chemische Qualität: 25 %

Im Labor wurden die Getränke auf Alkohol (Methanol, Ethanol) und Phosphorsäure untersucht und die Mess­ergeb­nisse mit den gesetzlich fest­gelegten Grenzen verglichen. Wir prüften auch auf 4-Methylimidazol (4-MEI), 5-Hydroxy­methylfurfural (HMF) und Chlorat.

Folgende Methoden setzten wir ein:

  • Alkohol: Die Bestimmung von Methanol und Ethanol erfolgte per Head­space-GC/FID in Anlehnung an Methode OIV MA-AS312–03 aus dem Sammelband der interna­tionalen Analysemethoden für Wein und Most.
  • Phosphorsäure/Phosphat: Der Phosphor­gehalt wurde in Anlehnung an Methode DIN EN ISO 10304–1 bestimmt und daraus der Gehalt an Phosphorsäure bzw. Diphosphorpent­oxid (P2O5) berechnet.
  • 4-Methylimidazol (4-MEI) und 5-Hydroxy­methylfurfural (5-HMF):
    Die Bestimmung von 4-MEI erfolgte mittels LC-MS/MS, die von HMF mittels RP-HPLC mit UV-Detektion. Daneben wurde auch auf 2-Methylimidazol und 2-Acetyl-4-Tetrahydroxybutylimidazol geprüft. Diese waren in keiner Probe nach­weisbar.
  • Chlorat: Auf diesen möglichen Rück­stand aus Reinigungs- oder Desinfektions­mitteln prüften wir mittels LC-MS/MS.

Zucker­gehalt: 15 %

Wir bewerteten den Zucker­gehalt jeweils pro halbem Liter Cola für Kinder (7 bis unter 10 Jahre), Jugend­liche (15 bis unter 19 Jahre) und Erwachsene (19 bis unter 25 und 25 bis unter 51 Jahre). Wir stützten uns auf die Empfehlungen der Welt­gesund­heits­organisation (WHO) und der Deutschen Gesell­schaft für Ernährung. Basis waren die im Labor gemessenen Gehalte an Saccharose, Glukose und Fruktose. Daraus berechneten wir den Gesamt­zucker­gehalt. Bei den nur mit Süßungs­mitteln gesüßten Colas über­prüften wir, ob sie zuckerfrei waren. Dies war der Fall; daher entfiel eine Bewertung. Die 15 Prozent in der Gewichtung für den Zucker­gehalt verteilten wir anteilig auf die anderen Gruppen­urteile.

Folgende Methoden setzten wir ein:

  • Zucker: Die Bestimmung von Saccharose, Glucose und Fruktose erfolgte in Anlehnung an Methode L 40.00–7 der ASU. Der Gesamt­zucker­gehalt wurde daraus berechnet.

Deklaration: 15 %

Wir prüften, ob die Angaben auf den Flaschen und Dosen – wie im Lebens­mittel­recht vorgeschrieben – voll­ständig und korrekt sind. Außerdem beur­teilten wir Abbildungen, Werbeaussagen, Portions- und Nähr­wert­angaben sowie Lagerungs­hinweise. Wir prüften auch, ob die im Zutaten­verzeichnis genannten Aroma­stoffe enthalten und korrekt gekenn­zeichnet waren. Dazu analysierten wir die Arom­aspektren. Drei Experten bewerteten die Lesbarkeit und Über­sicht­lich­keit der Angaben.

Folgende Methoden setzten wir ein:

  • Aroma­stoffe: Wir bestimmen die Aromenspektren in Anlehnung an die ASU-Methoden L 00.00–106 und L 00.00–134. Damit wurden sowohl die leicht­flüchtigen als auch die schwerflüchtigen Komponenten erfasst. Die Ergeb­nisse verglichen wir mit den im Zutaten­verzeichnis aufgeführten Aromen.

Abwertungen

Abwertungen bewirken, dass sich Produktmängel verstärkt auf das test-Qualitäts­urteil auswirken. Sie sind in der Tabelle mit einem Stern­chen *) versehen. Folgende Abwertungen haben wir einge­setzt: Lautete das Urteil für die chemische Qualität mangelhaft, war auch das Qualitäts­urteil mangelhaft. War die chemische Qualität ausreichend, konnte das Qualitäts­urteil nur eine halbe Note besser sein. Waren Zucker­gehalt oder Deklaration ausreichend, werteten wir das Qualitäts­urteil um eine halbe Note ab. War die Deklaration mangelhaft, konnte das Qualitäts­urteil nur eine halbe Note besser sein.

Weitere Unter­suchungen

Wir untersuchten außerdem in jedem Produkt: Kohlen­dioxid, pH-Wert, relative Dichte, Zitronensäure, Koffein, verschiedene Süßungs­mittel und geschmacks­verstärkende Substanzen, Glukosesirup, Konservierungs­stoffe, quartäre Ammonium­verbindungen, Arsen, Blei, Kupfer, Nickel. Der Brenn­wert wurde berechnet. Im Labor analysierten wir die Anzahl an Keimen, insbesondere an Verderbnis- und krankmachenden Keimen. Kein Produkt war mikrobiologisch auffällig. Darüber hinaus wurde eine Verpackungs­prüfung durch­geführt; bewertungs­relevante Unterschiede ergaben sich dabei nicht.

Folgende Methoden setzten wir ein:

  • Kohlen­dioxid: Die Bestimmung des Kohlensäu­regehalts erfolgte in Anlehnung an Methode OIV MA-E-AS314–01-DIOCAR aus dem Sammelband der interna­tionalen Analysemethoden für Wein und Most.
  • pH-Wert: Wir bestimmten den pH-Wert in Anlehnung an Methode L 31.00–2 der ASU.
  • Relative Dichte: Die relative Dichte bestimmten wir in Anlehnung an Methode 1A der Interna­tionalen Frucht­saft­union (IFU).
  • Zitronensäure: Den Gehalt an Zitronensäure bestimmten wir mittels HPLC-UV.
  • Koffein: Den Koffein­gehalt bestimmten wir in Anlehnung an Methode L 18.00–16 der ASU.
  • Süßungs­mittel und geschmacks­verstärkende Substanzen: Auf die Süßstoffe Natrium-Cyclamat, Saccharin-Natrium, Acesulfam-K, Aspartam und Steviolglycoside prüften wir per UPLC-DAD-MS/MS. Geschmacks­verstärkende Substanzen waren nicht nach­weisbar.
  • Glukosesirup: Auf Glukosesirup prüften wir enzymatisch.
  • Konservierungs­stoffe: Auf Konservierungs­stoffe prüften wir gemäß Methode L 00.00–9 der ASU.
  • Quartäre Ammonium­verbindungen: Auf quartäre Ammonium­verbindungen prüften wir mittels LC-MS/MS.
  • Arsen, Blei, Kupfer, Nickel: Auf Arsen, Blei und Nickel prüften wir gemäß Verfahren DIN EN 15763:2010, auf Kupfer in Anlehnung an Methode L 00.00–144 der ASU.
  • Mikrobiologische Unter­suchungen: Wir untersuchten die Gesamt­keimzahl, prüften auf Salmonellen, Enter­obacteriaceen, E. coli, Hefen und Schimmelpilze.
  • Verpackungs­prüfung: Wir prüften die Hand­habung (Öffnen, Ausgießen, Wieder­verschließen), kontrollierten Originalitäts­sicherung und Füll­menge und untersuchten das Verpackungs­material nach Art und Menge.
39

Mehr zum Thema

39 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • hanebüchchen am 10.04.2021 um 17:12 Uhr
    Reaktion von Pepsi

    Ich habe neulich festgestellt, dass Pepsi Max mir ganz gut schmeckt.
    Jetzt habe ich aber das mit dem Chlorat gelesen und frage mich,
    ob Pepsi darauf reagiert hat. Der Test liegt 5 Jahre zurück und ich habe
    kaum eine Möglichkeit zu erfahren ob dass, was Sie hier feststellen, noch zutrifft.
    Ich bin wirklich ratlos und kann eigentlich nur aufhören Pepsi zu trinken,
    bis die Einschätzung aktualisiert wird oder das vielleicht noch bestehende
    Gesundheitsrisiko hinnehmen.

  • hanebüchchen am 10.04.2021 um 17:09 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 07.06.2016 um 10:55 Uhr
    Komplexe Colanote

    @ingmar.steinicke: Eine „komplexe Colanote“ ist eine vielschichtige, volle, nuancenreiche Geschmacksnote, die von geschulten Prüfpersonen zur Bewertung vergeben wird. (bp)

  • ingmar.steinicke am 05.06.2016 um 23:17 Uhr
    Was ist eine komplexe Colanote?

    Liebe Stiftung Warentest,
    da ich von Ihren Social-Media-Redakteuren bei facebook auf meine Frage vor über einer Woche bisher leider keine Reaktion erhielt, stelle ich sie hier noch mal:
    Ich verstehe nämlich leider nicht, was eine komplexe Colanote ist. Ich kann mir darunter nichts vorstellen und weiß nicht wie ich diesen beschriebenen Geschmackseindruck erkennen kann. Können Sie "komplexe Colanote" bitte so beschreiben, dass es einem "normalen" Verbraucher, der vielleicht nicht mit den Fachtermini von geschulten Prüfpersonen vertraut sind, möglich ist, diesen Geschmack in einer Flüssigkeit zu erkennen?

  • Gelöschter Nutzer am 03.06.2016 um 19:14 Uhr
    @Stiftung_Warentest

    "...werden nicht von Steuergeldern bezahlt..."
    Doch, zu rund 11 % des Budgets wird die SW von Steuergeldern bezahlt.