Coaching Wann die Arbeits­agentur den Coach bezahlt

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Sich coachen zu lassen, ist meist teuer. Schnell können dafür ein paar hundert Euro anfallen. Wer arbeitslos oder von Arbeits­losig­keit bedroht ist, kann bei seiner Arbeits­agentur aber einen Gutschein für ein berufliches Coaching bekommen. Hier lesen Sie Details. Ausführ­liche Informationen zu vielen weiteren Weiterbildungs­themen bietet das Special Weiterbildung finanzieren der Stiftung Warentest.

Nach­hilfe in Sachen Bewerbung

Das Telefon­interview mit dem potenziellen Arbeit­geber lief miserabel. Nach dem Gespräch war für Lena Holl­stein* klar: Nach­hilfe in Sachen Bewerbung muss her. „Ich hatte mich von einigen Fragen sehr verunsichern lassen“, erzählt Holl­stein rück­blickend. Bei ihrer zuständigen Arbeits­agentur fragte die damals arbeits­lose Journalistin um Rat und Unterstüt­zung. Diese half unkompliziert mit dem sogenannten Akti­vierungs- und Vermitt­lungs­gutschein, kurz AVGS, für ein individuelles Bewerbung­scoaching.

Einsetz­bar für ein berufliches Coaching

Mit einem AVGS sagt die Arbeits­agentur zu, dass sie die Kosten für ein Coaching über­nimmt. Der Gutschein wird nur nach einer Beratung ausgestellt und ist für berufliche Coachings unterschiedlicher Art erhältlich. Die Maßnahmen können zum Beispiel bei der beruflichen Neuorientierung, bei einer Existenz­gründung oder in Bewerbungs­phasen unterstützen. Auch Coachings, die durch die erste Zeit in einem neuen Job begleiten, sind mit dem AVGS förderbar.

Ein Rechts­anspruch besteht nicht

Den Gutschein gibt es sowohl für Arbeits­lose als auch für Beschäftigte, denen die Arbeits­losig­keit droht, zum Beispiel weil eine Kündigung ausgesprochen wurde oder weil der Arbeits­vertrag ausläuft. Voraus­setzung ist, dass Antrag­steller bei ihrer zuständigen Arbeits­agentur oder ihrem Jobcenter gemeldet sind. Kleiner Wermuts­tropfen: Ein Rechts­anspruch auf den Gutschein besteht nicht. „Es liegt im Ermessen des Mitarbeiters der Arbeits­agentur, ob er den AVGS für ein Coaching ausstellt“, sagt Susanne Eikemeier, Pressereferentin der Bundes­agentur für Arbeit. „Die Förderung muss notwendig sein, um den Kunden bei der beruflichen Einglie­derung zu unterstützen.“

Mit guten Argumenten in die Beratung

Lena Holl­stein wusste damals genau, was sie wollte: ein kompaktes Bewerbung­scoaching, möglichst an ein bis zwei Tagen. „Mir war wichtig, Vorstellungs­gespräche mit dem Coach durch­zuspielen“, so Holl­stein. „Außerdem wollte ich ein Feedback auf meine Bewerbungs­unterlagen bekommen.“ Die für sie zuständige Mitarbeiterin der Arbeits­agentur ließ sich schnell über­zeugen, notierte Inhalte und Dauer des Coachings auf dem Gutschein und wie lange er gültig ist. Damit der AVGS zeit­nah einge­löst wird, ist die Gültig­keit in der Regel auf maximal drei Monate begrenzt.

Tipp: Bereiten Sie sich auf das Gespräch bei der Arbeits­agentur vor. Über­legen Sie sich gute Argumente, warum das Coaching für Sie wichtig ist.

Den Coach muss sich jeder selbst suchen

Da die Mitarbeiter der Arbeits­agenturen keine Coaches empfehlen dürfen, muss sich jeder, der den Gutschein erhalten hat, selbst auf die Suche begeben. „Das war mühsam“, sagt Lena Holl­stein. Der ausgewählte Coach muss nämlich von der Arbeits­agentur auto­risiert sein, den AVGS einzulösen. Auch sein Coaching-Angebot muss zugelassen sein. „Das ist bei vielen Anbietern aber nicht auf Anhieb erkenn­bar“, so Holl­stein. „Ich musste ganz schön im Internet surfen, um passende Kandidaten zu finden.“

Tipp: Kombinieren Sie bei Ihrer Suche im Internet sinn­volle Schlagwörter, zum Beispiel „Coaching Bewerbung AVGS Berlin“ oder „Coaching Existenz­gründung AVGS München“. Antworten finden Sie auch im Special Nicht nur die Chemie muss stimmen.

Buchung erst nach Zusage der Arbeits­agentur

Wer einen passenden Coach gefunden hat, muss bei ihm ein Angebot für das Coaching einholen und es dann bei seiner Arbeits­agentur einreichen. Diese prüft, ob Inhalte und Dauer des Angebots mit den Gutschein­konditionen über­einstimmen. Nach der Zusage des zuständigen Mitarbeiters der Agentur darf der Coaching-Interes­sierte buchen.

Welche Kosten die Agentur über­nimmt

Ist die Teil­nahme bewil­ligt, rechnet die Arbeits­agentur das Coaching mit dem jeweiligen Anbieter ab. Gutschein-Empfänger müssen also nicht in Vorleistung gehen. Darüber hinaus können weitere Kosten „in angemessener Höhe“ über­nommen werden, zum Beispiel für Fahrten, für Kinder­betreuung während der Maßnahme und manchmal auch für Über­nachtungen und Verpflegung. Diese Kosten werden aber in der Regel erst nach der Maßnahme auf Antrag erstattet. Wichtig dafür: unbe­dingt alle Belege aufheben!

Über­zeugender als gedacht

Lena Holl­stein hat das Bewerbung­scoaching eher wenig gebracht. „Die Chemie zwischen dem Coach und mir stimmte einfach nicht“, erzählt sie. Die gute Nach­richt: Inzwischen arbeitet Holl­stein als freie Journalistin, und zwar unter anderem für den Arbeit­geber, mit dem sie das vermeintlich verpatzte Telefon­interview hatte. Sie war in dem Gespräch wohl doch über­zeugender, als sie dachte.

* Name von der Redak­tion geändert

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RonnyDommy am 26.04.2021 um 00:03 Uhr
AVGS Coaching Berlin

Ich habe durchweg gute Erfahrungen bei dem Anbieter ... (Link gelöscht; bitte beachten Sie die Netiquette) gemacht. Nach erster Kontaktaufnahme und einem Kennenlerngespräch habe ich mich mich dann für einen bestimmten Coach entschieden. Die Verrechnung mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein war kein Problem obwohl mein Coach in Düsseldorf sitzt. Das ganz lief online per Videochat statt. Ich kann es jeden empfehlen der sich beruflich neu orientieren möchte. L.G aus Berlin