Sich coachen zu lassen, ist meist teuer. Schnell können dafür ein paar hundert Euro anfallen. Wer arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, kann bei seiner Arbeitsagentur aber einen Gutschein für ein berufliches Coaching bekommen. Hier lesen Sie Details. Ausführliche Informationen zu vielen weiteren Weiterbildungsthemen bietet das Special Weiterbildung finanzieren der Stiftung Warentest.
Nachhilfe in Sachen Bewerbung
Das Telefoninterview mit dem potenziellen Arbeitgeber lief miserabel. Nach dem Gespräch war für Lena Hollstein* klar: Nachhilfe in Sachen Bewerbung muss her. „Ich hatte mich von einigen Fragen sehr verunsichern lassen“, erzählt Hollstein rückblickend. Bei ihrer zuständigen Arbeitsagentur fragte die damals arbeitslose Journalistin um Rat und Unterstützung. Diese half unkompliziert mit dem sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS, für ein individuelles Bewerbungscoaching.
Einsetzbar für ein berufliches Coaching
Mit einem AVGS sagt die Arbeitsagentur zu, dass sie die Kosten für ein Coaching übernimmt. Der Gutschein wird nur nach einer Beratung ausgestellt und ist für berufliche Coachings unterschiedlicher Art erhältlich. Die Maßnahmen können zum Beispiel bei der beruflichen Neuorientierung, bei einer Existenzgründung oder in Bewerbungsphasen unterstützen. Auch Coachings, die durch die erste Zeit in einem neuen Job begleiten, sind mit dem AVGS förderbar.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht
Den Gutschein gibt es sowohl für Arbeitslose als auch für Beschäftigte, denen die Arbeitslosigkeit droht, zum Beispiel weil eine Kündigung ausgesprochen wurde oder weil der Arbeitsvertrag ausläuft. Voraussetzung ist, dass Antragsteller bei ihrer zuständigen Arbeitsagentur oder ihrem Jobcenter gemeldet sind. Kleiner Wermutstropfen: Ein Rechtsanspruch auf den Gutschein besteht nicht. „Es liegt im Ermessen des Mitarbeiters der Arbeitsagentur, ob er den AVGS für ein Coaching ausstellt“, sagt Susanne Eikemeier, Pressereferentin der Bundesagentur für Arbeit. „Die Förderung muss notwendig sein, um den Kunden bei der beruflichen Eingliederung zu unterstützen.“
Mit guten Argumenten in die Beratung
Lena Hollstein wusste damals genau, was sie wollte: ein kompaktes Bewerbungscoaching, möglichst an ein bis zwei Tagen. „Mir war wichtig, Vorstellungsgespräche mit dem Coach durchzuspielen“, so Hollstein. „Außerdem wollte ich ein Feedback auf meine Bewerbungsunterlagen bekommen.“ Die für sie zuständige Mitarbeiterin der Arbeitsagentur ließ sich schnell überzeugen, notierte Inhalte und Dauer des Coachings auf dem Gutschein und wie lange er gültig ist. Damit der AVGS zeitnah eingelöst wird, ist die Gültigkeit in der Regel auf maximal drei Monate begrenzt.
Tipp: Bereiten Sie sich auf das Gespräch bei der Arbeitsagentur vor. Überlegen Sie sich gute Argumente, warum das Coaching für Sie wichtig ist.
Den Coach muss sich jeder selbst suchen
Da die Mitarbeiter der Arbeitsagenturen keine Coaches empfehlen dürfen, muss sich jeder, der den Gutschein erhalten hat, selbst auf die Suche begeben. „Das war mühsam“, sagt Lena Hollstein. Der ausgewählte Coach muss nämlich von der Arbeitsagentur autorisiert sein, den AVGS einzulösen. Auch sein Coaching-Angebot muss zugelassen sein. „Das ist bei vielen Anbietern aber nicht auf Anhieb erkennbar“, so Hollstein. „Ich musste ganz schön im Internet surfen, um passende Kandidaten zu finden.“
Tipp: Kombinieren Sie bei Ihrer Suche im Internet sinnvolle Schlagwörter, zum Beispiel „Coaching Bewerbung AVGS Berlin“ oder „Coaching Existenzgründung AVGS München“. Antworten finden Sie auch im Special Nicht nur die Chemie muss stimmen.
Buchung erst nach Zusage der Arbeitsagentur
Wer einen passenden Coach gefunden hat, muss bei ihm ein Angebot für das Coaching einholen und es dann bei seiner Arbeitsagentur einreichen. Diese prüft, ob Inhalte und Dauer des Angebots mit den Gutscheinkonditionen übereinstimmen. Nach der Zusage des zuständigen Mitarbeiters der Agentur darf der Coaching-Interessierte buchen.
Welche Kosten die Agentur übernimmt
Ist die Teilnahme bewilligt, rechnet die Arbeitsagentur das Coaching mit dem jeweiligen Anbieter ab. Gutschein-Empfänger müssen also nicht in Vorleistung gehen. Darüber hinaus können weitere Kosten „in angemessener Höhe“ übernommen werden, zum Beispiel für Fahrten, für Kinderbetreuung während der Maßnahme und manchmal auch für Übernachtungen und Verpflegung. Diese Kosten werden aber in der Regel erst nach der Maßnahme auf Antrag erstattet. Wichtig dafür: unbedingt alle Belege aufheben!
Überzeugender als gedacht
Lena Hollstein hat das Bewerbungscoaching eher wenig gebracht. „Die Chemie zwischen dem Coach und mir stimmte einfach nicht“, erzählt sie. Die gute Nachricht: Inzwischen arbeitet Hollstein als freie Journalistin, und zwar unter anderem für den Arbeitgeber, mit dem sie das vermeintlich verpatzte Telefoninterview hatte. Sie war in dem Gespräch wohl doch überzeugender, als sie dachte.
* Name von der Redaktion geändert
-
- Berufliche Weiterbildung ist oft teuer. Für Arbeitnehmer, Arbeitslose und Selbstständige gibt es Fördergelder. Unsere Checkliste hilft bei der Kurs-Suche.
-
- Hat ein Hartz-IV-Bezieher einen weiten Weg zur Arbeit, ist es zumutbar, dass er zehn Kilometer mit dem Rad fährt, wenn es keine öffentlichen Verkehrsmittel gibt. Ein...
-
- Sie haben den Weiterbildungsguide der Stiftung Warentest aufgerufen. Der Betrieb dieser Seite ist eingestellt. Der Weiterbildungsguide wurde vom Bundesministerium für...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Ich habe durchweg gute Erfahrungen bei dem Anbieter ... (Link gelöscht; bitte beachten Sie die Netiquette) gemacht. Nach erster Kontaktaufnahme und einem Kennenlerngespräch habe ich mich mich dann für einen bestimmten Coach entschieden. Die Verrechnung mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein war kein Problem obwohl mein Coach in Düsseldorf sitzt. Das ganz lief online per Videochat statt. Ich kann es jeden empfehlen der sich beruflich neu orientieren möchte. L.G aus Berlin