So haben wir getestet
Im Test: Acht Coaching-Lehrgänge für Einsteiger. Auf Grundlage einer Marktrecherche haben wir Kurse ausgewählt, die besonders häufig auf dem Markt zu finden waren. Das waren Kurse, die berufsbegleitend stattfanden, nicht mehr als 6 000 Euro plus Mehrwertsteuer kosteten, mindestens 80 Unterrichtseinheiten umfassten und maximal ein Jahr dauerten. Die Starttermine sollten zwischen Juli und November 2011 liegen. In die Auswahl kamen nur Angebote in Städten mit mehr als 120 000 Einwohnern. Pro Anbieter wurde ein Angebot ausgewählt. Nicht berücksichtigt wurden themen- und branchenspezifische Angebote wie Vertriebs-Coaching, Weiterbildungen für Coachs und Coaching-Studiengänge. Auch Anbietergruppen, die für den Coaching-Bereich untypisch sind, wie zum Beispiel Volkshochschulen, blieben unberücksichtigt.
Zu jeder Qualifizierung schickte die Stiftung Warentest eine geschulte Testperson, die den Kurs inkognito besuchte und mithilfe von Fragebögen und Protokollen dokumentierte.
Testzeitraum: Ende Juli 2011 bis Dezember 2012.
Preise: Anbieterangaben im Juni 2013.
Inhalt
Die Weiterbildungsexperten der Stiftung Warentest haben sich zunächst angeschaut, welche Themen in den Lehrgängen behandelt werden und dann überprüft, ob das inhaltliche Leistungsversprechen eingehalten wurde.
Vermittlung
Untersucht wurde unter anderem, wie fundiert und verständlich die Inhalte vermittelt wurden, welche praktischen Übungen es außerhalb des Unterrichts gab, und wie teilnehmerorientiert und praxisnah die angebotenen Kurse waren. Gab es eine Abschlussprüfung, wurden Art und Umfang dokumentiert. Weitere Prüfpunkte waren der Methoden- und Medieneinsatz und das Zeitmanagement im Kurs.
Lehrmaterial
Ein Experte prüfte Inhalt, Aufbau und Gestaltung des Lehrmaterials sowie dessen Funktionalität. Dazu gehört z. B., ob sich das Lehrmaterial zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts eignet.
Weitere Prüfpunkte
Kursorganisation: Auf dem Prüfstand waren Lernumgebung, Administration und Serviceleistungen der angebotenen Kurse.
Kundeninformationen: Geprüft wurden u. a. die Angaben zum Kurs und das Auskunftsverhalten der Anbieter am Telefon vor der Anmeldung.
Vertragsbedingungen: Ein Rechtsgutachter prüfte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nach AGB-Recht auf unzulässige Klauseln.