Kinder und Jugendliche können Rehaleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen, wenn sie schwer erkrankt sind. Dies gilt auch für Kinder, die psychisch krank sind oder nach einem Krankenhausaufenthalt eine Heilbehandlung benötigen. Nach Einschätzung der Deutschen Rentenversicherung wissen viele Eltern nicht, dass es diese Möglichkeit gibt.
Ist das Kind noch nicht acht Jahre alt, kann ein Elternteil in die Reha mitkommen. Die Kosten dafür bezahlt ebenfalls die Rentenversicherung.
Voraussetzung für die Rehaleistungen: Ein Elternteil ist seit mindestens fünf Jahren rentenversichert oder war in den letzten zwei Jahren vor dem Reha-Antrag wenigstens sechs Monate versicherungspflichtig beschäftigt. Ein Reha-Aufenthalt ist auch möglich, wenn das Kind selbst eine Waisenrente bezieht.
Informationen gibt es unter der kostenlosen Telefonnummer 0 800/10 00 48 00.
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